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GAMEMAX GX-1050 PRO BK 1050W 80 Plus Platinum ATX3.1 PCIe5.1 PC-Netzteil
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eBay-Artikelnr.:406237720817
Artikelmerkmale
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- Produktart
- PC Netzteil
- Zertifizierung
- 80+ Platinum
- Besonderheiten
- Modular, Ăberspannungsschutz
- MarkenkompatibilitÀt
- Universell
- LĂ€nge
- 150 mm
- Formfaktor
- ATX
- Höhe
- 86 mm
- Breite
- 160 mm
- AnschlĂŒsse
- 4+4 CPU, 20+4 Pin, 6+2 Pin PCI Express, Floppy Drive, SATA, 12V-2*6, PCIE 5.1, PATA
- Herstellernummer
- GX-1050 PRO BK ATX3.1 PCIE5.1
- Marke
- GAMEMAX
- Farbe
- Schwarz
- Modell
- GAMEMAX GX-1050 PRO BK
- SpannungskompatibilitÀt
- 100-240V
- ModellkompatibilitÀt
- ATX
- Maximale Leistung
- 1050 W
- Maximale Wattleistung
- 1050 W
- KĂŒhlung
- 1 LĂŒfter
- EAN
- 6931858767583
Kategorie
Artikelbeschreibung des VerkÀufers
Rechtliche Informationen des VerkÀufers
USt-IdNr.: DE 163309554
WEEE-Nummer: DE58337660
BRN: HRB110414
Allgemeine GeschĂ€ftsbedingungen fĂŒr dieses Angebot
AGB
Allgemeine GeschÀftsbedingungen
HyricanÂź Informationssysteme AG, 99638 KindelbrĂŒck
Stand: Januar 2020
I. Allgemeines
1. Alle unsere Angebote, VerkĂ€ufe, Lieferungen und Leistungen erfolgen aufgrund nachfolgender Bedingungen. Diese gelten fĂŒr alle kĂŒnftigen Angebote, VerkĂ€ufe, Lieferungen und Leistungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrĂŒcklich vereinbart wurden. Durch die erstmalige Zusendung, spĂ€testens mit der Entgegennahme unserer Lieferung gelten unsere GeschĂ€ftsbedingungen als angenommen.
2. Ănderungen unserer GeschĂ€ftsbedingungen bedĂŒrfen zu Ihrer Wirksamkeit ausdrĂŒcklich der schriftlichen Vereinbarung mit uns. Schweigen auf etwaige abweichende Bedingungen des KĂ€ufers oder Auftraggebers gelten nicht als Anerkenntnis oder Zustimmung. GeschĂ€fts- oder Einkaufsbedingungen des KĂ€ufers oder Auftraggebers gelten nicht als Anerkennung oder Zustimmung. GeschĂ€fts- oder Einkaufsbedingungen des KĂ€ufers oder Auftraggebers sind nur wirksam, wenn wir sie fĂŒr den jeweiligen Vertragsabschluss schriftlich anerkennen.
Die Allgemeinen GeschĂ€ftsbedingungen, insbesondere Einkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen des KĂ€ufers haben keine GĂŒltigkeit, soweit sie unseren GeschĂ€ftsbedingungen entgegenstehen.
II. Angebote, Preise, Vertragsabschluss
1. SĂ€mtliche Angebote, Preislisten und Werbeunterlagen sind freibleibend und unverbindlich. Diese Preise richten sich nach der jeweils gĂŒltigen Preisliste, die jederzeit geĂ€ndert werden kann. Sie verstehen sich, soweit nicht anders angegeben, zzgl. der zum Lieferzeitpunkt gĂŒltigen Mehrwertsteuer, zzgl. Kosten der Verpackung, Lieferung, Versicherung, Installation und sonstiger Nebenkosten.
2. Lieferungen und Leistungen, die nicht im Angebot enthalten sind, aber erbracht wurden, werden gesondert berechnet.
3. Ăndern sich zwischen Vertragsabschluss und Lieferung die Preise unserer Vorlieferanten oder unsere Herstellungskosten, die Löhne, WĂ€hrungsparitĂ€ten, Zölle oder sonstige Kosten, die sich auf unsere Lieferungen unmittelbar oder mittelbar auswirken, so sind wir berechtigt, unsere Preise anzugleichen.
4. MĂŒndliche Nebenabreden und Zusicherungen unserer Mitarbeiter bedĂŒrfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen BestĂ€tigung. Unsere (AuĂendienst-) Mitarbeiter sind nur befugt, ErklĂ€rungen des Bestellers/Auftraggebers an uns zu ĂŒbermitteln.
5. Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche AuftragsbestĂ€tigung zustande. Wird die Lieferung durchgefĂŒhrt, ohne dass dem KĂ€ufer vorher eine BestĂ€tigung zugeht, so kommt der Vertrag durch die Annahme der Lieferung unter diesen GeschĂ€ftsbedingungen zustande.
6. Offensichtliche Rechen- bzw. Schreibfehler oder Ăbertragungsfehler berechtigen uns zur Richtigstellung, auch bei schon erstellten Rechnungen.
7. Aufgrund technischen Fortschritts beruhende Konstruktions- und FormÀnderungen behalten wir uns bis zur Lieferung vor.
III. Widerrufsrecht
1. Nur als Verbraucher im Sinne von § 13 BGB können Sie Ihre VertragserklĂ€rung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von GrĂŒnden in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch RĂŒcksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim EmpfĂ€nger und auch nicht vor ErfĂŒllung unserer Informationspflichten gem. § 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gem. § 312e Abs. 1 S. 1 BGB in Verbindung mit § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genĂŒgt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
Der Widerruf ist zu richten an:
Hyrican Informationssysteme AG
Kalkplatz 5
99638 KindelbrĂŒck
Telefon: 036375 5130
Fax: 036375 51318
email: info@hyrican.de
2. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurĂŒckzugewahren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurĂŒckgewĂ€hren, mĂŒssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Ăberlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschlieĂlich auf deren PrĂŒfung â wie sie Ihnen etwa im LadengeschĂ€ft möglich gewesen wĂ€re â zurĂŒckzufĂŒhren ist. Im Ăbrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz fĂŒr eine durch die bestimmungsgemĂ€Ăe Inanspruchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeintrĂ€chtigt.
PaketversandfĂ€hige Sachen sind auf unsere Gefahr zurĂŒckzusenden. Sie haben die Kosten der RĂŒcksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurĂŒckzusenÂŹdenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht ĂŒbersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die RĂŒcksendung fĂŒr Sie kostenÂŹfrei. Nicht paketversandfĂ€hige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen mĂŒssen innerhalb von 30 Tagen erfĂŒllt werden. Die Frist beginnt fĂŒr Sie mit der Absendung Ihrer WiderrufserÂŹklĂ€rung oder der Sache, fĂŒr uns mit deren Empfang.
