GEWERBLICHER Verkauf! ZItat von den Ebay Hilfe Seiten: "Gewerbliche Verkäufer sind gesetzlich verpflichtet, ein Widerrufsrecht anzubieten und Rückgaben zu akzeptieren". Das Widerrufsrecht wurde NICHT angeboten, und auf Nachfrage explizit VERWEIGERT. Artikel wurde als defekt angeboten. Natürlich darf man das auf Ebay gewerblich verkaufen, aber die Rücknahmeverpfichtung ist nun mal gesetztlich verplichtet! Auch, oder sogar erst recht wenn defekte Ware verschickt wird.
l***u (293)- Bewertung vom Käufer.
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Alles top gelaufen, schnell geliefert.
3***j (18)- Bewertung vom Käufer.
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Verschraubungen fehlen,Verpackung ? Der Preis ist ok . Danke Majowski
k***n (562)- Bewertung vom Käufer.
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Wie befürchtet war der Motor hinüber. Nach dem Motortausch funktioniert nun wieder alles einwandfrei. Ein paar Teile fehlten noch, konnte ich aber zum Glück problemlos ersetzen. Ich setze den Freischneider mit einer Unkrautbürtse ein. Dafür ist das Gerät top.
Preislich war es ok, für Laien aber nicht zu empfehlen.
n***0 (945)- Bewertung vom Käufer.
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Ich bin sehr zufrieden , kann ich nur weiter empfehlen .