1. Allgemeines
1.1 Für alle unsere Lieferungen und Leistungen, auch für solche aus künftigen
Geschäftsabschlüssen, gelten ausschließlich unsere allgemeinen Verkaufs und
Lieferbedingungen, soweit nicht im Einzelfall ausdrücklich etwas anderes
vereinbart worden ist. 
1.2 Entgegenstehenden oder anders lautenden Bedingungen des Kunden wird
hiermit ausdrücklich widersprochen. Diese werden nur Vertragsinhalt, wenn wir
ihnen im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich zustimmen. 
1.3 Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender
oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden 
vorbehaltlos ausführen
1.4 Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zur Ausführung
von Warenverkäufen geschlossen werden, sind schriftlich niederzulegen. Dies
gilt auch für Änderungen und Ergänzungen des Vertrages und insbesondere für
die Aufhebung des Schriftform-erfordernisses. Für den Umfang der Lieferung ist
unsere schriftliche Auftragsbestätigung maßgebend.
1.5Unsere Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender
oder abweichender Bedingungen des Kunden die Lieferung an den Kunden 
vorbehaltlos ausführen.
1.6 Spätestens mit der Entgegennahme der Ware durch den Kunden gelten
unsere Bedingungen als angenommen und sind Bestandteil des Vertrages.
1.7 Der Kunde bewahrt über den Vertragsabschluss und alle damit in
Zusammenhang stehenden Informationen Stillschweigen. Wir behalten uns alle
Eigentums- und Urheberrechte an allen Angebotsunterlagen, insbesondere an
von uns übergebenen Zeichnungen, vor und machen vom Kunden als
vertraulich bezeichnete Pläne nur mit dessen Zustimmung Dritten zugänglich.
1.8 Wird uns neben der Lieferung auch die Montage übertragen, wird diese von
uns im Rahmen eines von der Lieferung unabhängigen selbständigen
Vertrages durchgeführt. Für einen solchen Vertrag gelten unsere besonderen 
schriftlichen Montagebestimmungen die separat ausgehändigt werden.
2. Preise, Umfang der Lieferung
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich schriftlich
als verbindlich bezeichnet sind. Verbindliche Angebote haben eine Gültigkeit 
von Max. 14 Werktagen nach Erstellung. Die Preise verstehen sich ab Werk,
Lager oder Lieferanten, ausschließlich Verpackung und Transportkosten.
 2.2 Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch 
schriftliche Bestätigung durch uns wirksam und verbindlich. Im Falle einer 
sofortigen Auslieferung kann jedoch die Auftragsbestätigung durch die 
Übersendung der Ware ersetzt werden.
2.3 Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform, 
gleiches gilt für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
2.4 Bei Inlands-Lieferungen kommt zu den Preisen die Mehrwertsteuer in der
jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu. Bei Lieferungen in Länder, die nicht der
Europäischen Union angehören, fällt Mehrwertsteuer nicht an. Bei Lieferungen
in Länder, die der Europäischen Union angehören, entfällt die Mehrwertsteuer,
wenn der Kunde bis spätestens 1 Monat vor dem vereinbarten Liefertermin
durch schriftliche Mitteilung seiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
nachweist, dass er von der Zahlung der Mehrwertsteuer befreit ist. Wird dieser
Nachweis nicht oder nicht innerhalb der Monatsfrist erbracht, wird die deutsche
Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe berechnet.
2.5 Alle Steuern, Gebühren und Abgaben in Zusammenhang mit der Lieferung
außerhalb Deutschlands gehen zu Lasten des Kunden. Sollten wir durch
Behörden im Land des Kunden in Erfüllung dieser Lieferung mit Steuern,
Gebühren oder sonstigen Abgaben belastet werden, so wird uns der Kunde
diese Kosten erstatten.
2.6 Etwaige, auch nach Auftragserteilung und Bestätigung eintretende Material-,
Preis- und Lohnerhöhungen, auch bei unseren Vorlieferanten, berechtigen uns,
hierdurch verursachte Mehrkosten in Rechnung zu stellen, wenn die Ware vier
Monate nach Vertragsabschluss, d. h. Zugang der schriftlichen
Auftragsbestätigung beim Kunden, geliefert wird oder die vereinbarte Leistung
nach diesen vier Monaten erbracht werden soll.
2.7 Mindermengenzuschläge können bei bestimmten Artikel erhoben werden. 
Diese Zuschläge werden in dem Angebot oder der Auftragsbestätigung 
separat aufgeführt.
