§geeignet für Folien bis 30 cm Breite sowie für Vakuumierbehälter. Nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) ist jeder Verbraucher dazu verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte (Altgeräte) sowie Leuchtstoff- und Energiesparlampen ordnungsgemäß und getrennt vom Hausmüll zu entsorgen.