Auf Holzwerkstoffplatten (z. B. Sperrholz, Bau-Furniersperrholz, Furnierschichtholz. u. a.) muss grundsätzlich auch vor Ablauf der üblichen Gewährleistungsfristen mit einem Befall gerechnet werden. Dachuntersichten sind, je nach Konstruktion und Ausführung, aufgrund erhöhter Kondensatbelastung ebenfalls sehr anfällig für Pilzbefall, so dass auch hier keine Befallsfreiheit gewährleistet werden kann.