Sofort nach Kauf mit, ob Sie evtl. selbst abholen (Stapler / Kran stehen kostenlos zur Verfügung!). Gerne berät Sie unser Vertriebsteam auch in Englisch und Polnisch. (im Sinne des § 14 BGB). Dies erkennt das Finanzamt nur an mit der schriftlich vorliegenden Ankündigung (Vollmacht) des Abholers mit Angabe des Bestimmungsortes, den Personalien des Abholers (z.B. Ausweiskopie LKW-Fahrer) sowie mit einem gültigen Empfangsnachweis mit der Unterschrift des Kunden vor Ort im Ausland.