Das Widerrufsrecht besteht nicht bei VertrÀgen:
â zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen BedĂŒrfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht fĂŒr eine RĂŒcksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfallsdatum ĂŒberschritten wĂŒrde,
â zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten DatentrĂ€ger vom Verbraucher entsiegelt worden sind.
IV. ErfĂŒllungsort, Versand, Lieferung, GefahrenĂŒbergang
1. ErfĂŒllungsort ist ab Lager KindelbrĂŒck.
2. Wurde wegen des Versandweges und der Transportmittel keine schriftliche Vereinbarung getroffen, so treffen wir unter Ausschluss jeglicher Haftung die Wahl. Der Versand selbst erfolgt auf Rechnung des KĂ€ufers/Auftraggebers und unversichert. Die Verpackung erfolgt unter Berechnung der Selbstkosten und in handelsĂŒblicher Weise.
3. Mit der Ăbergabe an den Spediteur, FrachtfĂŒhrer oder Abholer, spĂ€testens mit dem Verlassen unseres Lagers, geht die Gefahr einschlieĂlich der Beschlagnahme auf den KĂ€ufer/Auftraggeber ĂŒber. Dies gilt auch bei Teillieferungen, Nachlieferungen und Nachbesserung.
4. Wenn uns der Versand ohne unser Verschulden nicht möglich ist, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den KĂ€ufer ĂŒber.
5. Nimmt der KĂ€ufer/Auftraggeber ordnungsgemĂ€Ăe Lieferungen oder Leistungen nicht ab oder wird auf Wunsch des KĂ€ufers der Versand verzögert, sind wir berechtigt, die Waren auf Kosten und Gefahr des KĂ€ufers einzulagern oder selbst zu verwahren. Wir berechnen dem KĂ€ufer die entstehenden Lagerkosten, mindestens 1,5% des Kaufpreises fĂŒr jeden Monat, es sei denn, dieser weist nach, dass die tatsĂ€chlich entstandenen Kosten wesentlich geringer sind. Wir sind berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Nachfrist, anderweitig ĂŒber den Liefergegenstand zu verfĂŒgen und dem KĂ€ufer als Lieferschaden mindestens 20% des Kaufpreises in Rechnung zu stellen, es sei denn, dieser weist nach, dass unser tatsĂ€chlicher Schaden erheblich geringer ist. Dem KĂ€ufer/Auftraggeber stehen sonstige und weitergehende AnsprĂŒche bei LieferfristĂŒberschreitungen nicht zu.
V. Zahlungsbedingungen
1. Zahlungen sind unverzĂŒglich ohne jeden Abzug in bar zu leisten. Alle Rechnungen sind sofort nach Erhalt fĂ€llig. Verzug tritt spĂ€testens nach 5 Werktagen nach Erhalt der Rechnung ein.
2. Wir sind berechtigt, unsere Forderungen aus Lieferungen und Leistungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.
3. Lieferung und Ăbersendung von Ware erfolgt gegen Vorkasse oder per Nachnahme. Die GewĂ€hrung eines Zahlungsziels bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
4. Bei Zahlungsverzug von mehr als 5 Tagen ab FĂ€lligkeit sind wir berechtigt, ohne besondere Mahnung Zinsen in Höhe der jeweiligen BanksĂ€tze fĂŒr Ăberziehungskredite zu berechnen, mindestens aber Zinsen in Höhe von 3% ĂŒber dem jeweiligen Diskontsatz der EuropĂ€ischen Zentralbank. DarĂŒber hinaus bleibt die Geltendmachung eines weiteren Verzugschadens vorbehalten. Die MahngebĂŒhren gelten in der ausgewiesenen Höhe als akzeptiert. Die erste Mahnung gilt als ausdrĂŒckliche Aufforderung zur Zahlung. Des Weiteren sind wir berechtigt, alle Lieferungen und Bestellungen bei ZahlungszielĂŒberschreitung bis zur vollstĂ€ndigen Befriedigung unserer Forderungen auszusetzen und die Zahlungsbedingungen bei Nichteinhaltung zurĂŒck auf Nachnahme Bar/Barzahlung zu setzen.
5. Werden die Zahlungsbedingungen nicht eingehalten oder uns werden UmstĂ€nde bekannt, die nach unserem pflichtgemĂ€Ăen kaufmĂ€nnischen Ermessen geeignet sind, die KreditwĂŒrdigkeit des KĂ€ufers zu mindern, so werden sĂ€mtliche Zahlungsverpflichtungen aus der GeschĂ€ftsverbindung mit uns sofort fĂ€llig und zahlbar, unabhĂ€ngig von der Laufzeit hereingenommener und gutgeschriebener Wechsel. Wir sind dann auch berechtigt, unbeschadet weitgehend gesetzlicher Rechte, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung auszuliefern oder entsprechende Sicherheiten zu fordern. Ferner sind wir berechtigt, von VertrĂ€gen, die wir noch nicht erfĂŒllt haben, unter Fristsetzung von 2 Wochen verbunden mit der RĂŒcktrittsandrohung fĂŒr den Fall der NichterfĂŒllung sĂ€mtlicher Zahlungsverpflichtungen zurĂŒckzutreten. Weitergehende AnsprĂŒche bleiben unberĂŒhrt. Bei erkennbarer Nichtzahlung sind wir berechtigt alle Waren, die unter unserem Eigentumsvorbehalt geliefert wurden, einzubehalten bis die Ware selbst oder unsere anderweitigen Forderungen erfĂŒllt wurden.
6. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen oder ZurĂŒckhaltung ist fĂŒr alle denkbaren FĂ€lle ausgeschlossen, mit Ausnahme von unbestrittenen oder rechtskrĂ€ftig festgestellten Gegenforderungen. Ein ZurĂŒckbehaltungsrecht am Kaufpreis ist ausgeschlossen.
7. Bei Bestehen mehrerer offener Forderungen (laufendes Kontokorrent) sind wir berechtigt, eingehende Zahlungen nach unserer Wahl zu verrechnen. Insbesondere sind wir berechtigt, nicht abgesicherte Forderungen zuerst mit eingehenden Zahlungen zu verrechnen
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur ErfĂŒllung sĂ€mtlicher Forderungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, einschlieĂlich kĂŒnftig entstehender oder bedingter Forderungen, auch aus gleichzeitig oder spĂ€ter abgeschlossenen VertrĂ€gen. Das gilt auch, wenn Zahlungen fĂŒr besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum zur Sicherheit unserer Saldoforderung. Der Eigentumsvorbehalt gilt auch dann, wenn die Ware vom KĂ€ufer weiterverĂ€uĂert wurde (verlĂ€ngerter und erweiterter Eigentumsvorbehalt).
