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Gebote streichen und festlegen, wer mitbieten darf

Es gibt Situationen, in denen Sie als Verkäufer Gebote streichen können, die für Ihre Auktionsangebote abgegeben wurden. Einmal gestrichene Gebote können jedoch nicht wiederhergestellt werden. Falls das Gebot eines Höchstbietenden gestrichen wurde, ist der nächsthöhere Bieter nicht dazu verpflichtet, den Artikel zu kaufen.

Um potenzielle Käufer vor Enttäuschungen zu bewahren, sollten Sie Gebote nur streichen, wenn dies absolut nötig ist. Es ist auch zu beachten, dass sie grundsätzlich von dem bisher Höchstbietenden in Anspruch genommen werden können, wenn Sie Ihr Angebot ohne berechtigten Grund vorzeitig beenden und bereits vorhandene Gebote streichen. In Zweifelsfällen, d.h. in Fällen, in denen Sie sich unsicher sind, ob das Streichen eines Gebots auch rechtlich folgenlos bleibt, wenden Sie sich bitte an Ihren Rechtsanwalt oder eine andere Rechtsberatungsstelle.

Das Streichen von Geboten ist in den folgenden Situationen möglich:

  • Ein Käufer bittet Sie, sein Gebot zu streichen, und Sie sind damit einverstanden.
  • Sie möchten Ihr Angebot aus einem berechtigten Grund vorzeitig beenden. 
     Ein berechtigter Grund kann beispielsweise vorliegen, wenn Sie sich beim Einstellen des Angebots über bestimmte Eigenschaften oder den Zustand des Artikels geirrt haben oder der Artikel aufgrund einer zwischenzeitlichen, aber unverschuldeten Unmöglichkeit nicht mehr zur Verfügung steht.

Wie streiche ich ein Gebot?

So geht's:

  1. Gehen Sie zu Gebote des Käufers streichen – wird in einem neuen Fenster oder Tab geöffnet.
  2. Geben Sie die Artikelnummer, den Nutzernamen des Bieters, dessen Gebot Sie streichen möchten, sowie den Grund für die Streichung des Gebots ein.
  3. Wählen Sie Senden.

Sie können stattdessen auch diesen Gebot streichen-Button auswählen:

Gebot streichen

Tipp
Wenn Verkäufer ein Gebot entfernen, wird das bei eBay als „Gebot streichen“ bezeichnet. Wenn Käufer ein Gebot entfernen, wird das bei eBay als „Gebot zurücknehmen“ bezeichnet.

So legen Sie fest, wer Gebote für Ihre Artikel abgeben kann

In der Regel wünschen Sie sich sicherlich so viele Bieter wie möglich, damit sich Ihre Artikel zum höchstmöglichen Preis verkaufen. Sie können aber auch einen eingeschränkten Käuferkreis festlegen. So können Sie steuern, wohin Sie Ihre Artikel verschicken und welche Käufer auf Ihre Artikel bieten dürfen.

In ganz seltenen Fällen möchten Sie vielleicht auch verhindern, dass bestimmte Käufer Gebote abgeben, z. B. wenn diese schon mindestens einmal nicht gezahlt haben, diese in der Kommunikation mit Ihnen aggressiv aufgetreten sind oder Sie bedroht haben. Solche Käufer können Sie Ihrer Liste gesperrter Käufer hinzufügen.

In den folgenden Situationen können Sie als Verkäufer bei eBay Gebote streichen: Sie sind mit einer entsprechenden Bitte eines Käufers einverstanden, oder es liegt ein berechtigter Grund für eine vorzeitige Beendigung des Angebots und die Streichung bereits vorhandener Gebote vor.

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