Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien (dies sind Batterien, die für den Anlasser, die Beleuchtung oder für die Zündung von Fahrzeugen bestimmt sind) gelten die folgenden Besonderheiten: Der Verkäufer ist gem.
Habe eine defekte Ware erhalten die bereits benutzt wurde aber als Neu verkauft wird. Auf Nachfrage der weiteren Vorgehensweise wird seitens des Verkä
Habe eine defekte Ware erhalten die bereits benutzt wurde aber als Neu verkauft wird. Auf Nachfrage der weiteren Vorgehensweise wird seitens des Verkäufers nicht reagiert.