3.Lieferbedingungen, Verzug, Unmöglichkeiten der Lieferung
3.1 Die Erfüllung von durch uns bestätigten Lieferungen und Leistungen und 
diesbezügliche terminliche Vereinbarungen gelten in allen Fällen vorbehaltlich 
unserer Liefermöglichkeiten. Der Käufer kann nur bei vorsätzlicher oder grob 
fahrlässig verschuldeter verspäteter oder nicht erfolgter Lieferung 
Schadenersatz geltend machen oder vom Vertrag zurücktreten.
3.2 Treten nicht vorhersehbare Umstände auf, durch die die Bereitstellung oder 
Lieferung der Leistungen oder Waren zeitlich verzögert wird, wie Streik, 
Verzug unserer Vorlieferanten oder das Eintreten sonstiger unvorhergesehener 
Ereignisse, sind wir berechtigt, die Fristen oder Termine um die Dauer der 
Behinderung hinauszuschieben bzw. bei Unmöglichkeit oder übermäßigen 
Erschwernissen ganz oder teilweise von der Lieferungspflicht zurückzutreten, 
ohne das hieraus Ansprüche irgendwelcher Art hergeleitet werden können
3.3 Das Recht des Käufers zum Rücktritt nach fruchtlosem Ablauf einer uns 
gesetzten angemessenen Nachfrist bleibt davon unberührt.
3.4 Angaben zum Gegenstand der Lieferung oder Leistung (z.B. Gewichte, 
Maße, Gebrauchswerte, Belastbarkeit, Toleranzen und technische Daten) 
sowie Darstellungen derselben Beschreibungen oder Kennzeichnungen sind 
unverbindlich. Aus ihnen kann eine strengere Haftung nur hergeleitet 
werden, wenn wir die Verbindlichkeit ausdrücklich schriftlich garantiert 
haben. Handelsübliche und technisch fertigungsbedingte Abweichungen sind 
zulässig, sofern die Verwendbarkeit zum vertraglich vorgesehenen Zweck 
nicht beeinträchtigt wird.
4. Zahlung
4.1 Unsere Rechnung ist, soweit nicht anders schriftlich vereinbart, 
7 Tage 2% Skonto, 14Tage Netto zahlbar. Die Begleichung der Rechnung so zu 
erfolgen, dass uns der für den Rechnungsausgleich vereinbarte Betrag 
spätestens am Fälligkeitsdatum zur Verfügung steht. Bei Zahlungsverzug 
werden Zinsen in Höhe von 13,40 % p.a., mindestens jedoch der gesetzliche 
Verzugszinssatz in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz, gemäß § 247 BGB, 
als Verzugsschaden berechnet. Im Falle des Verzuges werden wir einen 
weitergehenden Verzugsschaden geltend machen. Dem Käufer steht der 
Nachweis eines geringeren Schadens frei. 
4.2 Gerät der Käufer in Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Ware auf 
Kosten des Käufers zurückzunehmen, ggf. den Betrieb des Käufers zu 
betreten und die Ware wegzunehmen. Wir können außerdem die 
Weiterveräußerung und Wegschaffung der gelieferten Ware untersagen. 
Die Rücknahme ist kein Rücktritt vom Vertrag. Während des 
Zahlungsverzuges des Käufers ruhen unsere Lieferfristen.
4.3 Weiterhin können wir auch sofortige Vorauszahlungen und angemessene 
Sicherheitsleistungen für etwa noch von uns ausstehende Lieferungen oder 
Leistungen verlangen oder vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz 
wegen Nichterfüllung verlangen. 
4.4 Eventuell vereinbarte Skonti oder etwaige Vergünstigungen werden nicht 
gewährt, wenn sich der Käufer mit der Bezahlung früherer Leistungen im 
Rückstand befindet.
4.5 Die Aufrechnung mit etwaigen von uns bestrittenen Gegenansprüchen 
des Käufers ist nicht statthaft. Die Geltendmachung eines 
Zurückbehaltungsrechtes wegen nicht anerkannter oder nicht rechtskräftig 
gestellter Gegenansprüche ist ausgeschlossen, sofern diese Ansprüche nicht 
auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Bis zur völligen Bezahlung des Kaufpreises behalten wir uns das 
uneingeschränkte Eigentum an der Ware vor. Bei Waren, die der Käufer im 
Rahmen seiner gewerblichen Tätigkeit von uns bezieht, behalten wir uns 
das Eigentum vor, bis unsere sämtlichen Forderungen gegen ihn aus der 
Geschäftsverbindung inklusive der künftig entstehenden Forderungen, 
auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen, 
beglichen sind
5.2 Wird die Vorbehaltsware durch den Käufer mit anderen Waren 
verbunden, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache 
im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum 
Rechnungswert der anderen Ware und dem Verarbeitungswert zu. 
