Während das zölibatäre Leben in derlateinischen Teilkirche der römisch-katholischen Kirche für diePriester seit 1139 grundsätzlich verpflichtend ist, gilt dies in denmit Rom unierten katholischen Ostkirchen sowie in den orthodoxen Kirchen nur fürBischöfe undMönche sowie für Priester, die zum Zeitpunkt derWeihe unverheiratet sind.