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Preis für Artikel festlegen

Wenn Sie den richtigen Preis beim Erstellen Ihrer Angebote festlegen, kann sich das sehr positiv auf die Verkaufschancen Ihrer Artikel auswirken. Sehen Sie sich bei eBay um und vergleichen Sie, wie viel andere Verkäufer für ähnliche Artikel verlangen.

Wenn Sie unsicher sind, welchen Preis Sie angeben sollen, oder wenn Sie den Wert Ihres Artikels nicht genau kennen, nutzen Sie die Suchfunktion von eBay. Hier können Sie nach ähnlichen Angeboten suchen und dann Ihren Preis festlegen.

Hilfreich ist es auch, wenn Sie bereits beendete Angebote aufrufen und sich ansehen, welche Preise ähnliche Artikel wie Ihrer in der Vergangenheit erzielt haben. So funktioniert's:

  1. Gehen Sie zu Erweiterte Suche – wird in einem neuen Fenster oder Tab geöffnet.
  2. Geben Sie Suchbegriffe ein, die Ihren Artikel beschreiben.
  3. Wählen Sie Beendete Angebote und dann Finden.

Angebotsformat auswählen

Die Preisentscheidung kann auch davon abhängen, in welchem Angebotsformat Sie Ihren Artikel einstellen möchten: als Auktions- oder als Festpreisangebot.

Preisfestlegung bei Auktionsangeboten

  • Es kommt vor, dass Käufer sich einen Wettstreit um Ihren Artikel liefern. Mitunter ist es ratsam, mit einem niedrigeren Startpreis das Interesse auf sich zu ziehen.
  • In einigen Kategorien können Sie zusätzlich einen Mindestpreis festlegen. Der Mindestpreis ist der niedrigste Preis, zu dem Sie bereit sind, den Artikel zu verkaufen. Mit einem solchen Mindestpreis können Sie sich davor schützen, den Artikel unter einem für Sie akzeptablen Preis verkaufen zu müssen. 
  • Wenn Sie genau wissen, wie viel Sie für einen Artikel erhalten möchten, dennoch aber das Auktionsformat vorziehen, können Sie zusätzlich einen Sofort-Kaufen-Preis angeben (möglicherweise wird dafür eine Zusatzgebühr fällig).

Weitere Informationen zum Thema Auktionen finden Sie auf unserer Hilfeseite Artikel über Auktionen verkaufen.

Tipp
Der Sofort-Kaufen-Preis in Auktionsangeboten muss mindestens 40% höher als der Startpreis sein.

Preisgestaltung bei Festpreis- oder Sofort-Kaufen-Angeboten

  • Sie legen den Preis für Ihr Angebot fest. Für die Recherche kann eine Suche bei eBay nach ähnlichen Artikeln sehr hilfreich sein.
  • Sie können außerdem angeben, dass Sie Preisvorschläge akzeptieren. Das bedeutet, dass ein Käufer Ihnen einen Preisvorschlag machen kann und Sie entscheiden können, ob Sie diesen Vorschlag akzeptieren.

Erfahren Sie auf unserer Hilfeseite mehr zum Thema Artikel mit „Sofort-Kaufen“ verkaufen.

Grundpreis angeben für gewerbliche Verkäufer

Gemäß der EU-Richtlinie über den Schutz der Verbraucher bei der Angabe der Preise der ihnen angebotenen Erzeugnisse (Richtlinie 98/6/EG) sowie den entsprechenden örtlichen Bestimmungen in den jeweiligen EU-Mitgliedsstaaten müssen gewerbliche Verkäufer, die bestimmte Waren an Verbraucher verkaufen, nicht nur den endgültigen Verkaufspreis, sondern auch den Preis je Maßeinheit angeben.

Die allgemeine Regel lautet, dass der Grundpreis bei Festpreisangeboten angegeben werden muss, wenn Waren Verbrauchern nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche zum Kauf angeboten werden.

Die EU-Richtlinie und die entsprechenden örtlichen Vorschriften gelten auch für Verkäufe von gewerblichen Verkäufern an Verbraucher über das Internet, beispielsweise bei eBay.

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Hilfeseite zum Thema Grundpreis.

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