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Nutenstein mit Federkugel Nut 6 - M6 für Profil 30 Nut 6 Menge 10/20/50/100

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eBay-Artikelnr.:152069847695
Zuletzt aktualisiert am 27. Feb. 2021 15:13:18 MEZAlle Änderungen ansehenAlle Änderungen ansehen

Artikelmerkmale

Artikelzustand
Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ...
Marke
Markenlos
Material
Stahl verzinkt
Herstellernummer
nicht zutreffend
Produkttyp
Befestigung Verbinduung Nutenstein mit Federkugel
Modifizierter Artikel
Nein
Herstellungsland und -region
Unbekannt

Artikelbeschreibung des Verkäufers

Rechtliche Informationen des Verkäufers

Aluprofiltechnik Kohl - Markus Kohl
Aluprofiltechnik Kohl
zum Sitters 28a
66787 Wadgassen
Germany
Kontaktinformationen anzeigen
:nofeleT586432943860
:liaM-Eed.kinhcet-liforp-ula@ofni
Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE 815300326/ Alternative Streitbeilegung: Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, aufrufbar unter: https://ec.europa.eu/consumers/odr/
USt-IdNr.:
  • DE 815300326
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
 
 
Unser Angebot richtet sich an Wiederverkäufer und Letztverbraucher, die die Ware in ihrer selbständigen, beruflichen oder gewerblichen oder in ihrer behördlichen oder dienstlichen Tätigkeit verwenden (ausschließlich innerhalb von Deutschland).
1. Anwendungsbereiche
 
1.1. Unsere Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
1.2. Alle Vereinbarungen und Erklärungen, die zwischen Aluprofiltechnik und dem Besteller zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, haben schriftlich oder per E-Mail zu erfolgen.
1.3. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem Besteller.
 
2. Bestellung
 
2.1. Der Vertrag kommt ohne Erklärung gegenüber dem das Angebot abgebenden Besteller bereits durch Annahme des Angebots durch Aluprofiltechnikzustande. Der Besteller verzichtet auf eine Annahmeerklärung (§ 151 BGB). Über die Annahme seines Angebots wird der Besteller entweder per E-Mail unterrichtet oder spätestens durch Ausführung der Lieferung der bestellten Waren.
2.2. Bestellungen per Internet, die eine vorangegangene telefonische Bestellung wiederholen, gelten als weitere Bestellung.
2.3. Durch die Bestellung verlangt der Besteller ausdrücklich die Übersendung der Ware in Verpackungen, die dazu dienen, die Ware vor Transportschäden zu bewahren, oder die der Sicherheit des Transports dienen (Transportverpackungen).
2.4. Aluprofiltechnik verpflichtet sich, die Bestellung des Bestellers zu den Bedingungen des Kataloges, oder der Website anzunehmen. Bei Schreib-, Druck- und Rechenfehlern auf der Website oder dem Katalog oder mangelnder Kreditwürdigkeit des Bestellers ist Aluprofiltechnik jedoch zum Rücktritt berechtigt. Sowohl der Besteller wie auch Aluprofiltechnik sind zum Rücktritt berechtigt, sofern eine besonders große Menge gleicher Ware bestellt wird. Schadenersatzansprüche des Bestellers sind in solchen Fällen ausgeschlossen.
2.5. Auf der Website oder dem Katalog enthaltene Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts-, Maß-, Leistungs- oder sonstige Konstruktionsangaben sind nur verbindlich, soweit dies ausdrücklich vereinbart wurde. Änderungen und Abweichungen an der Beschaffenheit der Waren bleiben Aluprofiltechnik nach beliebigem Ermessen vorbehalten, wenn und soweit diese den Verwendungszweck der betreffenden Ware nur unerheblich beeinträchtigen. Der Besteller ist für die von ihm vorgesehene Verwendung der bestellten Gegenstände allein und selbst verantwortlich.
2.6. Angaben über Eigenschaften der Waren sind reine Produktbeschreibungen und gehören nur dann zur vereinbarten Beschaffenheit, wenn sie von Aluprofiltechnik schriftlich in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung wiedergegeben werden. Gewährleistungen sind für Aluprofiltechnik nur dann verbindlich, wenn sie in einem Angebot oder einer Auftragsbestätigung als solche bezeichnet werden und dort auch die Verpflichtungen von Aluprofiltechnik im einzelnen festgehalten sind. Allein das erkennbar große Interesse des Bestellers am Vorhandensein bestimmter Produkteigenschaften begründet keine Gewährleistung.
2.7. Bei Bestellungen größerer Mengen behält sich Aluprofiltechnik das Recht vor, die Lieferzeit separat zu vereinbaren.
 
