Wir weisen sie darauf hin, dass es sich bei Altöl bzw. Ölfiltern und beim Ölwechsel regelmäßig anfallende ölhaltige Abfälle um Gefahrgut handelt, welches umweltgerecht entsorgt werden muss. Dieses Motoröl erfüllt unter anderem Freigaben für Otto- und Dieselmotoren mit und ohne Abgasturboaufladung sowie mit und ohne Pumpe-Düse-Einspritzung.