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Fronius Smart Meter TS 65A-3 Bidirektionale Zähler (42,0411,0345)
solarisandmore
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Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit eine Verpackung vorhanden ist). Die Verpackung sollte der im Einzelhandel entsprechen. Ausnahme: Der Artikel war ursprünglich in einer Nichteinzelhandelsverpackung verpackt, z. B. unbedruckter Karton oder Plastikhülle. Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers.
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eBay-Artikelnr.:405808536759
Artikelmerkmale
- Artikelzustand
- Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ... Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit eine Verpackung vorhanden ist). Die Verpackung sollte der im Einzelhandel entsprechen. Ausnahme: Der Artikel war ursprünglich in einer Nichteinzelhandelsverpackung verpackt, z. B. unbedruckter Karton oder Plastikhülle. Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers. Alle Zustandsdefinitionen aufrufenwird in neuem Fenster oder Tab geöffnet
- EAN
- 9007947551788
- Anwendung
- Landwirtschaft, Gewerblich, Elektronik, Heim/Garten, Kommunal
- Produktart
- Ladegerät/Inverter
- Besonderheiten
- Bluetooth-Modul, Automatische Spannungserkennung
- Stromabgabe
- 60-69 A
- Nennstrom
- 61-70 A
- Spannung
- 200-299 VAC
- Systemkonfiguration
- Netzkopplung
- Produktlinie
- Fronius Symo
- Herstellernummer
- 42,0411,0345
- Farbe
- Weiß
- Marke
- Fronius
- Modell
- Fronius TS 65A-3
- Stromquelle
- Solar
- Stromart
- Wechselstrom
- Inverter-Technologie
- Hybrid
Über dieses Produkt
Produktkennzeichnungen
Marke
Fronius
Herstellernummer
42,0411,0345
EAN
9007947551788
Upc
9007947551788
Modell
Fronius TS 65A-3
eBay Product ID (ePID)
7057397322
Produkt Hauptmerkmale
Produktart
Ladegerät/Inverter
Stromabgabe
60-69 A
Nennstrom
61-70 A
Inverter-Technologie
Hybrid
Spannung
200-299 VAC
Produktlinie
Fronius Symo
Anwendung
Landwirtschaft, Gewerblich, Elektronik, Heim/Garten, Kommunal
Besonderheiten
Bluetooth-Modul, Automatische Spannungserkennung
Systemkonfiguration
Netzkopplung
Farbe
Weiß
Stromquelle
Solar
Stromart
Wechselstrom
Artikelbeschreibung des Verkäufers
Rechtliche Informationen des Verkäufers
USt-IdNr.: DE 282078279
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
BRN: HRB11844
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB)
der SOLARIS and more GmbH, Hennef
1. Allgemeiner Geltungsbereich
1.1
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz „AGB“
genannt) gelten ausschließlich für alle
Geschäftsbeziehungen und sämtliche daraus erfolgenden
Lieferungen und Leistungen zwischen der SOLARIS and
more GmbH (nachfolgend „SOLARIS and more“) und allen
Kunden, unabhängig davon, ob diese Verbraucher im Sinne
von § 13 BGB, Unternehmer gemäß § 14 BGB oder
öffentliche Einrichtungen und Körperschaften etc. sind
(nachfolgend „Kunde“ genannt). Soweit für einen der
genannten Kundenkreise etwas Abweichendes gilt, wird in
den AGB hierauf ausdrücklich hingewiesen. Diese AGB
finden, wenn nichts anderes ausdrücklich vereinbart wurde,
auch auf alle etwaigen Folgegeschäfte mit dem Kunden
Anwendung. Maßgebend ist stets die Fassung der AGB
zum Zeitpunkt der jeweiligen Auftragserteilung.
Individualvereinbarungen haben grundsätzlich Vorrang vor
den AGB.
1.2
Im Geschäftsverkehr mit Unternehmern im Sinne des § 14
BGB gelten Allgemeine Geschäftsbedingungen des
Kunden auch dann nicht, wenn SOLARIS and more ihnen
im Einzelfall nicht widersprochen hat. Ist der Kunde
Verbraucher bekommt er bei Auftragserteilung zusammen
mit den übrigen Vertragsdokumenten einen Ausdruck der
aktuellen AGB ausgehändigt.
