Geltung
1. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich, auch wenn im Einzelfall nicht darauf Bezug genommen wird, für alle auch zukünftigen Lieferungen, es sei denn, dass abweichende Bedingungen schriftlich vereinbart worden sind.
2. Unsere Angebotesind freibleibend. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftlicheAuftragsbestätigung zu Stande. Wird die Lieferung durchgeführt, ohne dass demKäufer vorher eine Bestätigung zugeht, so kommt der Vertrag durch die Annahmeder Lieferung unter diesen Geschäftsbedingungen zu Stande. Eigenschaften sindnur zugesichert, wenn sie schriftlich vereinbart sind. Geringe Abweichungen vonder Beschreibung des Angebotes gelten als genehmigt und berühren die Erfüllungdes Vertrages nicht, sofern die Abweichung für den Käufer nicht unzumutbar ist.Dies gilt insbesondere für Abweichungen in Modellen, Maßen, Farben sowie fürden Fall von Änderungen und Verbesserungen zur Anpassung an den neusten Standder Technik und Produkten.
Angebots- und Vertragsschluss
Ist die Bestellung alsAngebot gem. § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 2Wochen annehmen.
An Abbildungen,Zeichnungen, Kalkulationen, Daten und sonstigen Unterlagen behalten wir unsEigentums- und Urheberrechte vor. Sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemachtwerden. Dieses gilt insbesondere für solche Informationen, vor allemschriftliche Unterlagen, die als vertraulich bezeichnet sind. Vor ihrerWeitergabe an Dritte bedarf der Käufer unserer ausdrücklichen Zustimmung.Sämtliche Bestellungen die dem Lieferanten vom Käufer unmittelbar oder überAußendienstmitarbeiter erteilt werden, bedürfen der Annahme durch schriftlicheAuftragsbestätigung, es sei denn, es handelt sich um ein Bargeschäft.
Lieferungs- undLeistungszeit
1. Lieferfristen undTermine gelten, so weit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, nur annähernd. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen, sowie der Beginn dervon uns angegebenen Lieferzeit setzt rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllungder Verpflichtungen des Käufers bzw. die Abklärung der technischen Fragenvoraus, insbesondere den Zugang sämtlicher Genehmigungen, Freigaben, Einhaltungder vereinbarten Zahlungsbedingungen, insbesondere den Eingang einervereinbarten Anzahlung, Sicherheitsleistung oder etwaiger Akkreditive. Werdendiese Voraussetzungen nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich dieLieferzeit entsprechend.
2. Bei Verkäufen abLager sind die Lieferfristen und Termine eingehalten, wenn die Ware innerhalbder Lieferzeit oder zu dem Liefertermin das Lager verlässt. Sie gelten fernermit der Meldung der Versandbereitschaft als eingehalten, wenn die Ware aus vondem Käufer zu vertretenden Gründen nicht rechtzeitig abgesandt werden kann.
3. Werden wir an derErfüllung unserer Verpflichtungen durch den Eintritt unvorhersehbareraußergewöhnlicher Umstände gehindert, die wir trotz der nach den Umständenzumutbaren Sorgfalt nicht abwenden konnten - ob bei uns oder bei einemVorlieferanten eingetreten - z.B. allgemeiner Arbeitskräftemangel, Streik,Aussperrung, Betriebsstörung, Transportschwierigkeiten, Mangel wesentlicherRohstoffe, Mobilmachung, Krieg, Aufruhr usw. sind wir - auch innerhalb einesLieferverzuges - berechtigt, die Lieferfristen angemessen zu verlängern. Beginnund Ende derartiger Hindernisse werden wir dem Käufer baldmöglichst mitteilen.
4. Richtige undrechtzeitige Selbstbelieferung durch unsere Vorlieferanten ist vorbehalten,kommt eine Selbstbelieferung nicht zustande, gilt der Kaufvertrag als nichtgeschlossen. Ein von Lieferanten übernommenes Beschaffungsrisiko existiertnicht. Der Lieferant wird dem Käufer unverzüglich Mitteilung machen, falls eineSelbstbelieferung nicht stattfindet. Teillieferungen sind zulässig.
5. Geraten wir ausGründen, die wir zu vertreten haben, in Verzug, so ist die Schadenersatzhaftungim Falle gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
6. Bei Nichteinhaltungvon Lieferfristen ist der Besteller berechtigt, schriftlich eine angemesseneNachfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen. Nach fruchtlosem Ablauf dieserNachfrist ist der Käufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung in Höhe des vorhersehbaren Schadensstehen dem Käufer nur zu, wenn der Verzug auf Vorsatz oder groberFahrlässigkeit beruht.
Gefahrübergang
1. Sofern sich aus derAuftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lieferung ab Lager Osterburken vereinbart.
2. Wenn der Käufer eswünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transport Versicherung eindecken.Die insoweit anfallenden Kosten trägt der Käufer.
Zahlungsbedingungen
Der Rechnungsbetragist - sofern keine schriftlichen Sondervereinbarungen getroffen wurden -innerhalb von 30 Tagen netto auf unserem Konto eingehend fällig.
