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weiße Abdeckplane, wasserdichte Planen, ca. 150 g/m² 80 m² - 150 m²

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Neu
8 verfügbar / 2 verkauft
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Angaben zum Verkäufer

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eBay-Artikelnr.:253062894356
Zuletzt aktualisiert am 21. Aug. 2023 10:23:11 MESZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Besonderheiten
Abwaschbar, Beschichtet, Ösen inklusive, Ränder verstärkt, Rundum gesäumt, Wasserdicht
Ausgewählte Suchfilter
Weiße Abdeckplane
Marke
Markenlos
Produktart
Abdeckplane
Grammatur
150g/m²
Herstellernummer
nicht zutreffend
Farbe
Weiß
Anwendung
Camping, Garten, Holz, Industrie

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Euro Planen und Industriebedarf GmbH Sachsen
Jörg Dittmann
Rosa Luxemburg Str. 43
04315 Leipzig
Germany
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:nofeleT56719861430
:xaF6671986 1430
:liaM-Eed.nenalp-orue@liam
USt-IdNr.:
  • DE 154002871
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
§ 1
Allgemeines
1.1. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich für die gesamte Geschäftsverbindung; entgegenstehende oder von diesen Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers die Geschäfte vorbehaltlos ausführen.
1.2. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausübung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niederzulegen.
1.3. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit
dem Kunden.
§ 2
Angebot/Vertragsschluss
2.1. Unsere Angebote erfolgen stets freibleibend.
2.2. Verträge mit uns kommen grundsätzlich erst durch unsere schriftliche Bestätigung zustande, unabhängig davon in jedem Falle dadurch, dass wir dem Besteller die Leistung anbieten. Für den Inhalt des Vertrages ist unsere Bestätigung oder, falls eine solche nicht vorliegt, unser Angebot maßgebend.
§ 3
Preise
3.1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Lager Leipzig oder NL oder Filiale zzgl. der jeweils geltenden Umsatzsteuer.
3.2. Verpackung, Verladung und Versand sowie Montage oder ähnliche Serviceleistungen sind nicht eingeschlossen und werden gesondert zu den bei uns
üblichen Sätzen berechnet.
3.3. Wir können die Preise nach Vertragsschluss erhöhen, wenn die Preiserhöhung durch eine nach Vertragsschluss eintretende Veränderung der Umstände, insbesondere Materialpreissteigerungen, begründet ist, die wir nicht zu vertreten haben und die Preiserhöhung sich nachweislich im Rahmen der veränderlichen Umstände bewegt.
§ 4
Zahlungsbedingungen
4.1. Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen rein netto zahlbar.
4.2. Im Falle des Zahlungsverzuges ist der Besteller verpflichtet, ab Verzugsbeginn Verzugszinsen in Höhe von jährlich 3% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank mindestens jedoch in Höhe von 8% zu zahlen. Wir sind außerdem berechtigt, Leistungen aus anderen Verträgen zurückzuhalten und ohne Vorankündigung nur gegen Vorkasse auszuführen.
4.3. Zahlungen gelten an dem Tage als geleistet, an dem wir über den Betrag verfügen können. Schecks werden nur zahlungshalber und unter dem üblichen Vorbehalt angenommen. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und dann nur zahlungshalber und unter dem üblichen Vorbehalt angenommen. Sämtliche mit Schecks oder Wechseln zusammenhängende Kosten trägt der Besteller.
4.4. Dem Besteller stehen Aufrechnungsrechte nur dann zu, wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind; eventuelle Zurückbelastungs- oder Zurückbehaltungsrechte des Bestellers sind ausgeschlossen.
§ 5
Lieferungen
5.1. Wir werden die Vertragsgegenstände in einem dem Alter entsprechenden Zustand liefern. Der Besteller hat sich bei Anlieferung sofort davon zu überzeugen. In jedem Fall sind etwaige Reklamationen unverzüglich schriftlich gemäß § § 377, 378 HGB anzuzeigen.
5.2. Liefertermine sind nur verbindlich, wenn diese von uns ausdrücklich als verbindlich schriftlich bestätigt sind.
5.3. Wir haben unsere Verpflichtung zur Lieferung erfüllt, wenn der Liefergegenstand im Lager Leipzig abholbereit oder, falls Versand vereinbart ist, zum Versand gebracht ist. Dies gilt auch, wenn die Anlieferung oder Montage der Liefergegenstände durch uns vereinbart sind und die Nichterfüllung dieser zusätzlichen Leistungen durch Umstände außerhalb unseres Einflussbereiches verhindert oder erschwert werden. Solche Umstände sind insbesondere alle die zur Herstellung, Beförderung oder Lieferung der Vertragsgegenstände betreffenden Eingriffe von hoher Hand, insbesondere Blockade, Mobilmachung, Naturereignisse, Verknappung von Rohstoffen und Transportmitteln, betriebliche Störungen wie Streik, Aussperrung, Arbeitsniederlegung oder -einschränkung, Unterbrechung oder Beschränkung der Energiezufuhr sowie Vertragsverstöße von Seiten unserer Zulieferer und/oder Transporteure und zwar auch dann, wenn vorstehende Umstände bei einem unserer Unterlieferanten oder Unterauftragnehmer eintreten, auch wenn derartige Umstände während eines bereits bestehenden Verzuges entstehen.
5.4. Werden die Vertragsgegenstände aufgrund nachweislich von uns verschuldeten Umständen nicht oder zu spät geliefert, so ist der Besteller berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz beschränken sich auf den im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter normalen Umständen vorhersehbaren Schaden, wobei den Besteller eine allgemeine Schadensminderungspflicht trifft. Werden die Vertragsgegenstände innerhalb der Nachfrist zur Verfügung gestellt, so entfallen die Rechte des Bestellers aus dem Verzuge.
5.5. Bezieht sich die Nichteinhaltung von Terminen nur auf einen Teil der Vertragsgegenstände, so gelten die Rechte des Bestellers auch nur für diesen Teil der Vertragsgegenstände, es sei denn, dass die Erfüllung des übrigen Vertrages für den Besteller nachweislich ohne Interesse ist.
5.6. Teillieferungen sind zulässig.
5.7. Geraten wir aus Gründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist die Schadensersatzhaftung im Rahmen des kaufmännischen Verkehrs im Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Im Falle des nicht kaufmännischen Verkehrs ist die Schadensersatzpflicht im Falle leichter Fahrlässigkeit auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Der Ersatz auch nicht vorhersehbarer Schäden setzt den Nachweis von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit voraus.
5.8. Die Einhaltung unserer Verpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers auch aus anderen Verträgen voraus.
5.9. Wird die Erfüllung der Lieferpflicht durch nachweislich durch uns verschuldete
Umstände unmöglich, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
Schadenersatzansprüche beschränken sich der Höhe nach auf den bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schaden.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.