Im Jahre 1749 erschien in England London das Buch Memoiren eines Freudenmädchens . Nach 200 Jahren verbannten deutsche Staatsanwälte dieses Werk. Es wurde als unzüchtig verboten und beschlagnahmt. Erst 1969 nach zwanzig Jahren hob der Bundesgerichtshof in Karlsruhe die früheren Urteile auf. In der Begründung heißt es daß Fanny Hill zwar ein Werk der erotischen Literatur, aber keine unzüchtige Schrift sei. Der Roman enthalte zwar, führte der BGH aus, in dichter Folge eine Vielzahl sehr offener, ins einzelne gehender Schilderungen sexueller Vorgänge, Erlebnisse und Empfindungen, doch würden sexuelle Fehlhaltungen und Ausschweifungen weder verherlicht noch als erstrebenswert herausgestellt. Zudem sei jede vulgäre oder obzöne Ausdrucksweise vermieden worden. Der Autor John Cleland war ein kleines Sprachgenie, unermüdlich findet er neue Namen für die Gegenstände und Handlungen der Lust, und seine Umschreibungen, Anspielungen und Metaphern bleiben bei aller Eindeutigkeit frei von peinlichen Grobheiten. Auch gewagte Schilderungen körperlicher Liebe wirken nicht anstößig. So gelang dem Autor ein kleines Meisterwerk. Meine Bewertung daher ein Ausgezeichnet! Doch bitte Vorsicht - Fanny Hill ist sicherlich kein Buch für Jeden! Allen den erotische Erzählungen Lesevergnügen bereitet angenehmen Lesespaß.Vollständige Rezension lesen
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