1.3
Die Auftragsbestätigung und damit das Zustandekommen
des Vertrages steht grundsätzlich unter dem Vorbehalt
einer positiven Netzverträglichkeitsprüfung durch den
örtlichen Netzbetreiber.
2. Angebote und Vertragsabschluss
2.1
Angebote von SOLARIS and more sind grundsätzlich
freibleibend und unverbindlich. Angaben in Prospekten,
Katalogen und auf der Internetseite stellen keine bindenden
Angebote dar und dienen ausschließlich der Bewerbung
und Veranschaulichung.
2.2
Aufträge und Bestellungen des Kunden, die grundsätzlich
als Angebote im Rechtssinne gelten, sind für den Kunden
rechtsverbindlich und ab ihrem Eingang für SOLARIS and
more zwei Wochen bindend. Wird der Auftrag von SOLARIS
and more angenommen, so erfolgt Annahme des Auftrags
durch entsprechende Auftragsbestätigung, welche dem
Kunden innerhalb der Zweiwochenfrist zugehen wird. Damit
der Vertrag zustande gekommen. Die nach dem Vertrag zu
erbringenden Lieferungen und Leistungen ergeben sich
ausschließlich und in nacheinander aus der
Auftragsbestätigung einschließlich der dort genannten
Preise, und - soweit der Kunde SOLARIS and more den
Auftrag erteilt, bei Dritten benötigte Unterlagen und
Auskünfte einzuholen – aus der diesbezüglichen Vollmacht
sowie aus späteren Zusatz- und
Erweiterungsvereinbarungen.
2.3
Die Korrespondenz zwischen den Vertragsparteien erfolgt
wahlweise in Schrift- oder Textform (E-Mail).
Korrespondenz per SMS, WhatsApp oder sonstigen
Nachrichtendiensten werden von SOLARIS and more nicht
akzeptiert. Erklärungen in Textform, die Vertragsinhalte
(wechselseitige zu erbringende Lieferungen und Leistungen
unmittelbar betreffen, sind vom jeweiligen Empfänger in
Textform zu bestätigen.
2.4
Zeichnungen, Fotos, Beispielbilder und Kalkulationen sind
geistiges Eigentum von SOLARIS and more, sind
urheberrechtlich geschützt, und dürfen ohne vorherige
Zustimmung von SOLARIS and more weder an Dritte
weitergegeben noch für Zwecke verwendet werden, die
nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem
abgeschlossenen Vertrag stehen.
3. Liefer- und Leistungspflichten von
SOLARIS and more
3.1
SOLARIS and more ist verpflichtet, die Leistungen
entsprechend der Auftragsbestätigung und etwaiger
Zusatzaufgaben ordnungsgemäß und dem aktuellen Stand
der Technik entsprechend zu erbringen. Dabei ist SOLARIS
and more berechtigt, die vertraglich vereinbarten
Leistungen auch durch Subunternehmer zu erbringen.
SOLARIS and more hat das Recht, jederzeit, auch ohne
Rücksprache mit dem Kunden, Konstruktionsänderungen
vorzunehmen, soweit diese technisch geboten sind, und
dadurch der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistung
und die Funktions- und Leistungsfähigkeit der gelieferten
Photovoltaik-Anlagen nicht beeinträchtigt wird.
3.2
SOLARIS and more ist weiterhin verpflichtet, die als
verbindlich bezeichneten Lieferfristen einzuhalten.
Liefertermine sind nur dann verbindlich, wenn sie
ausdrücklich als solche in der Auftragsbestätigung
bezeichnet wurden.
3.3
Nicht verbindliche Liefertermine gelten als voraussichtliche
Liefertermine und stehen grundsätzlich unter dem
Vorbehalt einer rechtzeitigen und mangelfreien
Selbstbelieferung von SOLARIS and more durch den
Hersteller bzw. Zwischenhändler. Weiterhin stehen sie bei
Außenmontagen unter dem Vorbehalt solcher
Witterungsverhältnisse, welche eine für Mensch und
Material gefahrlose und technisch problemlose
Außenmontage zulassen. Über die Durchführbarkeit von
solchen Arbeiten entscheidet ausschließlich SOLARIS and
more.
3.4
SOLARIS and more haftet nicht für Lieferverzögerungen,
die in Folge von höherer Gewalt (Naturkatastrophen) und
anderen von SOLARIS and more nicht zu vertretenden
Umständen eintreten, wie z.B. Arbeitskämpfe und
Unterbrechung von Lieferketten.