2. Die Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgt fĂŒr uns als Hersteller im Sinne des § 950 BGB, ohne uns zu verpflichten. Bei Verarbeitung mit uns nicht gehörender Ware erwerben wir Miteigentum an der neuen Sache nach dem VerhĂ€ltnis des Wertes der anderen Ware zur Zeit der Vereinbarung. Wird Vorbehaltsware mit uns nicht gehörender Ware gemÀà §§947,948 BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so werden wir MiteigentĂŒmer gemÀà den entsprechenden Bedingungen. Die verarbeitete, verbundene, vermischte oder vermengte Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
3. Der KĂ€ufer/Auftraggeber ist verpflichtet, Vorbehaltsware und in unserem Miteigentum stehende Ware mit kaufmĂ€nnischer Sorgfalt fĂŒr uns zu verwahren und ausreichend zu versichern. Die Rechte aus den Versicherungen werden bereits mit Abschluss eines diesen Bedingungen unterliegenden Vertrages an uns abgetreten. Wir nehmen die Abtretung an. Der KĂ€ufer/Auftraggeber darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen GeschĂ€ftsverkehr zu seinen normalen GeschĂ€ftsbedingungen und solange er nicht in Verzug ist verĂ€uĂern oder be- oder verarbeiten. Er ist zur WeiterverĂ€uĂerung nur dann berechtigt, wenn die Forderung aus der WeiterverĂ€uĂerung nebst allen Nebenrechten auf uns ĂŒbergeht. Stundet unser Vertragspartner seinen Abnehmern den Verkaufspreis, so hat sich der Vertragspartner gegenĂŒber seinen Abnehmern das Eigentum an der verĂ€uĂerten Ware zu gleichen Bedingungen vorzubehalten, unter denen wir uns das Eigentum bei der Lieferung der Vorbehaltsware vorbehalten haben. Bei KreditverkĂ€ufen hat unser Vertragspartner seinen Abnehmer auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und sicherzustellen, dass dieser anerkannt wird. Das gleiche gilt fĂŒr Finanzierungen ĂŒber Finanzierungsinstitute, insbesondere Leasinggesellschaften. Zu anderen VerfĂŒgungen ĂŒber die Vorbehaltsware, insbesondere VerpfĂ€ndung oder SicherungsĂŒbereignung ist der KĂ€ufer nicht berechtigt.
4. Wird Vorbehaltsware vom KĂ€ufer/Auftraggeber allein oder zusammen mit uns nicht gehörender Ware verĂ€uĂert, so werden schon jetzt die aus der WeiterverĂ€uĂerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rangstellen abgetreten. Die Abtretung wird angenommen. Auf unser Verlangen hat der KĂ€ufer/Auftraggeber die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen. Wert der Vorbehaltsware ist unser Rechnungsbetrag.
5. Bei Zahlungsverzug des KĂ€ufers/Auftraggebers oder bei sonstiger GefĂ€hrdung der ErfĂŒllung unseres Zahlungsanspruches, bei sonstigen VerstöĂen des KĂ€ufers/Auftraggebers gegen die ihn ansonsten obliegenden Verpflichtungen, sind wir berechtigt:
a) die ErmĂ€chtigung zur VerĂ€uĂerung oder Ver-/Bearbeitung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und zum Einzug der uns abgetretenen Forderungen zu widerrufen;
b) die Herausgabe der Vorbehaltsware auf Kosten des KĂ€ufers/Auftraggebers zu verlangen, ohne das diesem gegen den Herausgabeanspruch ein ZurĂŒckbehaltungsrecht zusteht und ohne das wir hierdurch vom Vertrag zurĂŒcktreten;
c) Drittschuldner von der Abtretung zu unterrichten;
d) die zurĂŒckgenommene Vorbehaltsware zu verkaufen und den Erlös gegen zu rechnen.
e) alle anderen Forderungen fĂ€llig zu stellen, ohne dass es einer gesonderten in Verzugsetzung bedarf. FĂŒr Lieferungen und Leistungen ins Ausland sind alle Kosten der Rechtsverfolgung durch uns bei Zahlungsverzug des KĂ€ufers vom KĂ€ufer zu tragen.
Falls die Vorbehaltsware schon in Gebrauch war, kann eine Anrechnung höchstens zu dem von uns festgestellten Restwert erfolgen. Falls der Vertragspartner den von uns festgestellten Restwert nicht anerkennt, unterwirft er sich der Restwertfeststellung eines neutralen SachverstÀndigen. Diese Feststellung durch den SachverstÀndigen hat unser Vertragspartner zu tragen. SÀmtliche hierdurch entstandenen Kosten, auch aus der Verwertung der Vorbehaltsware trÀgt der KÀufer. Die Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10% des Verwertungserlöses zzgl. ges. MwSt. Sie sind höher oder niedriger anzusetzen, wenn wir höhere oder der KÀufer/Auftraggeber niedrigere Kosten nachweisen.
6. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Konkurs- oder Vergleichsverfahrens, erlischt das Recht des KĂ€ufers/Auftraggebers, die Vorbehaltsware weiterzuverĂ€uĂern, sie zu verwenden oder sie einzubauen, ferner die ErmĂ€chtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen. Die gleichen Rechtsfolgen treten bei einem RĂŒckscheck bzw. RĂŒcklastschrift ein.
7. Der KĂ€ufer/Auftraggeber verpflichtet sich, die zur Geltendmachung unserer Rechte erforderlichen AuskĂŒnfte zu erteilen und die hierzu erforderlichen Unterlagen auszuhĂ€ndigen. Bei PfĂ€ndungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen VerfĂŒgungen, bei allen ZwangsvollstreckungsmaĂnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die uns abgetretenen Forderungen, hat uns der KĂ€ufer unverzĂŒglich zu benachrichtigen. Der KĂ€ufer trĂ€gt alle Kosten, die zur Aufhebung des Zugriffs und Abwendung von VollstreckungsmaĂnahmen aufgewandt werden mĂŒssen, soweit sie nicht von Dritten eingezogen werden können.
8. Auf Verlangen des KĂ€ufers/Auftraggebers werden wir Sicherheiten insoweit freigeben, als ihr Wert die zu sichernde Forderung insgesamt um mehr als 10% ĂŒbersteigt.
9. Soweit wir berechtigt sind, Vorbehaltsware zurĂŒckzunehmen, rĂ€umt der KĂ€ufer/Auftraggeber uns sowie unseren Beauftragten das unwiderrufliche Recht ein, seine GeschĂ€ftsrĂ€ume zu geschĂ€ftsĂŒblichen Zeiten, ggf. mit Fahrzeugen zum Zweck der Abholung der Vorbehaltsware zu betreten.
VII. MĂ€ngelrĂŒgen und GewĂ€hrleistung
1. AnsprĂŒche und Rechte des KĂ€ufers wegen Rechts- und/oder SachmĂ€ngeln im VerbrauchsgĂŒterkauf verjĂ€hren nach MaĂgabe folgender Bestimmungen bei neu hergestellten Sachen und bei Werkleistungen in zwei Jahren und bei gebrauchten Sachen in einem Jahr. Garantien werden keine ĂŒbernommen. Bei gleichzeitigem Bezug von Hardware, Betriebssystemen und anderer Software gelten diese nicht als zusammengehörend verkauft.
