Ursprünglich für ein Projekt gekauft, lag diese seither nur ungeöffnet im Schrank und sucht nun einen neuen Besitzer. Der Ausschluss gilt nicht für Schadenersatzansprüche aus grob fahrlässiger bzw. vorsätzlicher Verletzung von Pflichten des Verkäufers sowie für jede Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.