Bundeswehr Tarnnetz

Ein Bundeswehr Tarnnetz hat verschiedene Möglichkeiten der Anwendung

Tarnen und Täuschen gehört für jeden Soldaten zum Gefechtsdienst dazu. So fordert die Bundeswehr-Dienstvorschrift, dass in allen Phasen des Gefechts und unter allen Bedingungen jeder Soldat für die eigen Tarnung und die Täuschung des Feindes verantwortlich ist. Fahrzeugbesatzungen, die Bedienung von Geschützen und Offiziere haben sogar eine besondere Verantwortung. Nicht immer lassen sich die gewünschten Effekte mit natürlicher Tarnung erzielen. Dann nutzen Soldaten Tarnnetze, um Stellungen oder Fahrzeuge der Sicht zu entziehen.

Wie sind Tarnnetze aufgebaut?

Ein Tarnnetz besteht aus einem engen Geflecht von Netzmaschen. Es kann aus unterschiedlichen Grundstoffen gefertigt sein. Neben Jute und Baumwolle, sind vor allem moderne Tarnnetze aus PVC oder anderem Kunststoff geflochten. Zwischen den Maschen sind Stoff- oder PVC Fetzen angebracht, die dem Tarnnetz die typische Form und Konsistenz geben. Wenn es dann ausgebreitet wird, erweckt es den Anschein, dass es sich um Bewuchs oder um einer Erdkulisse handelt.

Wie werden Tarnnetze aufgebaut?

Beim Aufbau eines Tarnnetzes ist ein wenig Geschick gefragt. Die einfachste Variante besteht darin, das Netz einfach über die gewünschte Stellung oder das gewünschte Fahrzeug zu ziehen. Allerdings besteht dann die Gefahr, dass die Konturen des Fahrzeugs nicht verwischt werden und der Tarneffekt minimal bleibt. Alternativ bietet sich das Aufspannen auf Spriegeln oder Tarnstangen an, so dass eine ungleichmäßige Struktur entsteht. Dies dauert wesentlich länger und setzt einiges Geschick voraus. Für manche Fans sind Tarnnetze genauso wie NATO-Erkennungsmarken oder NATO-Bekleidung auch Sammlerstücke.

Wo dürfen keine Tarnnetze verwendet werden?

Tarnnetze gelten nicht als Kriegswaffen und können grundsätzlich frei gehandelt werden. Beschränkungen gibt es nur bei der Ausfuhr in andere Länder. Die Verwendung von Tarnung ist im Straßenverkehr nicht zulässig. Sogar die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges kann durch die Verwendung eines Tarnnetzes erlöschen. auch verbietet sich die Anwendung im Bereich von Versammlungen und Aufzügen sowie in Einflugschneisen von Verkehrsflughäfen und anderen neuralgischen Punkten. Je nach Sach- und Rechtslage kann hier eine Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit vorliegen.