[ ] Leider haben die gesetzlichen Neuerungen folgendes notwendig gemacht. Zwischenverkauf bleibt mir vorbehalten. Paketdienst und nicht der Verkäufer. Irrtum und Änderungen vorbehalten. Nach dem neuen Sachmangelrecht (ehemals "Gewährleistung"), das seit dem 01.01.2003 Gültigkeit besitzt, gilt für gebrauchte und neue Waren.