3. Preise
 
3.1. Alle Preise sind in Euro angegeben. Die gesetzliche Mehrwertsteuer sowie die Versandkosten sind in den angegebenen Preisen nicht enthalten. Die Preise sind verbindlich, es sei denn, es liegen Schreib-, Druck- oder Rechenfehler vor. Vom Besteller erwünschte Sonderleistungen beim Versand werden separat in Rechnung gestellt.
3.2. Aluprofiltechnik behält sich das Recht vor, die Preise nach beliebigem Ermessen zu ändern. Gültig ist der am Tag des Auftrags auf der Webseite genannte Preis. Preisbindung über einen vereinbarten Zeitraum nur auf Anfrage und nur mit schriftlicher Erklärung durch die Aluprofiltechnik gültig.
 
4. Lieferung
 
4.1. Unsere Lieferung erfolgen ab Lager 4,90€ bzw. 6,90 € Kostenpauschale zzgl. MWST je Auftrag. Dies gilt für Lieferungen im Inland und nur für versandfähige Produktabmessungen. Versand größerer Produkte nur mit ausdrücklicher und schriftlicher seitens Aluprofiltechnik bestätigter Vereinbarung. Für das Ausland gelten gesonderte Bedingungen, die wir Ihnen auf Anforderung zuschicken.
4.2. Bei nicht versandfähigen Produktabmessungen kann uns der Kunde bei Vertragsschluss über die Art der Versendung Anweisungen geben. Falls keine Anweisung erfolgt ist, liefern wir entweder durch Spedition, Paketdienst oder durch Post- oder Bahnfracht auf Rechnung des Kunden.
4.3. Alle Lieferung erfolgen auf Gefahr des Käufers, sobald die Ware unser Haus verlassen hat. Dies gilt auch, wenn der Versand über die Frachtkostenpauschale erfolgt.
Erfolgt der Transport mit unseren eigenen Beförderungsmitteln, geht die Gefahr ebenfalls auf den Käufer über, sobald die Ware unser Haus verlassen hat. Auf Wunsch des Kunden wird auf seine Kosten die Sendung durch den Lieferer gegen Diebstahl-, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige Risiken versichert.
Wird Ware von uns zurückgenommen, trägt der Kunde die Gefahr bis zum Eingang der Ware in unserem Haus. Dies gilt nicht gegenüber einem Verbraucher , der in Ausübung eines gesetzlichen Widerrufs- oder Rückgaberechts die Ware an uns zurückschickt.
Verzögert sich der Versand oder die Zustellung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat oder kommt der Kunde aus sonstigen Gründen in Annahmeverzug, geht die Gefahr zum Zeitpunkt der Verzögerung auf den Kunden über. Auf Wunsch und Kosten des Kunden werden wir die Versicherung bewirken, die dieser verlangt.
4.4. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus.
4.5. Die vereinbarte Lieferfrist verlängert sich in angemessenen Umfang beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse , die außerhalb unseres Willen liegen, z.B. Krieg, Unruhen, Streik, Betriebsstillegungen bei unseren Lieferanten, unverschuldete Betriebsstörungen, Verzögerungen in der Anlieferung wesentlicher Materialien, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Unterlieferern oder Transportunternehmen eintreten. Eine Verlängerung der Lieferfrist ist angemessen, soweit sie 2 Wochen nicht überschreitet; für eine darüber hinausgehende Fristverlängerung bedarf es der Zustimmung des Kunden. Die vorbezeichneten Umstände haben wir auch dann nicht zu vertreten, wenn sie während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten.
4.6. Teillieferungen sind zulässig. Dies gilt nicht, wenn eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder die Teillieferung bei verständiger Abwägung der beiderseitigen Interessen dem Kunden unzumutbar ist. Abrufe und Spezifikationen von Teillieferungen sind in möglichst gleichem Zeitraum und Mengen so rechtzeitig vorzunehmen, dass eine ordnungsgemäße Lieferung innerhalb der Lieferfristen möglich ist. Wird nicht oder nicht rechtzeitig abgerufen oder spezifiziert, sind wir nach erfolgloser angemessener Fristsetzung berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.
 