Die Hereinnahme vonWechseln und Schecks erfolgt in jedem Falle nur erfüllungshalber. Diskont- undEinziehungsspesen gehen zu Lasten des Käufers. Zahlungen an unsere Mitarbeitersind nur dann wirksam, wenn diese eine Vollmacht zur Entgegennahme nachgewiesenhaben. Zahlungsverzug tritt bei Fälligkeit der Forderung ein, ohne dass eseiner Mahnung bedarf. Bei Zahlungsverzug sind, vorbehaltlich der Geltendmachungweitere Ansprüche, Verzugszinsen in Höhe von mindestens 5 % über dem jeweiligenDiskontsatz zu entrichten. Ist der Käufer mit der Bezahlung einer Rechnung inVerzug geraten oder haben sich seine Vermögensverhältnisse wesentlichverschlechtert, so werden seine sämtlichen Verbindlichkeiten uns gegenübersofort fällig; dies gilt für den Saldo jedes für den Kunden geführtenKontokorrents. Dem Käufer steht ein Zurückbehaltungsrecht nur zu, sofern es aufdemselben Vertragsverhältnis beruht. Er kann nur mit Gegenforderungenaufrechnen, welche wir anerkannt haben oder welche rechtskräftig festgestelltsind. Noch ausstehende Gutschriften berechtigen den Käufer nicht, Zahlungenzurückzuhalten.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns dasEigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus derGeschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Bei vertragswidrigem Verhalten desKäufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist er verpflichtet, die Ware aufunser erstes Anfordern an uns herauszugeben. Der Käufer ist bis auf Widerrufberechtigt, die uns gehörende Vorbehaltsware im Rahmen ordnungsgemäßerGeschäftsführung zu veräußern, nicht aber zu verpfänden oder zur Sicherung zuübereignen. Er ist verpflichtet, die Vorbehaltsware nur unterEigentumsvorbehalt weiterzuveräußern, wenn der Gegenstand von seinem Abnehmernicht sofort bezahlt wird. Das Recht zur Weiterveräußerung erlischt beiZahlungsverzug oder wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse desKäufers. Der Käufer tritt bereits jetzt die ihm aus der Veräußerungentstehenden Forderungen mit allen Nebenrechten gegen seine Abnehmer im Vorausan uns ab. Der Käufer ist verpflichtet, uns gehörende Ware gegen alleLagerrisiken zu versichern und uns den Abschluss der Versicherung auf Verlangennachzuweisen. Er tritt schon jetzt etwaige Versicherungsansprüche oder andereErsatzansprüche wegen Untergangs oder Verschlechterung der Vorbehaltsware anuns ab. Von einer Pfändung oder einer anderen Beeinträchtigung unsererVorbehaltsware oder der uns abgetretenen Forderung durch Dritte hat er unsunverzüglich zu benachrichtigen und uns bei Geltungsmachung unsere Rechte zuunterstützen, insbesondere seinerseits die notwendigen Rechtsbehelfe zurWahrung unserer Rechte zu ergreifen.
Mängelhaftung
1. Vom Lieferantengelieferte Ware ist vom Käufer sofort nach Ablieferung entsprechend § 377 HGBzu untersuchen und zu prüfen. Etwaige Mängel sind dem Lieferanten unverzüglich(längstes bis zum übernächsten auf die Ablieferung folgenden Werktag)schriftlich mitzuteilen. Somit sind Mängel von der Gewährleistungausgeschlossen, die entgegen der vorstehenden Pflicht verspätet gerügt worden sind.Von dieser Regelung sind natürlich verborgene Mängel ausgenommen.
2. Mängelrügen werdennur dann akzeptiert, wenn diese schriftlich gegenüber dem Lieferantenmitgeteilt wurden. Verbale Rügen gegenüber Außendienstmitarbeitern odersonstigen Dritten stellen keine form- und fristgerechten Mängelrügen i.S. desvorstehenden Absatzes dar.
3. Der Lieferant hatdas Recht der Nachbesserung oder Ersatzlieferung für den Fall, dass einberechtigter Mangel vorliegt. Diesbezüglich gelten die Bestimmungen über die Lieferzeitentsprechend. Der Lieferant hat das Recht zur Neulieferung und Mangelbehebung.Bei einem fehlgeschlagenen Nacherfüllungsversuch steht dem Lieferanten einweiterer neuerlicher Nacherfüllungsversuch zu. Erst wenn auch dieser Versuchfehlgeschlagen ist, steht dem Käufer das Recht zu vom Vertrag zurück zu tretenoder den Kaufpreis zu mindern.
4. Schadensersatz kannder Käufer nur in Fällen grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Handelnsverlangen. Die Gewährleistungsfrist für Neugüter beträgt 2 Jahre seit derAuslieferung. Für gebrauchte Güter wird eine Gewährleistung ausgeschlossen, essei denn, es wurde schriftlich eine entsprechende Gewährleistungsfristvereinbart.