2. In den FĂ€llen, in denen kein VerbrauchsgĂŒterkauf vorliegt, finden die Regelungen ĂŒber den VerbrauchsgĂŒterkauf, insb. die §§474-479 BGB keine Anwendung. AnsprĂŒche und Rechte des KĂ€ufers wegen Rechts- und/oder SachmĂ€ngeln verjĂ€hren in einem Jahr. FĂŒr gebrauchte Sachen ist die GewĂ€hrleistung ausgeschlossen.
3. Die VerjĂ€hrungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Ănderungen vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfallen sĂ€mtliche AnsprĂŒche und Rechte des KĂ€ufers wegen MĂ€ngeln, es sei denn, der KĂ€ufer weist nach oder es ist offensichtlich, dass der Mangel nicht hier darauf zurĂŒckzufĂŒhren ist. Dies gilt auch, soweit der Mangel auf unsachgemĂ€Ăe Benutzung, Lagerung und Handhabung der GerĂ€te oder Fremdeingriff sowie das Ăffnen von GerĂ€ten zurĂŒckzufĂŒhren ist. Des Weiteren gilt dies ebenfalls, wenn Manipulationen an der Seriennummer festzustellen sind. Unwesentliche Abweichungen von Farbe, Abmessungen und/oder anderen QualitĂ€ts- und Leistungsmerkmalen der Ware lösen keine AnsprĂŒche und Rechte wegen MĂ€ngeln aus.
4. Der KĂ€ufer muss uns die MĂ€ngel/TransportschĂ€den unverzĂŒglich, spĂ€testens jedoch innerhalb einer Woche nach Eingang des Lieferungsgegenstandes, schriftlich mitteilen. MĂ€ngel, die auch bei sorgfĂ€ltiger PrĂŒfung innerhalb dieser Frist nicht entdeckt werden können, sind der Hyrican AG unverzĂŒglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Die Geltung des §§ 377 HGB bleibt hiervon unberĂŒhrt.
5. Im Falle einer Mitteilung des KĂ€ufers, dass die Produkte mangelhaft sind, verlangt die Hyrican AG, dass das defekte Teil bzw. GerĂ€t und eine genaue schriftliche Fehlerbeschreibung mit Angabe der Modell- und Seriennummer und einer Kopie des Lieferscheins/Rechnung, mit dem das GerĂ€t geliefert wurde, an die Hyrican AG, Kalkplatz 5, 99638 KindelbrĂŒck in Originalverpackung zur NacherfĂŒllung eingeschickt bzw. bei ihr angeliefert wird. Die GerĂ€te mĂŒssen frei eintreffen und werden von uns unfrei wieder ausgeliefert, es sei denn, dass die Transportkosten zum Auftragswert auĂer VerhĂ€ltnis stehen. Durch den Austausch von Teilen, Baugruppen oder ganzen GerĂ€ten treten keine neuen VerjĂ€hrungsfristen bezĂŒglich der AnsprĂŒche und Rechte wegen MĂ€ngeln in Kraft. Vor Reparaturen, Serviceleistungen, GewĂ€hrleistungen und bei nachtrĂ€glichem Ein- und Ausbau von Hardware ist der KĂ€ufer fĂŒr die Datensicherung der privaten sowie geschĂ€ftlichen Daten selbst verantwortlich. Die Sicherung der in einem GerĂ€t gespeicherten Daten obliegt daher allein dem KĂ€ufer vor Ăbergabe des GerĂ€tes bzw. vor Beginn der Reparaturleistung. Die Hyrican AG ĂŒbernimmt keine Haftung fĂŒr verloren gegangene DatenbestĂ€nde und hieraus resultierende FolgeschĂ€den. Kosten der Datensicherung sowie Neuinstallation von Software oder der GerĂ€te selbst bzgl. der zu reparierenden GerĂ€te werden durch die Hyrican AG nicht ĂŒbernommen. Die Hyrican AG ĂŒbernimmt keinerlei Haftung fĂŒr die Einhaltung von datenschutzrechtlichen Vorschriften bei DurchfĂŒhrung der NacherfĂŒllung.
6. AnsprĂŒche und Rechte des KĂ€ufers wegen MĂ€ngeln beschrĂ€nken sich ausschlieĂlich auf ein Recht auf NacherfĂŒllung, wobei dem KĂ€ufer das Recht vorbehalten bleibt, bei fehlgeschlagener NacherfĂŒllung zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurĂŒckzutreten. Die NacherfĂŒllung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagener NacherfĂŒllung zu mindern oder nach seiner Wahl vom Vertrag zurĂŒckzutreten. Die NacherfĂŒllung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Sache oder des Mangels oder den sonstigen UmstĂ€nden etwas anderes ergibt. Eine Haftung fĂŒr normale Abnutzung ist ausgeschlossen, welches insbesondere fĂŒr VerschleiĂteile, wie Druckköpfe, FarbbĂ€nder, TypenrĂ€der, Toner und andere VerschleiĂmaterialien gilt.
7. Bei GerĂ€ten bzw. Teilen, bei denen kein Mangel festgestellt werden konnte, trĂ€gt der KĂ€ufer sĂ€mtliche Kosten, insbesondere die Kosten der ĂberprĂŒfung. Eine dreimalige Nachbesserung wird in jedem Falle als zumutbar angesehen.
8. AnsprĂŒche und Rechte wegen MĂ€ngeln stehen nur dem unmittelbaren KĂ€ufer gegenĂŒber der Hyrican AG zu und sind nicht abtretbar. Etwas anderes gilt nur dann, wenn der KĂ€ufer neu hergestellte Sachen im Rahmen seines Gewerbebetriebes weiter verkauft. In diesem Fall stehen dem Unternehmer RĂŒckgriffsansprĂŒche gegenĂŒber der Hyrican AG zu, wobei jedoch ein Anspruch auf Schadensersatz ausgeschlossen ist. Des Weiteren verpflichtet sich der Unternehmer AnsprĂŒche und Rechte seines KĂ€ufers wegen MĂ€ngeln auf Nachlieferung entsprechend der obigen Ziffer 6 zu beschrĂ€nken und die Möglichkeit der ErfĂŒllung der NacherfĂŒllungspflicht seitens der Hyrican AG sicherzustellen. AufwendungsersatzansprĂŒche des Unternehmers im Rahmen eines VerbrauchsgĂŒterkaufs verjĂ€hren in zwei Jahren, ansonsten in einem Jahr nach Lieferung der Sache, die weiteren RĂŒckgriffsansprĂŒche verjĂ€hren zwei Monate nach dem Zeitpunkt, in dem der Unternehmer die AnsprĂŒche seines KĂ€ufers erfĂŒllt hat bzw. spĂ€testens fĂŒnf Jahre nach Ablieferung der Sache durch die Hyrican AG.
9. Die vorstehenden AbsĂ€tze enthalten abschlieĂend die AnsprĂŒche und Rechte wegen MĂ€ngeln fĂŒr Produkte und schlieĂen sonstige AnsprĂŒche und Rechte jeglicher Art aus, soweit nicht Vorsatz oder grobe FahrlĂ€ssigkeit seitens der Hyrican AG vorliegt oder eine Haftung fĂŒr SchĂ€den aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlĂ€ssigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder ErfĂŒllungsgehilfen von der Hyrican AG beruhen.