5. Zahlungsbedingungen
 
5.1. Aluprofiltechnik ist berechtigt, ohne Angabe von Gründen eine Lieferung von Zahlung Zug-um-Zug abhängig zu machen und behält sich vor, per Nachnahme zu liefern bzw. Vorkasse zu verlangen.
5.2. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist der Kaufpreis netto (ohne Abzug) innerhalb von dreißig Tagen ab Rechnungsdatum zu zahlen. Kommt der Besteller in Zahlungsverzug, so ist Aluprofiltechnik berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszins der Europäischen Zentralbank p.a. zu fordern. Falls Aluprofiltechnik ein höherer Verzugsschaden nachweisbar entstanden ist, ist Aluprofiltechnik berechtigt, diesen geltend zu machen. Der Besteller ist jedoch berechtigt, Aluprofiltechnik nachzuweisen, dass Aluprofiltechnik als Folge des Zahlungsverzuges kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
5.3. Aluprofiltechnik ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen, wenn der Besteller nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist den geschuldeten Kaufpreis nicht bezahlt. Während des Verzugs ist Aluprofiltechnik zur Ausführung weiterer Lieferungen nicht verpflichtet.
5.4. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Aluprofiltechnik anerkannt sind. Außerdem ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
5.5. Tritt nach Abschluss des Vertrages eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Bestellers ein oder wird Aluprofiltechnik eine vorher eingetretene Verschlechterung der Vermögensverhältnisse erst nach Abschluss des Vertrages bekannt, so ist Aluprofiltechnik berechtigt, nach eigener Wahl entweder Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu fordern.
 
6. Eigentumsvorbehalt
 
6.1. Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von Aluprofiltechnik, bis der Besteller alle aus der gemeinsamen Geschäftstätigkeit resultierenden Forderungen gezahlt hat, die Aluprofiltechnik jetzt und künftig gegen ihn hat.
6.2. Der Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt Aluprofiltechnik jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsendbetrages (einschließlich Umsatzsteuer) ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Aluprofiltechnik, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Aluprofiltechnik verpflichtet sich jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, kann Aluprofiltechnik verlangen, dass der Besteller die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
6.3. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller wird stets für Aluprofiltechnik vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, Aluprofiltechnik nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwirbt Aluprofiltechnik das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch die Verarbeitung oder Umbildung entstehende Sache gelten im übrigen die Regelungen des § 6.2.
 
7. Mängelprüfung und Beweislast
 
7.1. Unverzüglich nach der Lieferung hat der Besteller die Ware auf Mängel zu untersuchen. Zeigt sich dabei oder zu einem späteren Zeitpunkt ein Mangel, so muss der Besteller dies Aluprofiltechnik unverzüglich (innerhalb von 3 Werktagen) anzeigen. Die Anzeige muss den erkannten Mangel möglichst genau beschreiben. Unterlässt der Besteller die Anzeige, so gilt die Ware bezüglich erkennbarer Mängel als genehmigt (§ 377 HGB), es sei denn, Aluprofiltechnik hätte Mängel bewusst verschwiegen. Die Anzeige ist auch notwendig, wenn irrtümlich andere als die vereinbarte Ware oder aber eine Mindermenge von Aluprofiltechnik geliefert wird. Je nach Art der gelieferten Produkte sind bei der Lieferung Abweichungen auf Gewicht, Stückzahl oder Abmessungen bis zu 5% gestattet.
7.2. Behauptet der Besteller Mängel, besteht er auf Nacherfüllung und stellen wir bei der Prüfung fest, dass kein Mangel vorlag, so ist der Besteller verpflichtet, die durch die Prüfung veranlassten Kosten auf der Basis der zum Zeitpunkt der Prüfung bei Aluprofiltechnik gültigen Stundensätze zu tragen.
7.3.Bestreitet Aluprofiltechnik die Mangelhaftigkeit der Ware, obliegt dem Besteller der Beweis, dass der Mangel bereits bei Gefahrübergang vorlag.
 
