Gemäß TRwS 791 müssen Ölförderaggregate, die in der Ölleitung montiert werden, mit einer Leckagesicherung ausgerüstet sein! In der Saugleitung darf kein Rückflussverhinderer eingebaut sein! Der Verkauf erfolgt wie besichtigt und unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung für sichtbare und unsichtbare Mängel.