VIII. Haftung
1. Soweit nicht ausdrĂŒcklich in diesen Bedingungen die AnsprĂŒche, insbesondere SchadensansprĂŒche aus Unmöglichkeit, Verzug oder Verletzung von vertraglichen Nebenpflichten, Verschulden bei VertragsabschluĂ und VerstöĂen aus unerlaubter Handlung, auch soweit solche AnsprĂŒche im Zusammenhang mit GewĂ€hrleistungsrechten des KĂ€ufers/Auftraggebers stehen, zugestanden werden, sind sie soweit rechtlich zulĂ€ssig ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf einer vorsĂ€tzlichen oder grob fahrlĂ€ssigen Vertragsverletzung unsererseits.
2. Die Haftung der gesetzlichen Vertreter, ErfĂŒllungsgehilfen und Betriebsangehörigen gegenĂŒber dem KĂ€ufer/Auftraggeber werden auĂer in den FĂ€llen des Vorsatzes und der groben FahrlĂ€ssigkeit ausgeschlossen.
3. Beratungen und AuskĂŒnfte erfolgen nach bestem Wissen unserer Mitarbeiter, jedoch unverbindlich und unter Ausschluss jeder Haftung. Sofern das Produkthaftungsgesetz Anwendung findet, gelten die HaftungsbeschrĂ€nkungen gemÀà Abs. 1 und 2 nicht fĂŒr die daraus herrĂŒhrenden AnsprĂŒche des KĂ€ufers auf Haftung fĂŒr GefĂ€hrdung, KörperschĂ€den und private SachschĂ€den, es sei denn, das Gesetz lĂ€sst eine solche Haftungsfreizeichnung ausdrĂŒcklich zu.
4. FĂŒr mittelbare SchĂ€den und MangelfolgeschĂ€den, insbesondere fĂŒr entgangenen Gewinn, AnsprĂŒche Dritter und den Verlust von Daten wird die Haftung ausgeschlossen.
5. Etwaige SchadensersatzansprĂŒche sind der Höhe nach auf solche SchĂ€den begrenzt, mit deren möglichem Eintritt bei Auftragsannahme nach den uns damals bekannten UmstĂ€nden zu rechnen war.
6. In jedem Fall sind SchadensersatzansprĂŒche auf das zweifache des Auftragswertes, höchstens EURO 2.500,â begrenzt.
7. SchadensersatzansprĂŒche verjĂ€hren nach den gesetzlichen Vorschriften, spĂ€testens jedoch mit Ablauf eines halben Jahres ab Lieferung oder der DurchfĂŒhrung der beanstandeten Leistung.
IX. Rechtsgrundlage, Gerichtsstand
1. Es gilt ausschlieĂlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
2. Als Gerichtsstand gilt Erfurt.
Das VertragsverhĂ€ltnis unterliegt fĂŒr beide Teile ausschlieĂlich dem deutschen Recht.
X. Unwirksamkeit von Klauseln
Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so treten an die Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung beiderseitiger Interessen am nÀchsten kommt.
Garantiebedingungen fĂŒr Solarmodule
Aktualisierung: 07.10.2022
Die Hyrican Informationssysteme AG (âHyricanâ) vermarktet photovoltaische Solarmodule. Der Hersteller gewĂ€hrt dem Endkunden nach der erstmaligen Installation eine eingeschrĂ€nkte Garantie (âEingeschrĂ€nkte Garantieâ).
A. Beginn der Garantie (âEingeschrĂ€nkte Garantieâ) ist das Kaufdatum des Endkunden.
B. EingeschrÀnkte Garantie
Der Hersteller garantiert fĂŒr 144 Monate ab Beginn des Garantiezeitraums, dass seine Komponenten frei von wesentlichen Design-, Material- oder Verarbeitungsfehlern sind, die die Leistung der Komponenten beeintrĂ€chtigen können (âEingeschrĂ€nkte Produktgarantieâ). FĂ€llt ein Produkt aufgrund eines wesentlichen Mangels aus (bezieht sich nicht auf normale Abnutzung, Kratzer, VerfĂ€rbung, mechanische Abnutzung, Korrosion, Schimmel, Erscheinungsbild, Farbunterschiede und optische DĂ€mpfung usw.), werden Komponenten nach Wahl des Herstellers entweder ausgetauscht oder repariert. Die Reparatur oder der Austausch ist das einzige und ausschlieĂliche Rechtsmittel im Rahmen dieser eingeschrĂ€nkten Produktgarantie. Die Garantie auf die Leistungsabgabe der Komponente, die im Abschnitt âEingeschrĂ€nkte Garantie auf die Spitzenleistungâ unter B. 1 ausdrĂŒcklich beschrieben wird, ist davon ausgenommen.
B. 1 EingeschrĂ€nkte Garantie auf die Spitzenleistung â eingeschrĂ€nkter Ausgleich
Je nach Produkt gewĂ€hrleistet der Modul-Hersteller ab Garantiebeginn eine Leistungsgarantie ĂŒber einen Zeitraum von 20 Jahren. 100 % der Mindestausgangsleistung errechnet sich aus der auf dem Typenschild angegebenen Maximalleistung (nachfolgend âNennleistungâ) abzĂŒglich der dort ebenfalls angegebenen Toleranz. Die tatsĂ€chliche Leistung des Moduls wird unter Standardtestbedingungen bestimmt.
Der Leistungsverlust betrÀgt im ersten Jahr nach Garantiebeginn 2 %. Der durchschnittliche jÀhrliche Leistungsverlust darf vom zweiten bis zum 20. Jahr nicht mehr als 0,55 % betragen. Bis zum Ende des 20. Jahres werden mindestens 80,3 % der Nennleistung garantiert.
C. Umfang der EingeschrÀnkten Garantie
(1) Der Hersteller hat das Recht, das defekte Produkt durch ein anderes oder wieder aufgearbeitetes Modell (andere GröĂe, Farbe, Form oder Leistung) ohne vorherige AnkĂŒndigung auszutauschen oder zu reparieren.
(2) Anspruch auf Ersatz von indirekten und/oder FolgeschĂ€den (z.B. Zinsaufwand, entgangene EinspeisevergĂŒtungen oder Gewinne, Kosten fĂŒr Ersatzstrombezug etc.) oder der Ersatz von SchĂ€den, die nicht an den Produkten und Komponenten selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn der Anspruch beruht auf vorsĂ€tzlichem oder grob fahrlĂ€ssigem Verhalten des Herstellers oder auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) FĂŒr reparierte, ausgetauschte oder hinzugefĂŒgte Produkte gilt die verbleibende Garantiezeit der ursprĂŒnglichen Produkte. Die Garantiezeit in dieser âEingeschrĂ€nkten Garantieâ wird nicht verlĂ€ngert.