8. Mängelansprüche des Bestellers
 
8.1. Liegt ein von Aluprofiltechnik zu vertretender Mangel der Kaufsache vor, ist Aluprofiltechnik nach eigener Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Die Wahl erfolgt nach beliebigem Ermessen und unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen.
8.2. Ist Aluprofiltechnik zur Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die Aluprofiltechnik zu vertreten hat, oder schlägt in sonstiger Weise die Mängelbeseitigung/Ersatzlieferung fehl, ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine entsprechende Minderung des Kaufpreises zu verlangen.
8.3. Die gesetzlichen Rückgriffsansprüche des Bestellers, falls die Waren an einen Verbraucher weiterveräußert werden, bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt. Solche Rückgriffsansprüche bestehen jedoch nur insoweit, als der Besteller mit seinem
Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen haben. Für den Umfang der Rückgriffansprüche gelten die Regelungen zur Haftungsbeschränkung.
 
9. Schadensersatz und Haftungsbeschränkung
 
9.1. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Bestellers - gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Aluprofiltechnik haftet deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet Aluprofiltechnik nicht für entgangenen Gewinn oder für sonstige Vermögensschäden des Bestellers.
9.2. Datenverarbeitungsanlagen und Computersoftware arbeiten nicht stets fehlerfrei. Hinzu kommen die Unwägbarkeiten des Internet. Aluprofiltechnik haftet deshalb nicht für Schäden, die darauf beruhen, dass infolge technischer Mängel möglicherweise vom Besteller abgegebene Schriftstücke nicht bei Aluprofiltechnik eingehen oder dort nicht berücksichtigt werden.
9.3. Schadenersatzansprüche bei nur leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen sind ausgeschlossen.
9.4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zu Gunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen oder Vertreter von Aluprofiltechnik.
9.5. Keine Haftungsbeschränkung gilt bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzungen, bei Ansprüchen gemäß dem Produkthaftungsgesetz, bei vorsätzlich verschwiegenen Mängeln der Ware und wenn Aluprofiltechnik eine ausdrückliche Gewährleistung für die Beschaffenheit der Ware abgeben oder das Beschaffungsrisiko übernommen hat. Bei einer Garantie ist die Haftung jedoch auf einen Betrag von höchstens € 5000,00 begrenzt.
9.6. Aluprofiltechnik ist selbst nicht Hersteller. Für die Verwendung der Produkte ist der Kunde selbst verantwortlich.
 
10. Verjährung
 
10.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt 24 Monate, gerechnet ab Gefahrenübergang. Soweit das Gesetz Verjährungsfristen von drei Jahren oder mehr vorsieht, erhöht sich die Verjährungsfrist auf drei Jahre ab Auslieferung. Längere gesetzliche Verjährungsregelungen für Schadenersatzansprüche wegen vorsätzlicher Pflichtverletzungen bleiben vollumfänglich wirksam. Unberührt bleibt außerdem die Verjährung gemäß § 12 Produkthaftungsgesetz.
 
