Der o.g. Gegenstand wurde ursprünglich für den eigenen Bedarf und nicht zum Zwecke der Weiterveräußerung erworben. Der Versteigerungsgegenstand befindet sich aus subjektiver Sicht des Verkäufers im o.g. Zustand.
Leider kann ich die Scheibe nicht rezensieren weil ich sie nie erhielt und ebenso wenig sich die Verkäuferin bei mir meldete. Okay, der geringe Betrag ist zu verkraften, aber so löst man keine Probleme.