3.5
Montage, Inbetriebnahme, Einregelung oder ähnliche
Leistungen werden von SOLARIS and more auf Wunsch
ausgeführt und die Kosten hierfür dem Kunden in Rechnung
gestellt. Dies gilt nicht, sofern diese Leistungen Bestandteil
der Auftragsbestätigung sind.
3.6
Alle Lieferungen erfolgen ab der Niederlassung von
SOLARIS and more auf Kosten und Gefahr des Kunden.
Werden Material und/oder Kaufgegenstände bei einem
Unternehmer als Vertragspartner auf Verlangen des
Kunden an einen anderen Ort als den Erfüllungsort von
SOLARIS and more versendet, so geht die Gefahr des
zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung
mit Übergabe an den Frachtführer auf den Kunden über.
3.7
SOLARIS and more ist auch zu Teilleistungen berechtigt,
sofern diese für den Kunden zumutbar ist.
3.8
Im Rahmen einer Wartung bereits installierter Photovoltaik Anlagen stellt SOLARIS and more die erforderlichen Geräte
und entmineralisiertes Wasser in ausreichender Menge auf
eigene Kosten zur Verfügung.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1
Der Kunde hat die vereinbarten Zahlungen termingerecht
und ohne Abzug an SOLARIS and more zu leisten und
mangelfreie Leistungen von SOLARIS and more. Eine
Aufrechnung mit Gegenforderungen ist nur zulässig, wenn
diese unbestritten sind oder rechtskräftig festgestellt
wurden.
4.2
Der Kunde ist verpflichtet, rechtzeitig behördliche und
sonstige Genehmigungen und Bauunterlagen einzuholen
und technische Fragen, die nicht in den
Zuständigkeitsbereich von SOLARIS and more fallen und
auch nicht Bestandteil des Auftrags sind, zu klären, wie z.B.
die Prüfung der Statik.
4.3
Sofern für Installation und Montage eine Einrüstung mittels
Baugerüstes einer oder mehrerer Hauswände notwendig
ist, hat der Kunde dafür Sorge zu tragen, dass die zur
Aufstellung benötigten Flächen einschließlich der Zuwege
frei und die Oberleitungen isoliert sind, so dass das
Baugerüst ohne Verzögerung aufgestellt werden kann. Für
eine rechtzeitige Einholung von Genehmigungen der
Gemeinde- oder Stadtverwaltung, der
Denkmalschutzbehörde und anderer Genehmigungsstellen
ist ausschließlich der Kunde zuständig. Etwaige Kosten für
Genehmigungen und/oder weitere Auflagen trägt der
Kunde.
4.4
Der Kunde ist außerdem verpflichtet, SOLARIS and more
unentgeltlich einen Strom und Wasseranschluss sowie
ausreichend Lager- und Arbeitsplatz zur Verfügung zu
stellen und dafür zu sorgen, dass Material und Ware am
Installationsort abgeladen und für die Dauer der Arbeiten
diebstahlsicher dort gelagert werden können.
Einzelheiten wird der Kunde vor der Anlieferung mit
SOLARIS and more abstimmen. Außerdem wird er
SOLARIS and more oder den von SOLARIS and more
beauftragten Unternehmen den Zutritt zu allen Flächen und
zu allen Räumen gewähren, auf denen Elemente der
Photovoltaik-Anlage zu installieren sind.
4.5
Der Kunde hat vereinbarte Anlieferzeiten von Material und
Ware einzuhalten. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung
nicht nach, und entstehen dadurch Stand- oder
Wartezeiten, so werden diese dem Kunden von SOLARIS
and more berechnet.
4.6
Der Kunde wird dafür sorgen, dass überstehende Bauteile,
An- und Einbauten, wie z.B. Dachfenster, Flächenfenster,
Wintergärten, Markisen etc. vor Montagebeginn gesichert
und gegen Schäden ausreichend geschützt sind.
4.7
Kommt der Kunde seinen vorgenannten
Mitwirkungspflichten nicht nach und entstehen dadurch
Behinderungen bei der Montage oder begleitenden
Arbeiten, so ist SOLARIS and more berechtigt, die Arbeiten
so lange einzustellen, bis die Hindernisse durch den
Kunden beseitigt wurden. Soweit damit Kosten für
SOLARIS and more verbunden sind, trägt diese der Kunde.
