Allgemeinanwälte haben immer wieder auch mit Strafrechtsfällen zu tun. Dabei muss es das Ziel sein, den Mandanten bereits im Ermittlungsverfahren optimal zu vertreten, so dass es im Idealfall gar nicht zum Hauptverfahren kommt. Leichter gesagt als getan. Doch dabei hilft Ihnen das Handbuch von Detlef Burhoff, Rechtsanwalt und ehemaliger Richter am OLG, der sein gesamtes Know-how in einem praktischen Handbuch gebündelt hat.