D. Ausnahme und EinschrĂ€nkung / GarantieausschlĂŒsse
Die eingeschrĂ€nkte Garantie gilt nicht fĂŒr Produkte und Komponenten, fĂŒr die:
(1) weder an Hyrican noch an verbundene Unternehmen, die Produkte und Komponenten verkaufen, eine Zahlung geleistet wurde.
(2) die Zahlung offen ist;
(3) Direktkunden, die Produkte und Komponenten von Hyrican beziehen (âDirektkundenâ), kein Recht haben, die Zahlung oder einen Teil der Zahlung zurĂŒckzuhalten. Falls Hyrican das Recht hat, GarantieansprĂŒche gemÀà dieser Klausel abzulehnen, kann der KĂ€ufer ausstehende BetrĂ€ge zur Umsetzung seiner AnsprĂŒche an Hyrican zahlen.
(4) kein Kaufbeleg/keine Produktinformationen vorgelegt werden kann/können;
(5) die Anforderungen des Installationshandbuchs wÀhrend des Zeitraums der eingeschrÀnkten Garantie nicht eingehalten werden;
(6) das Produktmodell, das Typenschild oder die Seriennummer der Komponenten geÀndert, gelöscht oder unkenntlich gemacht wurden.
(7) das Produkt auf Fahrzeugen, Schiffen, Offshore-Strukturen und anderen mobilen GerĂ€ten oder in Meeresumgebungen (mit Ausnahme von KĂŒstenkomponenten) oder anormalen Umweltbedingungen wie saurem Regen und anderen Verschmutzungen installiert wird;
(8) Servicetechniker, die nach den einschlĂ€gigen Gesetzen und Vorschriften des Aufstellungsortes als nicht qualifiziert gelten, dĂŒrfen keine Dienstleistungen am Produkt erbringen;
Weitere GarantieausschlĂŒsse gelten:
(9) wenn die maximale Systemspannung oder Ăberspannung ĂŒberschritten wird; bei Defekten in Bauteilen; bei Schimmelbildung am Produkt oder Ă€hnliche Ă€uĂere EinflĂŒsse;
(10) bei extremer Hitze oder extremen Umweltbedingungen oder schnellen Ănderungen dieser Bedingungen, bei Korrosion, Oxidation, unbefugter Ănderung von Verbindungen, unbefugtes Ăffnen, bei Wartung mit nicht zugelassenen Ersatzteilen, bei UnfĂ€llen, Naturgewalten (wie Feuer, Ăberschwemmung, Schneesturm, Orkan, Erdbeben, Blitzschlag usw.) sowie bei Kontakt mit chemischen Produkten oder andere nicht sachgemĂ€Ăen Anwendungen.
(11) bei Verletzung der Rechte an geistigem Eigentum von Hyrican oder Dritten (z. B. Patente, Warenzeichen).
E. Garantieanspruch und Verfahren
Berechtigte GarantieansprĂŒche können gegenĂŒber dem Hersteller gestellt werden. Wenden Sie sich an den Kundendienst von Hyrican:
service@hyrican.de
Hyrican Informationssysteme AG
Adresse: Kalkplatz 5, 99638 KindelbrĂŒck, Germany
Telefon: +49 (0) 36375 - 5130
F. Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen (Feuer, Ăberschwemmung, Sturm, Orkan, Erdbeben, Blitzschlag), Ănderung der öffentlichen Ordnung, Krieg, Unruhen, Streiks und Mangel an geeigneten und ausreichenden ArbeitskrĂ€ften, Material oder ProduktionskapazitĂ€ten, technischen oder produktionshindernden sowie anderen unvorhergesehenen unkontrollierbaren Ereignissen haftet Hyrican weder gegenĂŒber dem Kunden noch gegenĂŒber Dritten fĂŒr die NichterfĂŒllung oder Verzögerung der Verpflichtungen aus dieser eingeschrĂ€nkten Garantie, einschlieĂlich, aber nicht beschrĂ€nkt auf technische oder physische Ereignisse oder ZustĂ€nde, die Hyrican zum Zeitpunkt des Verkaufs der mangelhaften Produkte oder der Geltendmachung von GarantieansprĂŒchen nicht bekannt sind.
G. Anwendungsbereich und Auslegung / Gerichtsstand
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirksamkeit der ĂŒbrigen Bestimmungen davon nicht berĂŒhrt. Anstelle der unwirksamen/nichtigen Bestimmung werden die Parteien eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nĂ€chsten kommt. Dies gilt auch fĂŒr die AusfĂŒllung eventueller VertragslĂŒcken. Die EingeschrĂ€nkte Garantie beschrĂ€nkt nicht die gesetzlichen SachmĂ€ngelhaftungsansprĂŒche und stellt bei DurchfĂŒhrung von Garantiearbeiten keine Anerkennung von SachmĂ€ngeln dar.
Diese eingeschrĂ€nkte Garantie bleibt gĂŒltig, bis eine aktualisierte Version von Hyrican herausgegeben wird.
Das VertragsverhĂ€ltnis unterliegt fĂŒr beide Teile ausschlieĂlich dem deutschen Recht. Als Gerichtsstand gilt Erfurt, Deutschland.
Hyrican Informationssysteme AG
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Garantiebedingungen fĂŒr Batteriespeicher*
Aktualisierung: 07.10.2022
Die Hyrican Informationssysteme AG (âHyricanâ) vermarktet Batteriespeicher. Der Hersteller gewĂ€hrt dem Endkunden nach der erstmaligen Installation eine eingeschrĂ€nkte Garantie (âEingeschrĂ€nkte Garantieâ).
A. Beginn der Garantie (âEingeschrĂ€nkte Garantieâ) ist das Kaufdatum des Endkunden.
B. EingeschrÀnkte Garantie
Der Hersteller garantiert fĂŒr 60 Monate ab Beginn des Garantiezeitraums, dass seine Komponenten frei von wesentlichen Design-, Material- oder Verarbeitungsfehlern sind, die die Leistung der Komponenten beeintrĂ€chtigen können (âEingeschrĂ€nkte Produktgarantieâ). FĂ€llt ein Produkt aufgrund eines wesentlichen Mangels aus (bezieht sich nicht auf normale Abnutzung, Kratzer, VerfĂ€rbung, mechanische Abnutzung, Korrosion, Schimmel, Erscheinungsbild, Farbunterschiede und optische DĂ€mpfung usw.), werden Komponenten nach Wahl des Herstellers entweder ausgetauscht oder repariert. Die Reparatur oder der Austausch ist das einzige und ausschlieĂliche Rechtsmittel im Rahmen dieser eingeschrĂ€nkten Produktgarantie. Die Garantie auf die Leistungsabgabe der Komponente, die im Abschnitt âEingeschrĂ€nkte Garantie auf die Spitzenleistungâ unter B. 1 ausdrĂŒcklich beschrieben wird, ist davon ausgenommen.