Gleiches gilt, wenn der Kunde mit einer vereinbarten
Zahlung trotz Mahnung und Fristsetzung mehr als zwei
Wochen in Rückstand ist.
4.8
Treten Liefer- und/oder Montageverzögerungen durch
Verschulden des Kunden auf, sind entsprechende
Zusatzkosten und entstehende Nutzungsausfälle, die bei
SOLARIS and more entstehen, vom Kunden zu tragen.
4.9
Im Rahmen einer Wartung bereits installierter Photovoltaik Anlagen stellt der Kunde den Strom für die zur Reinigung
eingesetzten Geräte auf seine Kosten zur Verfügung.
4.10
Förderungsanträge und Anträge auf Subventionen, die die
Photovoltaik-Anlage betreffen, sind ausschließlich durch
den Kunden unter Beachtung der jeweiligen Richtlinien für
die Anträge zu stellen.
5. Preise und Zahlung
5.1
Preise, Liefer- und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus
der Auftragsbestätigung. Die dort ausgewiesenen Preise
verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer, welche jedoch in
Rechnungen gesondert ausgewiesen wird. Hinzukommen,
sofern nicht ausdrücklich freie Lieferung ab Lager
vereinbart wurde, die Fracht- bzw. Portokosten.
5.2
Soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart wurde,
sind von dem Preis folgende Positionen umfasst: die
Lieferung von Photovoltaik-Generator (Module),
Wechselrichter, das komplette Befestigungssystem, AC Solarkabel sowie die Installation der Photovoltaik-Anlage
bis zum Wechselrichter und dem Wechselstromanschluss
(ausgenommen die Neuinstallation eines Zählerschrankes
sowie außergewöhnliche Zusatzkosten durch nicht
vorhersehbare Gegebenheiten an der vorhandenen
Elektroinstallation).
5.3
Rechnungen sind vom Kunden sofort und ohne Abzug
zahlbar, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen ab
Rechnungsdatum. Der Kunde wird hiermit darauf
hingewiesen, dass er sich gemäß § 286 Abs. 3 BGB
spätestens dann in Verzug gerät, wenn er nicht innerhalb
von 30 Tagen nach Fälligkeit und Zugang einer Rechnung
Zahlung geleistet hat. Der Kunde ist im Falle des Verzuges
neben der Zahlung von Verzugszinsen (5 Prozentpunkte
über dem Basiszinssatz bei Verbrauchern, sonst
Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) auch verpflichtet,
den darüberhinausgehenden Verzugsschaden
entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu
ersetzen.
5.4
Sollten nicht funktionsrelevante Teile der Photovoltaik Anlage am Ende der Montage fehlen oder defekt sein, ist
der Kunde lediglich berechtigt, die Zahlungen in der Höhe
zurückzuhalten, die dem Wert, der zu liefernden oder
auszutauschenden Teile entspricht. Ein weitergehendes
Zurückbehaltungsrecht steht dem Kunden nicht zu.
5.5
Eine Mehrwertsteuererhöhung wird bei Unternehmern
sofort, bei Verbrauchern dann erst weiterberechnet, wenn
Material bzw. Ware nach Ablauf von vier Monaten nach dem
Vertragsschluss geliefert wird.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1
SOLARIS and more behält sich an allen, dem Kunden
gelieferten Gegenständen das Eigentum bis zur
vollständigen Bezahlung der in der Auftragsbestätigung
samt etwaigen Nachträgen sowie in weiteren,
selbständigen Aufträgen genannten Vergütung vor.
6.2
Der Kunde ist verpflichtet, während des
Eigentumsvorbehaltes alle Gegenstände, die dem
Eigentumsvorbehalt unterliegen, pfleglich zu behandeln,
auf seine Kosten zum Neuwert zu versichern, und
erforderliche Wartungen regelmäßig auf Basis eines mit
SOLARIS and more abzuschließenden Wartungsvertrages
durchführen zu lassen.
6.3
Soweit gelieferte Teile fest mit dem Eigentum des Kunden
verbunden wurde, so gilt diese Verbindung solange als
vorübergehend, bis der Kunde die Zahlungen vollständig
erbracht hat, und gehen erst danach in das Eigentum des
Kunden über. SOLARIS and more ist für die Dauer des
Eigentumsvorbehaltes jederzeit berechtigt, gelieferte und
verbaute Teile wieder abzubauen und an sich zu nehmen,
sollte der Kunde seiner Zahlungsverpflichtung trotz
Mahnung mit Fristsetzung nicht nachkommen. Der Kunde
ist in einem solchen Fall verpflichtet, SOLARIS and more
den erforderlichen Zugang zum Abbau und Abholung der
Teile zu gewähren.
