(Sockel: GZ-6,35. Für alle anerkannten Mängel obliegt uns ausschließlich die Wahl der Mangelbeseitigung. durch ein Nachfolgemodell ). Ausgetauschte Produkte oder Bestandteile werden unser Eigentum. Hinweis: die gesetzliche Gewährleistung wird damit in keiner Weise eingeschränkt.