Es handelt sich um eine Originale und keine etwaiige Zeitungszugabe. Da wir unsere Sammlung auflösen, kann es sein das einzelne DVD´s (bzw. Blu-Ray) mit Vermiet-Recht sind. Empfangsberechtigte sind Angehörige wie z. B. Erziehungsberechtigte oder andere im Haushalt anwesende Personen.