6.4
Erwirkt ein Dritter eine Pfändung auf die dem
Eigentumsvorbehalt von SOLARIS and more
unterliegenden Teile oder meldet der Kunde Insolvenz an,
solange der Eigentumsvorbehalt von SOLARIS and more
noch besteht, so hat er hiervon SOLARIS and more zur
Möglichkeit der Geltendmachung ihrer Rechte unverzüglich
zu informieren. Unterlässt der Kunde diese Information
haftet er gegenüber SOLARIS and more für den daraus
entstehenden Schaden.
6.5
Veräußert der Kunde von SOLARIS and more gelieferte
Teile, die unter Eigentumsvorbehalt stehen, so ist der
Kunde verpflichtet, den erzielten Kaufpreis bzw. die
Kaufpreisforderung gegenüber dem Abnehmer an
SOLARIS and more abzutreten.
6.6
Der Verwertungserlös, den SOLARIS and more beim
Verkauf im Rahmen des Eigentumsvorbehalts
zurückgeholter Teile erzielt, wird abzüglich der
Demontagekosten mit der Forderung gegenüber dem
Kunden verrechnet.
7. Gefahrübergang
Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer
zufälligen Verschlechterung geht mit dem Anschluss der
Photovoltaik-Anlage an das Stromnetz und Abnahme des
Kunden auf diesen über. Werden lediglich einzelne Teile
geliefert, so geht die Gefahr bei Verbrauchern gemäß §
13 mit Ablieferung beim Kunden bzw. mit Abschluss der
Montage und Abnahme über. Bei Unternehmern und
juristischen Personen des öffentlichen Rechts geht die
Gefahr mit Übergabe an den Frachtführer auf den Kunden
über, ansonsten ebenfalls mit Lieferung an den Kunden
bzw. Abschluss der Montage und Abnahme durch den
Kunden.
8.Gewährleistung und Haftung
8.1
Sollte ein Mangel an der Photovoltaik-Anlage oder von
SOLARIS and more geleiferten Teilen vorliegen, sind diese
vom Kunden SOLARIS and more unverzüglich nach
Feststellung des Mangels anzuzeigen. SOLARIS and more
wird dann in angemessener Frist nach eigener Wahl
entweder die bestehenden Mängel beseitigen oder eine
Neulieferung vornehmen. Die im Rahmen einer
Mängelbeseitigung entstehenden Kosten trägt SOLARIS
and more.
8.2
Keinen Mangel stellen geringe Farbabweichungen und
sonstige, nicht funktionsrelevante Abweichungen, die keine
Funktionseinschränkungen beinhalten, dar. Diese lösen
keinen Gewährleistungsanspruch aus.
8.3
Ist der Kunde Unternehmer, so ist er gemäß § 377 HGB zur
unverzüglichen Untersuchung der gelieferten Ware
verpflichtet und hat etwaige Mängel oder Fehlmengen
innerhalb von 7 Tagen schriftlich gegenüber SOLARIS and
more anzuzeigen. Ein Unterlassen dieser
Untersuchungspflicht führt zum Verlust der
Gewährleistungsansprüche, es sei denn ein Mangel wurde
von SOLARIS and more, obwohl bekannt, verschwiegen.
8.4
Ist der Kunde Verbraucher, so ist er zur Minderung des
vereinbarten Preises in angemessenem Umfang erst
berechtigt, wenn zwei Nachbesserungsversuche von
SOLARIS and more gescheitert sind. Zum Rücktritt ist der
Kunde nur berechtigt, sollte SOLARIS and more vorsätzlich
handeln oder die Nachbesserung schuldhaft in nicht mehr
zu vertretendem Ausmaß verzögern.
8.5
Bei Kunden, die Unternehmer oder juristische Personen
des öffentliches Recht sind, erstreckt sich die
Gewährleistung nicht auf die Eignung der gelieferten
Anlage oder Waren zu den vom Kunden angestrebten
wirtschaftlichen Zielen.
