(Gewährleistungsansprüche laut § 438 I Nr. Dies ist eine Versteigerung im Sinne §156 BGB. AbsG) kein Rücktrittsrecht genießt. Keine Abholung. Außer es wird. Die Ware befindet sich im beschriebenen und oder besichtigten und / oder gebrauchten Zustand mit beschriebenen Gebrauchsspuren.