Nachträgliche Preisverhandlungen sind grundsätzlich ausgeschlossen. Siehe dazu Urteile OLG Hamm Az 2U58/00 und BGH Az VIII Z R 13/01. Neu und OVP. Alle Maßangaben erfolgen nach bestem Wissen, jedoch nur als ungefähr und ohne Gewährleistung zu verstehen.