5. Die Beweislast fürdas Vorliegen eines Mangels bei Auslieferung trägt auf jeden Fall der Käufer.
Haftung
Der Lieferant haftetnicht für Schäden, die aus der Anbahnung des Vertragsverhältnisses, aus der Beratungoder technischen Hilfeleistung, aus der Verletzung vertraglicherNebenpflichten, aus unerlaubter Handlung oder aus sonstigen Rechtsgründenentstehen, auch nicht für Folgeschäden, es sei denn, dass sie durch Vorsatzoder grobe Fahrlässigkeit seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfenverursacht wurden.
Warenrücknahme
Ware wirdgrundsätzlich nur mit nachschriftlicher Zustimmung zurück genommen. Es erfolgtgrundsätzlich eine Warengutschrift. Sollte die Ware bei Rückgabe nicht mehrOriginal verpackt oder nicht im laufenden Lieferprogramm sein, so hat derLieferant das Recht, Abzüge von den Gutschriften vorzunehmen.
Ausschluss vom Beschaffungsrisiko und Garantien
Der Lieferantübernimmt keinerlei Beschaffungsrisiko und auch keine irgendwie geartetenGarantien, es sei denn, hierüber ist eine ausdrückliche schriftlicheVereinbarung mit dem Käufer geschlossen worden.
Rücktrittsrecht des Lieferanten
Der Lieferant ist ausfolgenden Gründen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten:
a) Wenn sich entgegender vor Vertragsschluss bestehenden Annahme ergibt, dass der Käufer nichtkreditwürdig ist. Kreditunwürdigkeit kann ohne weiteres angenommen werden ineinem Fall des Wechsel- oder Scheckprotestes, der Zahlungseinstellung durch denKäufer oder eines erfolglosen Zwangsvollstreckungsversuchs beim Käufer. Nichterforderlich ist, dass es sich um Beziehungen zwischen Lieferant und Käuferhandelt.
b) Wenn sichherausstellt, dass der Käufer unzutreffende Angaben im Hinblick auf seineKreditwürdigkeit gemacht hat und diese Angaben von erheblicher Bedeutung sind.
c) Wenn sichUnregelmäßigkeiten bei dem Verkauf der unter Eigentumsvorbehalt geliefertenWare des Lieferanten im regelmäßigen Geschäftsverkehr des Käufers ergeben.Insbesondere wenn durch Sicherungsübereignung oder Verpfändung dieSicherungsrechte des Lieferanten beeinträchtigt werden.
d) Wenn sich ausAuskünften von Kreditauskunfteien (z.B. SchuFa, Wirtschaftsauskunft usw.)negative Bonitätsinformationen ergeben.
Erfüllungsort,Gerichtsstand
1. Erfüllungsort ist 74706 Osterburken
2. Für alleStreitigkeiten aus der Geschäftsverbindung mit Vollkaufleuten, juristischePersonen des öffentlichen Recht oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögens,einschließlich Wechsel- und Scheckklagen sind ausschließlich zuständig dasAmtsgericht Heilbronn bzw. Landgericht Heilbronn. Der gleiche Gerichtsstandgilt, wenn der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat,nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus demInland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort zumZeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
3. Für alleRechtsbeziehungen mit dem Auftraggeber ist ausschließlich das Recht derBundesrepublik Deutschland anwendbar. Bei mehrsprachigen Vertragstexten undUnterlagen ist im Falle von Interpretationszweifeln die deutsche Fassungverbindlich.
Datenschutz
Personenbezogene Datenwerden elektronisch nach Maßgabe der einschlägigen rechtlichen Bestimmungengespeichert. Die Datensammlungen gehören uns. Wir sind berechtigt, dieDatensammlungen und sämtliche diesbezüglichen Informationen zur Identifizierungzu nutzen und offen zu legen, soweit dieses zur Durchsetzung von mit dem Käufervertraglich getroffener Vereinbarungen oder geltender gesetzlicher Bestimmungenerforderlich ist. Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten erfolgt nur unterden vorstehenden Bedingungen.
Schlussbestimmung
1. Mündliche,telefonische, durch Reisende oder Vertreter getroffene Vereinbarungen werdenerst gültig, wenn sie von uns bestätigt sind.
2. Die ganze oderteilweise Unwirksamkeit einer der vorstehenden Bedingungen lässt abgeschlosseneVerträge im Übrigen unberührt.
3. Andere einerAnfrage oder einem Auftragschreiben beigegebene Einkaufsbedingungen findenkeine Anwendung. Besonders andere Bedingungen, welche mit unsereren allgemeinenGeschäftsbedingungen im Widerspruch stehen, gelten nur, wenn wir unsausdrücklich schriftlich damit einverstanden erklärt haben. Durch diewiderspruchslose Annahme unserer Warenlieferung wird das Einverständnis mitunseren Geschäftsbedingungen zum Ausdruck gebracht.
Kai Schifferdecker, Markus Wiese, Osterburken 2020