B. 1 EingeschrĂ€nkte Garantie auf die Spitzenleistung â eingeschrĂ€nkter Ausgleich
Je nach Produkt gewĂ€hrleistet der Batterie-Hersteller ab Garantiebeginn eine Leistungsgarantie ĂŒber einen Zeitraum von 5 Jahren. Bis zum Ende des 5. Jahres werden mindestens 90 % der Nennenergie garantiert. Diese ist an die Standardmessbedingungen des Herstellers gebunden.
C. Umfang der EingeschrÀnkten Garantie
(1) Der Hersteller hat das Recht, das defekte Produkt durch ein anderes oder wieder aufgearbeitetes Modell (andere GröĂe, Farbe, Form oder Leistung) ohne vorherige AnkĂŒndigung auszutauschen oder zu reparieren.
(2) Anspruch auf Ersatz von indirekten und/oder FolgeschĂ€den (z.B. Zinsaufwand, entgangene EinspeisevergĂŒtungen oder Gewinne, Kosten fĂŒr Ersatzstrombezug etc.) oder der Ersatz von SchĂ€den, die nicht an den Produkten und Komponenten selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn der Anspruch beruht auf vorsĂ€tzlichem oder grob fahrlĂ€ssigem Verhalten des Herstellers oder auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) FĂŒr reparierte, ausgetauschte oder hinzugefĂŒgte Produkte gilt die verbleibende Garantiezeit der ursprĂŒnglichen Produkte. Die Garantiezeit in dieser âEingeschrĂ€nkten Garantieâ wird nicht verlĂ€ngert.
D. Ausnahme und EinschrĂ€nkung / GarantieausschlĂŒsse
Die eingeschrĂ€nkte Garantie gilt nicht fĂŒr Produkte und Komponenten, fĂŒr die:
(1) weder an Hyrican noch an verbundene Unternehmen, die Produkte und Komponenten verkaufen, eine Zahlung geleistet wurde.
(2) die Zahlung offen ist;
(3) Direktkunden, die Produkte und Komponenten von Hyrican beziehen (âDirektkundenâ), kein Recht haben, die Zahlung oder einen Teil der Zahlung zurĂŒckzuhalten. Falls Hyrican das Recht hat, GarantieansprĂŒche gemÀà dieser Klausel abzulehnen, kann der KĂ€ufer ausstehende BetrĂ€ge zur Umsetzung seiner AnsprĂŒche an Hyrican zahlen.
(4) kein Kaufbeleg/keine Produktinformationen vorgelegt werden kann/können;
(5) die Anforderungen des Installationshandbuchs wÀhrend des Zeitraums der eingeschrÀnkten Garantie nicht eingehalten werden;
(6) das Produktmodell, das Typenschild oder die Seriennummer der Komponenten geÀndert, gelöscht oder unkenntlich gemacht wurden.
(7) das Produkt auf Fahrzeugen, Schiffen, Offshore-Strukturen und anderen mobilen GerĂ€ten oder in Meeresumgebungen (mit Ausnahme von KĂŒstenkomponenten) oder anormalen Umweltbedingungen wie saurem Regen und anderen Verschmutzungen genutzt wird;
(8) Servicetechniker, die nach den einschlĂ€gigen Gesetzen und Vorschriften des Aufstellungsortes als nicht qualifiziert gelten, dĂŒrfen keine Dienstleistungen am Produkt erbringen;
Weitere GarantieausschlĂŒsse gelten:
(9) wenn die maximale Systemspannung oder Ăberspannung ĂŒberschritten wird; bei Defekten in Bauteilen; bei Schimmelbildung am Produkt oder Ă€hnliche Ă€uĂere EinflĂŒsse;
(10) bei extremer Hitze oder extremen Umweltbedingungen oder schnellen Ănderungen dieser Bedingungen, bei Korrosion, Oxidation, unbefugter Ănderung von Verbindungen, unbefugtes Ăffnen, bei Wartung mit nicht zugelassenen Ersatzteilen, bei UnfĂ€llen, Naturgewalten (wie Feuer, Ăberschwemmung, Schneesturm, Orkan, Erdbeben, Blitzschlag usw.) sowie bei Kontakt mit chemischen Produkten oder andere nicht sachgemĂ€Ăen Anwendungen.
(11) bei Verletzung der Rechte an geistigem Eigentum von Hyrican oder Dritten (z. B. Patente, Warenzeichen).
E. Garantieanspruch und Verfahren
Berechtigte GarantieansprĂŒche können gegenĂŒber dem Hersteller gestellt werden. Wenden Sie sich dazu an den Kundendienst von Hyrican:
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Hyrican Informationssysteme AG
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F. Höhere Gewalt
Bei Ereignissen höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen (Feuer, Ăberschwemmung, Sturm, Orkan, Erdbeben, Blitzschlag), Ănderung der öffentlichen Ordnung, Krieg, Unruhen, Streiks und Mangel an geeigneten und ausreichenden ArbeitskrĂ€ften, Material oder ProduktionskapazitĂ€ten, technischen oder produktionshindernden sowie anderen unvorhergesehenen unkontrollierbaren Ereignissen haftet Hyrican weder gegenĂŒber dem Kunden noch gegenĂŒber Dritten fĂŒr die NichterfĂŒllung oder Verzögerung der Verpflichtungen aus dieser eingeschrĂ€nkten Garantie, einschlieĂlich, aber nicht beschrĂ€nkt auf technische oder physische Ereignisse oder ZustĂ€nde, die Hyrican zum Zeitpunkt des Verkaufs der mangelhaften Produkte oder der Geltendmachung von GarantieansprĂŒchen nicht bekannt sind.
G. Anwendungsbereich und Auslegung / Gerichtsstand
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, nichtig sein oder nichtig werden, so wird die Wirksamkeit der ĂŒbrigen Bestimmungen davon nicht berĂŒhrt. Anstelle der unwirksamen/nichtigen Bestimmung werden die Parteien eine solche Bestimmung treffen, die dem mit der unwirksamen/nichtigen Bestimmung beabsichtigten Zweck am nĂ€chsten kommt. Dies gilt auch fĂŒr die AusfĂŒllung eventueller VertragslĂŒcken. Die EingeschrĂ€nkte Garantie beschrĂ€nkt nicht die gesetzlichen SachmĂ€ngelhaftungsansprĂŒche und stellt bei DurchfĂŒhrung von Garantiearbeiten keine Anerkennung von SachmĂ€ngeln dar.
Diese eingeschrĂ€nkte Garantie bleibt gĂŒltig, bis eine aktualisierte Version von Hyrican herausgegeben wird.
Das VertragsverhĂ€ltnis unterliegt fĂŒr beide Teile ausschlieĂlich dem deutschen Recht. Als Gerichtsstand gilt Erfurt, Deutschland.
*Gilt nur fĂŒr fest installierte/ortsunverĂ€nderliche PV-Anlagen
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Garantiebedingungen fĂŒr Wechselrichter
Aktualisierung: 07.10.2022
Die Hyrican Informationssysteme AG (âHyricanâ) vermarktet Wechselrichter. Der Hersteller gewĂ€hrt dem Endkunden nach der erstmaligen Installation eine eingeschrĂ€nkte Garantie (âEingeschrĂ€nkte Garantieâ).