8.6
Bei direkten und indirekten Schäden (Folgeschäden) ist die
Haftung von SOLARIS and more auf vorsätzlich oder grob
fahrlässig herbeigeführte Schäden begrenzt. Für leichte
Fahrlässigkeit ist eine Haftung auf Schadensersatz
ausgeschlossen. Diese Haftungsbegrenzung gilt jedoch
nicht für Schadensersatzansprüche bei Verletzungen des
Lebens, des Körpers, der Gesundheit und bei der
Verletzung wesentlicher Vertragsverletzungen.
8.7
Ferner gilt der Haftungsausschluss nicht für Schäden
wegen Produkthaftung und für alle anderen Schäden, für
die eine Haftung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen nicht
ausgeschlossen oder limitiert werden darf, sowie dann
nicht, wenn SOLARIS and more einen Mangel arglistig
verschweigen hat oder von SOLARIS and more eine
Garantie für die Beschaffenheit eines
Vertragsgegenstandes übernommen wurde.
8.8
Diese Haftungsregelungen gelten auch für Schäden, die
von Erfüllungsgehilfen von SOLARIS and more verursacht
wurden.
8.9
Der Kunde wurde darüber belehrt, dass die Leistung einer
Photovoltaikanlage sowohl höher als auch niedriger
ausfallen kann, als in der Auftragsbestätigung angegeben,
und dass der in der Auftragsbestätigung angegebene Preis
sich ausschließlich an der Anzahl der Module und der
Leistung der Module auf Basis des Flashwertes des
Modulherstellers orientiert. Es handelt sich somit um eine
Maximalleistung unter optimalen Bedingungen, welche von
SOLARIS and more nicht garantiert werden kann, und für
die eine Haftung nicht übernommen wird.
8.10
Keinerlei Haftung übernimmt SOLARIS and more, wenn der
Kunde Förderanträge nicht rechtzeitig stellt oder die
Fördervoraussetzungen nicht eingehalten werden. In
solchen Fällen begründet eine fehlende
Förderung/Subvention kein Rücktrittsrecht des Kunden von
einem bereits erteilten Auftrag.
8.11
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind natürliche
Abnutzung, unsachgemäße Behandlung durch den Kunden
oder von ihm beauftragte bzw. mit seiner Duldung tätigen
Personen, Nichtbeachtung von Hersteller – und
Betriebsanweisungen und natürliche Degradation durch
Witterungs- oder sonstige Einflüsse. Batterien unterliegen
keiner Gewährleistung und sind gemäß der
Batterieverordnung nach Gebrauch ordnungs- und
vorschriftsgemäß zu entsorgen, was SOLARIS and more
auf Wunsch des Kunden, der Verbraucher ist, übernimmt.
8.12
Unbeschadet etwaiger separater Garantieversprechen, die
in vielen Fällen seitens des Herstellers gegeben werden,
und für die keinerlei Haftung von SOLARIS and more
besteht, beträgt die Verjährungsfrist für
Gewährleistungsansprüche bei Verträgen mit Verbrauchern
zwei Jahre für Neuteile, und ein Jahr für gebrauchte Teile.
Bei Unternehmern und juristischen Personen des
öffentlichen Rechts beträgt die Verjährungsfrist einheitlich
ein Jahr.
9. Rücktrittsrecht
9.1
SOLARIS and more ist berechtigt, vom Vertrag durch
schriftliche Erklärung gegenüber dem Kunden
zurückzutreten, wenn sich die Herstellerpreise zwischen
Auftragsbestätigung (Vertragsschluss) gegenüber dem
Kunden und der Lieferung vom Hersteller oder
Zwischenhändler an SOLARIS and more so erhöht haben,
dass Leistung und Gegenleistung nicht mehr in einem
angemessenen Verhältnis zueinander stehen und
SOLARIS and more das Festhalten am Vertrag unter
objektiven Maßstäben und Berücksichtigung aller
Umstände nicht mehr zugemutet werden kann.
9.2
Gleiches gilt für beide Vertragsparteien, wenn sich durch
Lieferengpässe oder Störung von Lieferketten, die von
SOLARIS and more nicht beeinflussbar und nicht zu
verantworten sind, verbindliche oder voraussichtliche
Liefertermine derart verzögern, dass ein Festhalten am
Vertrag, der den Rücktritt erklärenden Partei nicht zumutbar
ist.
