Sämtliche Angaben und Hinweise zur Ware sind nach bestem Wissen und Gewissen gemacht und möglichst genau, damit sich der Käufer ein genaues Bild davon machen kann. Dies gilt nun auch im Wege der EU-weiten Rechtsangleichung nach deutschem Recht, sofern dies beim Kauf nicht ausdrücklich anders vereinbart wurde.