A. Beginn der Garantie (âEingeschrĂ€nkte Garantieâ) ist das Kaufdatum des Endkunden.
B. EingeschrÀnkte Garantie
Der Hersteller garantiert fĂŒr 60 Monate ab Beginn des Garantiezeitraums, dass seine Komponenten frei von wesentlichen Design-, Material- oder Verarbeitungsfehlern sind, die die Leistung der Komponenten beeintrĂ€chtigen können (âEingeschrĂ€nkte Produktgarantieâ). FĂ€llt ein Produkt aufgrund eines wesentlichen Mangels aus (bezieht sich nicht auf normale Abnutzung, Kratzer, VerfĂ€rbung, mechanische Abnutzung, Korrosion, Schimmel, Erscheinungsbild, Farbunterschiede und optische DĂ€mpfung usw.), werden Komponenten nach Wahl des Herstellers entweder ausgetauscht oder repariert. Die Reparatur oder der Austausch ist das einzige und ausschlieĂliche Rechtsmittel im Rahmen dieser eingeschrĂ€nkten Produktgarantie. Die Garantie auf die Leistungsabgabe der Komponente, die im Abschnitt âEingeschrĂ€nkte Garantie auf die Spitzenleistungâ unter B. 1 ausdrĂŒcklich beschrieben wird, ist davon ausgenommen.
C. Umfang der EingeschrÀnkten Garantie
(1) Der Hersteller hat das Recht, das defekte Produkt durch ein anderes oder wieder aufgearbeitetes Modell (andere GröĂe, Farbe, Form oder Leistung) ohne vorherige AnkĂŒndigung auszutauschen oder zu reparieren.
(2) Anspruch auf Ersatz von indirekten und/oder FolgeschĂ€den (z.B. Zinsaufwand, entgangene EinspeisevergĂŒtungen oder Gewinne, Kosten fĂŒr Ersatzstrombezug etc.) oder der Ersatz von SchĂ€den, die nicht an den Produkten und Komponenten selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen, es sei denn der Anspruch beruht auf vorsĂ€tzlichem oder grob fahrlĂ€ssigem Verhalten des Herstellers oder auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) FĂŒr reparierte, ausgetauschte oder hinzugefĂŒgte Produkte gilt die verbleibende Garantiezeit der ursprĂŒnglichen Produkte. Die Garantiezeit in dieser âEingeschrĂ€nkten Garantieâ wird nicht verlĂ€ngert.
D. Ausnahme und EinschrĂ€nkung / GarantieausschlĂŒsse
Die eingeschrĂ€nkte Garantie gilt nicht fĂŒr Produkte und Komponenten, fĂŒr die:
(1) weder an Hyrican noch an verbundene Unternehmen, die Produkte und Komponenten verkaufen, eine Zahlung geleistet wurde.
(2) die Zahlung offen ist;
(3) Direktkunden, die Produkte und Komponenten von Hyrican beziehen (âDirektkundenâ), kein Recht haben, die Zahlung oder einen Teil der Zahlung zurĂŒckzuhalten. Falls Hyrican das Recht hat, GarantieansprĂŒche gemÀà dieser Klausel abzulehnen, kann der KĂ€ufer ausstehende BetrĂ€ge zur Umsetzung seiner AnsprĂŒche an Hyrican zahlen.
(4) kein Kaufbeleg/keine Produktinformationen vorgelegt werden kann/können;
(5) die Anforderungen des Installationshandbuchs wÀhrend des Zeitraums der eingeschrÀnkten Garantie nicht eingehalten werden;
(6) das Produktmodell, das Typenschild oder die Seriennummer der Komponenten geÀndert, gelöscht oder unkenntlich gemacht wurden.
(7) das Produkt auf Fahrzeugen, Schiffen, Offshore-Strukturen und anderen mobilen GerĂ€ten oder in Meeresumgebungen (mit Ausnahme von KĂŒstenkomponenten) oder unter anormalen Umweltbedingungen wie saurem Regen und anderen Verschmutzungen installiert wird;
(8) Servicetechniker, die nach den einschlĂ€gigen Gesetzen und Vorschriften des Aufstellungsortes als nicht qualifiziert gelten, dĂŒrfen keine Dienstleistungen am Produkt erbringen;
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(9) wenn die maximale Systemspannung oder Ăberspannung ĂŒberschritten wird; bei Defekten in Bauteilen; bei Schimmelbildung am Produkt oder Ă€hnliche Ă€uĂere EinflĂŒsse;
(10) bei extremer Hitze oder extremen Umweltbedingungen oder schnellen Ănderungen dieser Bedingungen, bei Korrosion, Oxidation, unbefugter Ănderung von Verbindungen, unbefugtes Ăffnen, bei Wartung mit nicht zugelassenen Ersatzteilen, bei UnfĂ€llen, Naturgewalten (wie Feuer, Ăberschwemmung, Schneesturm, Orkan, Erdbeben, Blitzschlag usw.) sowie bei Kontakt mit chemischen Produkten oder andere nicht sachgemĂ€Ăen Anwendungen.
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Hyrican Informationssysteme AG
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Seit unserer GrĂŒndung im Jahr 1990 haben wir uns als erstklassiger IT-Systemanbieter einen herausragenden Ruf erarbeitet. Unser breites Produktportfolio umfasst Gaming-PCs, Business-PCs und ... Seit unserer GrĂŒndung im Jahr 1990 haben wir uns als erstklassiger IT-Systemanbieter einen herausragenden Ruf erarbeitet. Unser breites Produktportfolio umfasst Gaming-PCs, Business-PCs und Workstations.
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- o***0 (32)- Bewertung vom KĂ€ufer.Letzter MonatBestĂ€tigter KaufErstmal war ich persönlich ĂŒberrascht das es hochwertig eingepackt wurde. Ein paar Handschuhe kleiner Schraubenzieher und eine kleine Tasche fĂŒr die Kabel. Bisher hab ich es in Benutzung und sehr ĂŒberrascht das es meine Erwartungen ĂŒbertroffen hat. Ich kann es soweit erstmal weiterempfehlen als gĂŒnstige Alternative zu denn GröĂeren Marken. Ich hoffe diese Bewertung hilft manchen bei ihrer Entscheidung beim Netzteil kauf.
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- 2***e (88)- Bewertung vom KÀufer.Letzte 6 MonateBestÀtigter KaufAbsolute Empfehlung! Super Ebayer, immer wieder gerne. Schneller Versandt, Ware wie beschrieben. Sehr netter Kontakt, Kundenorientiertes Verhalten.
- t***1 (1395)- Bewertung vom KÀufer.Letzter MonatBestÀtigter KaufSehr netter und zuverlÀssiger VerkÀufer. Ware wie beschrieben, schnelle Lieferung, gut verpackt. Jederzeit gerne wieder!
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