9.3
Ein Rücktritt gemäß den vorstehenden Ziffern 9.1 und 9.2
begründet keine Schadensersatzansprüche der jeweils
anderen Vertragspartei. Vielmehr erlöschen nur für beide
Vertragsparteien die jeweils vertraglichen Verpflichtungen.
Gegebenenfalls vom Kunden geleistete Anzahlungen sind
zurückzuerstatten.
9.4
Vor einem Rücktritt werden beide Vertragsparteien
ernsthaft versuchen, eine einvernehmliche Anpassung an
die geänderten und von ihnen nicht beeinflussbaren
Umstände zu vereinbaren, welche den Interessen beider
Parteien Rechnung trägt.
9.5
Darüber hinaus steht SOLARIS and more ein
Rücktrittsrecht vom Vertrag zu, sofern Dachaufbau,
Dachkonstruktion, Dachstuhl oder Dachziegel den
technischen Anforderungen der Photovoltaik-Anlage nicht
genügen, nicht den Regeln der Technik entsprechen oder
sonst nicht technisch einwandfrei sind, und insbesondere
die statischen Voraussetzungen an die Montage der Anlage
nicht erfüllt sind, und diese Mängel vom Kunden nicht
innerhalb von längstens vier Wochennach
Auftragsannahme fachgerecht behoben wurden.
9.6
Im Falle der Ziffer 9.5 ist SOLARIS and more berechtigt,
vom Kunden eine Schadenspauschale von 10% des
Auftragswertes vom Kunden zu verlangen. Dem Kunden
bleibt der Nachweis vorbehalten, dass SOLARIS and more
kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. Dasselbe
gilt, wenn der Kunde weniger als 10 Tage vor der
Ausführung einen bestätigten Termin zur Durchführung der
beauftragten Arbeiten aus Gründen absagt, die in der
Sphäre des Kunden liegen.
10. Softwarenutzung
Soweit im Lieferumfang Software enthalten ist, wird dem
Kunden hieran ein nicht ausschließliches und nicht
übertragbares Nutzungsrecht eingeräumt. Die Software und
die dazugehörige Dokumentation werden ausschließlich zur
Verwendung im Zusammenhang der gelieferten
Gegenstände überlassen. Jede anderweitige Nutzung ist
ebenso untersagt wie die Vervielfältigung, Überarbeitung
und Übersetzung der Software sowie eine Umwandlung von
dem Objektcode in den Quellcode zu anderen Zwecken, es
sei denn es liegt eine Gestattung gemäß §69d UrhG vor.
11. Datenschutz
11.1
Die im Rahmen der Vertragsbeziehung mit dem Kunden
erhobenen und verarbeiteten Daten werden von SOLARIS
and more nur insoweit verwendet, als dies zur Durchführung
des Vertrages erforderlich ist. Die Datenverarbeitung kann
auch durch ein fremdes Unternehmen im Wege der
Auftragsdatenverarbeitung erfolgen.
11.2
Die Erhebung der Daten erfolgt ausnahmslos unter
Berücksichtigung der Vorschriften der europäischen
Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des
Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG).
11.3
SOLARIS and more ist berechtigt, die vom Kunden
erhobenen Daten auch zur Versendung von
Informationsmaterial an den Kunden zu nutzen. Der Kunde
hat jederzeit das Recht, dieser Nutzung zu
Marketingzwecken zu widersprechen. Keinesfalls wird
SOLARIS and more die Daten an Dritte weitergeben. Die
Weitergabe an Subunternehmen ist SOLARIS and more nur
insoweit gestattet, als dies für die Durchführung des
Auftrags erforderlich ist, und von SOLARIS and more die
Subunternehmer auf die Einhaltung der geltenden
datenschutzrechtlichen Vorschriften schriftlich verpflichtet
wurden.
11.4
Nach Beendigung des Auftrags werden nicht mehr
benötigte Daten gelöscht, soweit der Kunde die
Datenlöschung verlangt. Die aus steuer- und
handelsrechtlich weiter aufzubewahrenden Daten werden
nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten
gelöscht.
12. Werbung und Referenz
Der Kunde gestattet der SOLARIS and more, die bei ihm
installierte Anlage als Referenz zu benennen und Fotos
hiervon zu Werbezwecke zu verwenden. Diese Gestattung
kann jederzeit vom Kunden widerrufen werden.
