Ihre gesetzlichen Rechte werden hierdurch nicht eingeschränkt. Besitzer von Altgeräten haben diese einer vom unsortierten Siedlungsabfall getrennten Erfassung zuzuführen. Elektro- und Elektronikaltgeräte dürfen daher nicht als unsortierter Siedlungsabfall beseitigt werden und gehören insbesondere nicht in den Hausmüll.
Also von einem IT Unternehmes Kollegen hätte ich jetzt zumindest erwartet, daß die Firmware aktuell ist, aber bis auf 1 das wirklich zerkratzt ist, al
Also von einem IT Unternehmes Kollegen hätte ich jetzt zumindest erwartet, daß die Firmware aktuell ist, aber bis auf 1 das wirklich zerkratzt ist, alles gut