Erlischt unser Eigentum durch Verbindung, Vermischung und 
Verarbeitung, so überträgt uns der Käufer bereits im Zeitpunkt 
des Vertragsabschlusses die ihm zustehenden Eigentumsrechte an 
der neuen Sache im Umfang des Rechnungswertes der 
Vorbehaltsware und verwahrt sie für uns unentgeltlich. 
Die hiernach entstehenden Miteigentumsrechte gelten als 
Vorbehaltsware im Sinne von (1)  
5.3 Der Käufer hat uns über eventuelle Zugriffe Dritter auf die 
Vorbehaltsware und abgetretenen Forderungen sofort zu 
unterrichten. Er darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen 
Geschäftsverkehr zu seinen normalen Geschäftsbedingungen und 
solange er nicht im Verzug ist veräußern, vorausgesetzt, dass die 
Forderungen aus der Weiterveräußerung gem. (4) bis (7) auf uns 
übergehen. Zu anderen Verfügungen auf die Vorbehaltsware ist 
er nicht berechtigt. 
5.4 Die Forderungen des Käufers aus den Weiterveräußerungen 
der Vorbehaltsware werden schon jetzt an uns abgetreten. 
Sie dienen in demselben Umfang zur Sicherung wie die 
Vorbehaltsware. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zusammen 
mit anderen, nicht von uns gelieferten Waren veräußert, so wird 
die Forderung aus der Weiterveräußerung im Verhältnis des 
Rechnungswertes der anderen verkauften Waren abgetreten. 
Bei Veräußerung von Waren, an denen wir Miteigentumsanteile 
gem. (2) haben, wird uns ein unserem Miteigentumsanteil 
entsprechender Teil abgetreten
5.5 Wir sind berechtigt, Forderungen aus der Weiterveräußerung 
einzuziehen, es sei denn, wir widerrufen die Einzugsermächtigung 
in den in § 4 (4) genannten Fällen. Auf unser Verlangen ist der 
Käufer verpflichtet, seinen Abnehmer sofort von der Abtretung 
an uns zu unterrichten und uns die zur Einziehung erforderlichen 
Auskünfte und Unterlagen zu geben. Zur weiteren Abtretung der 
Forderung ist der Käufer in keinem Fall berechtigt.
5.6 Die Kosten eventuell notwendiger Interventionsmaßnahmen 
hat der Käufer in vollem Umfang zu tragen
6.  Erfüllungsort, Versand, Gefahrenübergang, 
Versicherung 
6.1 Erfüllungsort für die Lieferung ist der Sitz unseres Unternehmens. 
6.2 Die Gefahr geht auf den Käufer in dem Zeitpunkt über, in dem die 
Ware das Lager oder das Lieferwerk verlassen hat oder wir dem 
Käufer die Versandbereitschaft der Ware mitgeteilt haben. In 
jedem Fall gehen die Gefahren des Transportes zu Lasten des 
Käufers. Für Transportverzögerungen haben wir in keinem Fall 
einzustehen, sofern uns nicht bei der Auswahl des Transporteurs 
Vorsatz oder Fahrlässigkeit vorzuwerfen ist. 
6.3 Erfolgt keine Annahme der Ware durch den Käufer, sind wir 
berechtigt, sie auf Kosten und Gefahr des Käufers nach unserer 
Wahl zu versenden oder nach eigenem Ermessen zu lagern und 
sofort zu berechnen.
6.4 Teillieferungen behalten wir uns grundsätzlich vor. Jede Teillieferung gilt 
als selbständiges Geschäft und bleibt ohne Einfluss auf den nichterfüllten 
Teil des Vertrages.
6.5 Eine vereinbarte Verpackung erfolgt gegen handelsüblichen Aufpreis 
und in handelsüblicher Weise. Verpackung, Verladung und Versand erfolgen 
nach unserem besten Ermessen und stets für Rechnung und auf Gefahr des 
Bestellers. Eine Rücknahme von Verpackungsmaterial durch uns ist 
ausgeschlossen
6.6 Auf ausdrücklichen Wunsch des Käufers schließen wir eine 
Transportversicherung auf Kosten des Bestellers ab. Bei Transportschäden 
hat der Besteller unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme bei der 
zuständigen Stelle zu veranlassen, da anderenfalls eventuelle Ansprüche 
gegen den Transportbeauftragten sowie gegen eine Versicherung 
entfallen können.