13. Widerrufsrecht
Werden die Verträge zwischen dem Kunden und SOLARIS
and more mittels Telekommunikationsmitteln
abgeschlossen, und ist der Kunde Verbraucher, so steht
ihm ein Widerrufsrecht zu. Die Einzelheiten richten sich
nach der jeweiligen Widerrufsbelehrung, die dann
Bestandteil des Vertrages ist und dem Kunden
ausgehändigt wurde.
14. Sonstiges
14.1
Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich das Recht
der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Die
gesetzlichen Vorschriften gelten ergänzend zu diesen AGB.
Die Anwendung des Kollisionsrecht und des UN-Kaufrechts
ist ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist
deutsch. Sollte der Kunde seinen Sitz bei Vertragsschluss
im Ausland haben, so bleibt die Anwendung zwingender
Vorschriften in diesem Land unberührt.
14.2
Der ausschließliche Gerichtsstand bei Verträgen mit
Unternehmern und juristischen Personen des öffentlichen
Dienstes sowie bei Verbrauchern, die innerhalb der
Bundesrepublik keinen allgemeinen Gerichtsstand haben,
ist der Geschäftssitz von SOLARIS and more. Bei Verträgen
mit Verbrauchern, die in Deutschland ihren Wohnsitz
haben, ist deren Wohnort Gerichtsstand.
14.3
Die EU-Kommission stellt eine Plattform zur Online Streitbeilegung bereit. Zuständig ist die Allgemeine
Verbraucherschlichtungsstelle des Zentrums für
Schlichtung e.V., Straßburger Str. 8, 77694 Kehl am Rhein.
SOLARIS and more ist zu einer Teilnahme an
Streitbeilegungsverfahren nicht bereit, und auch nicht
verpflichtet.
Wir sind jedoch bereit, im Falle von Streitigkeiten vor der
Einleitung gerichtlicher Schritte freiwillig an einem
Schlichtungsverfahren durch einen unabhängigen Mediator
mit profunden Kenntnissen der Photovoltaik teilzunehmen,
um nach Möglichkeit zu einer einvernehmlichen Lösung
eines Streitfalls zu kommen, jedoch nur unter der
Voraussetzung, dass der Kunde damit einverstanden ist,
dass jede Vertragspartei die Kosten des
Mediationsverfahrens zur Hälfte trägt.
14.4
Alle Nebenabreden, Zusätze und Änderungen eines
Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Dies gilt auch für einen Verzicht auf die Schriftform.
Mündliche Abreden sind nur dann maßgebend, wenn sie
unmittelbar danach schriftlich von beiden Vertragsparteien
bestätigt werden.
Die Mitarbeiter von SOLARIS and more und deren
Erfüllungsgehilfen sind grundsätzlich nicht berechtigt, für
SOLARIS and more Zusagen zu machen, die nicht dem
erteilten Auftrag entsprechen.
14.5
Sollten einzelne oder mehrere Klauseln in diesen
Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch
die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.
Stand: August 2022
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solarisandmore
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Alle gut, gerne wiederAlle gut, gerne wiederBestätigter Kauf: JaZustand: NeuVerkauft von: kse_energietechnik
Fronius smartmeter.
Sehr gut.Sehr gut.Bestätigter Kauf: JaZustand: NeuVerkauft von: globesurfer92de
Fronius Smart Meter TS65A-3
Smart Meter funktioniert einwandfrei und gibt aufschlußreiche Werte.Smart Meter funktioniert einwandfrei und gibt aufschlußreiche Werte.Bestätigter Kauf: JaZustand: NeuVerkauft von: shop4.solar
Fronius Smart Meter TS65A-3
Alles bestens, keine Probleme, gerne wieder!Alles bestens, keine Probleme, gerne wieder!Bestätigter Kauf: JaZustand: NeuVerkauft von: kse_energietechnik
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- 9***5 (135)- Bewertung vom Käufer.Letzte 6 MonateBestätigter KaufWare wie beschrieben, schnelle LieferungQ.HOME+ESS HYB-G3 ADAPTER BOX (Nr. 405604515368)
- e***1 (11)- Bewertung vom Käufer.Letzte 6 MonateBestätigter KaufArtikel so wie beschrieben und erfüllt seinen Zweck. 👍🏻
- r***a (120)- Bewertung vom Käufer.Letzte 6 MonateBestätigter KaufLeider war der Artikel nicht neu und original verpackt…Beschädigungen mit Kratzer am Rand und ein Stück war ausgebrochen siehe Fotos …..