11. Rückgabe, Fehlbestellungen
 
11.1. Der Besteller kann die von ihm bestellten Produkte innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum auf eigene Kosten an Aluprofiltechnik zurücksenden, wenn diese zum Zeitpunkt der Rückgabe noch bei Aluprofiltechnik im Programm sind und deren Originalverpackungen nicht geöffnet oder beschädigt sind. Für die Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Einholung einer Reklamationsnummer und Absendung der Ware. Leuchtmittel, ICs und Software sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
11.2. Der Besteller ist nur befugt, gelieferte Ware an Aluprofiltechnik zurückzusenden, wenn er diese in den Originalverpackungen an Aluprofiltechnik zurücksendet und Aluprofiltechnik der Rücksendung vorher durch Vergabe einer Reklamationsnummer zustimmt. Liegt ein Verschulden des Bestellers vor (Falschbestellung, Doppelbestellung, Verpackungseinheit nicht beachtet etc.), ist Aluprofiltechnik berechtigt, dem Besteller die vertragsbedingten Kosten in Rechnung zu stellen.
11.3. Werden Waren ohne vorherige Rückfrage an Aluprofiltechnik zurückgeschickt, entbindet dies den Besteller nicht von seiner Zahlungsverpflichtung. Aluprofiltechnik ist berechtigt, die Waren ersatzlos zu vernichten, sofern der Besteller nicht innerhalb von 7 Tagen nach einer entsprechenden schriftlichen Aufforderung durch Aluprofiltechnik die Ware zurücknimmt. Die Ansprüche des Bestellers im Fall von Mängeln bleiben hiervon unberührt.
 
12. Exportkontrolle
 
12.1. In Anerkennung der amerikanischen und sonst anwendbaren (insbesondere deutschen) Exportkontrollgesetzgebung verpflichtet sich der Besteller, vor dem Export von Produkten oder technischen Informationen, die er von Aluprofiltechnik erhalten hat, sämtliche erforderlichen Exportlizenzen oder andere Dokumente auf seine Kosten einzuholen.
12.2. Der Besteller verpflichtet sich, solche Produkte oder technische Informationen weder direkt noch indirekt an Personen, Firmen oder in Länder zu verkaufen, zu exportieren, zu reexportieren, zu liefern oder anderweitig weiterzugeben, sofern dies gegen amerikanische oder sonstige (insbesondere deutsche) Gesetze oder Verordnungen verstößt. Der Besteller verpflichtet sich, alle Empfänger dieser Produkte oder technischen Informationen über die Notwendigkeit, diese Gesetze und Verordnungen zu befolgen, zu informieren. Der Besteller wird auf eigene Kosten sämtliche Lizenzen und Ex- und Importpapiere beschaffen, die für seine Verwendung der Produkte erforderlich sind. Die Verweigerung einer Ausfuhrgenehmigung berechtigt den Besteller nicht zum Rücktritt vom Vertrag oder zu Schadenersatzforderungen.
 
13. Verschiedenes
 
13.1. Sofern der Besteller Vollkaufmann ist, ist der Geschäftssitz von Aluprofiltechnik Gerichtsstand; Aluprofiltechnik ist berechtigt, auch am Sitz des Bestellers zu klagen.
13.2. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Geschäftssitz von Aluprofiltechnik Erfüllungsort.
13.3. Die Geltung des einheitlichen UN-Kaufrechts (CISG) wird ausgeschlossen.
13.4. Die Abtretung von Ansprüchen, die dem Besteller aus der Geschäftsverbindung mit Aluprofiltechnik entstehen, wird ausgeschlossen.
13.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise nicht rechtswirksam sein oder rechtsunwirksam werden, so wird hiervon die Gültigkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Für diesen Fall verpflichten sich die Parteien, anstelle der unwirksamen Regelung eine wirksame Regelung zu vereinbaren, die, soweit rechtlich möglich, den mit der unwirksamen Regelung verfolgten wirtschaftlichen Zweck unter Berücksichtigung der in diesem Vertrag zum Ausdruck gekommenen Interessen am nächsten kommt.
Das Widerrufsrecht besteht nicht für Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind(Profilzuschnitte). Rückgabe- und Widerrufsrecht sind daher für solche Waren ausgeschlossen, die für Sie zugeschnitten wurden.
Ich versichere, dass alle meine Verkaufsaktivitäten in Übereinstimmung mit allen geltenden Gesetzen und Vorschriften der EU erfolgen.
Aluprofiltechnik Kohl

Aluprofiltechnik Kohl

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