6.7 Bei Selbstabholung von der Lieferstelle ist der Käufer oder dessen 
Beauftragter für die Verladung verantwortlich. Hilfestellungen unserer 
Mitarbeiter liegen im Risikobereich des Käufers, da diese in diesem Fall 
nicht unsere Erfüllungsgehilfen sind.
7 Mängelrügen und Gewährleistung
7.1 Der Käufer hat die Ware unverzüglich nach Eintreffen auf Menge, 
Beschaffenheit und zugesicherte Eigenschaften zu untersuchen. Offensichtliche 
Mängel sind unverzüglich durch schriftliche Anzeige an uns zu rügen. 
7.2 Bei berechtigten Mängelrügen erfolgt nach unserer Wahl Nachbesserung 
fehlerhafter Ware, Preisminderung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). 
Bei Ersatzlieferung gehen die bemängelten Teile in unser Eigentum über. 
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer nach Maßgabe des Gesetzes 
vom Vertrag zurücktreten oder Minderung verlangen.
7.3 Unsere Gewährleistungspflicht richtet sich grundsätzlich nach den 
Gewährleistungsbedingungen unserer Vorlieferanten.
7.4 Zur Mängelbeseitigung hat uns der Käufer die nach billigem Ermessen 
erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den 
beanstandeten Gegenstand zur Verfügung zu stellen, anderenfalls entfällt die 
Gewährleistung. Wir können die Beseitigung der Mängel verweigern, 
solange der Käufer seine Verpflichtungen uns gegenüber im gesetzlichen 
Umfang nicht erfüllt.
7.5 Werden durch den Käufer oder Dritte unsachgemäß Änderungen oder 
Reparaturen vorgenommen, wird die Haftung für alle Bestandteile des 
beanstandeten Gegenstandes aufgehoben oder nach unserem Ermessen 
eingeschränkt.
7.6 Kosten, die uns durch unberechtigte Mängelrügen entstehen, insbesondere 
Reisekosten, gehen zu Lasten des Bestellers
7.7 Wir haften lediglich selbst für Mängel an der Ware/Leistung im Rahmen der 
Gewährleistungsbedingungen unserer Lieferanten, nicht aber für etwaigen 
Produktionsausfall und entgangenen Gewinn.
8 Rückgaberecht
Sollte dem Käufer ein gelieferter Artikel nicht gefallen, kann er ihn innerhalb 
von 14 Tagen – unbenutzt und in Originalverpackung – zurückgeben. 
Individuell auf Kundenwunsch des Käufers veredelte Artikel sind von diesem 
Rückgaberecht ausgeschlossen. Jegliche Rücksendungen sind uns bekannt zu 
geben. Artikel, die zurückgegeben werden und einen Nettowarenwert von 
40,00 EURO übersteigen, können kostenfrei an uns zurückgesendet werden. 
Andernfalls trägt der Käufer die vollen Rücksendekosten. Unfrei 
zurückgesandte Ware kann nicht angenommen werden und gilt daher nicht 
als zurückgenommen..
9. Allgemeine Haftungsbegrenzung
9.1 Unsere Haftung richtet sich ausschließlich nach den in § 7 getroffenen 
Vereinbarungen. Schadenersatzansprüche des Käufers aus Verschulden bei 
Vertragsabschluss, Verletzung vertraglicher Nebenpflichten und unerlaubter
 Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder 
grober Fahrlässigkeit
9.2 Wird uns grobe Fahrlässigkeit im Rahmen vertraglicher Beziehungen 
mit kaufmännischen Abnehmern (gem. §§ 1-7 HGB) zur Last gelegt, so ist 
unsere Haftung auf den unmittelbaren Schaden beschränkt. Eine 
Haftung für mittelbare Schäden oder Mangelfolgeschäden scheidet aus.
10. Verjährung 
Alle Ansprüche gegen uns aus vertraglichen Pflichtverletzungen, die wir
zu vertreten haben, verjähren mit Ablaufdes Jahres. Dies gilt nicht für 
vorsätzliche Pflichtverletzungen. Für den Beginn der Verjährung gelten 
die gesetzlichen Vorschriften. Die Rechte eines Verbrauchers im Sinne 
des BGB nach § 475 BGB bleiben unberührt.
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12.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Liefer- und Zahlungsbedingungen 
ganz oder teilweise unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der 
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13. Erfüllungsort und Geschäftsführer
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Vertretende Geschäftsführer: 
Carsten Caspar und Peter Hartmann
Stand Recklinghausen 07/2022