Ich handele als Verkäufer nach BGB als Privatperson und schließe somit die nach neuem EU-Recht vorgeschriebene Garantie und Umtauschrecht von einem Jahr auf alle hier angebotenen Produkte aus. Die Angaben über den angebotenen Artikel habe ich nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Mit Abgabe eines Gebots nimmt der Bieter den Haftungsauschluss und die AGB von eBay an und akzeptiert, dass es sich bei einer Auktion um eine Versteigerung im Sinne des § 3 Abs. 5 des Fernabsatzgesetzes handelt und dem Höchstbietenden kein Widerrufsrecht gemäß dem Fernabsatzgesetz zusteht. Da es sich um einen Privatverkauf handelt, geht der Käufer mit der Abgabe eines Gebotes eine Kaufverpflichtung ein und verzichtet auf jegliche Garantie/Gewährleistung/Rückgabe oder etwaiges!