Matthias Rauschmayer - Foto Service Technik - Föhrenweg 15a, 83064 Raubling
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
A. Besonderheiten für den Verkauf
1. Eigentumsvorbehalt:
An allen Kaufgegenständen behalte ich mir das Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises einschließlich etwaiger Nebenforderungen vor. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat mich der Käufer schriftlich zu benachrichtigen, damit ich Klage gemäß Ѓ771 ZPO erheben kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, mir die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß Ѓ771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den mir entstandenen Ausfall.
2. Verzug/Mahnkosten:
Kommt der Käufer in Verzug, berechne ich die gesetzlichen Verzugszinsen. Für Mahnungen nach Verzugseintritt berechne ich pauschale Mahnkosten in Höhe von 5,00 Euro, es sei denn, der Käufer weist einen geringeren Schaden nach.
3. Verjährung bei Mängeln an gebrauchten Sachen:
Ansprüche aus Mängeln beim Kauf gebrauchter Sachen verjähren in einem Jahr ab Übergabe an den Kunden eventuelle Haftungsansprüche für Schäden (C.3.) verjähren in der gesetzlichen Frist.
4. Fernabnahme:
Für alle Waren, die über elektronische Mittel bestellt und bezahlt wurden, gelten die Bestimmungen des Fernabnahmegesetzes sinngemäss, soweit es sich um Neuware in diesem Sinne handelt. Ausgeschlossen sind Ersatzteile und Materialien.
B. Besonderheiten für Foto- und Reparaturarbeiten
1. Urheberrecht/Freistellung bei Verletzung:
Bei allen mir übertragenen Arbeiten setze ich das Urheber- und Verfügungsrecht des Auftraggebers voraus. Von sämtlichen Folgen aus einer etwaigen Verletzung stellt mich der Auftraggeber frei.
2. Aufbewahrung und Abholung:
Die von mir fertiggestellten Gegenstände sind alsbald nach der Fertigstellung abzuholen. Zur kostenlosen Aufbewahrung bin ich nur für 3 Monate nach dem unverbindlich genannten Fertigstellungstermin verpflichtet. Nach Ablauf dieser Frist oder eines schriftlich bekanntgegebenen Abholtermins geht die Gefahr der Verschlechterung oder des Untergangs auf den Auftraggeber über. Ich bin berechtigt, die Fotoarbeit oder das Gerät auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers an diesen zu versenden, nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen zu hinterlegen oder auch aufgrund meines Pfandrechts zu verwerten oder für die weitere Aufbewahrung eine angemessene Lagergebühr zu berechnen.
3. Verjährung:
Ansprüche aus Mängeln bei Foto- und Reparaturarbeiten an beweglichen Sachen verjähren in einem Jahr ab Abnahme. Eventuelle Haftungsansprüche für Schäden (C.3.) verjähren in der gesetzlichen Frist.
C. Generell geltende Bestimmungen
1. Termine:
Termine zur Fertigstellung von Dienstleistungen aller Art sind unter Vorbehalt vereinbart. Rechtsansprüche können daraus nicht abgeleitet werden. Reparaturtermine, die vor einer genauen Untersuchung und Feststellung der Art sowie des Umfangs zu beseitigenden Schaden genannt werden, sind naturgemäß unverbindlich, soweit nicht eine schriftliche Terminvereinbarung oder eine ausdrückliche Terminzusicherung vorliegt. Ein Anspruch wegen Überschreitung dieser Termine kann nur nach Ablauf einer schriftlich zu setzenden Nachfrist von mindestens 2 Wochen geltend gemacht werden. Der Auftraggeber kann in diesem Fall von der Bestellung zurücktreten oder Schadensersatz nach Ziffer 3 verlangen.
2. Rechte des Käufers bei Mängeln:
Ich werde den Kunden bei der Durchsetzung von Ansprüchen aus Garantien des Herstellers (laut der zum Gerät gehörenden Garantiekarte) unterstützen. Für unsere eigene Gewährleistung bei Mängeln gelten die gesetzlichen Vorschriften mit Ausnahme der Haftungsbeschränkungen nach Ziffer 3.
3. Haftung:
Ich hafte nicht für Schäden, die ich selbst, meine Vertreter oder Erfüllungsgehilfen durch einfache Fahrlässigkeit verursacht haben. Diese Haftbeschränkung gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, aus Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten oder Fehlen zugesicherter Eigenschaften. Bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten wird nur auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden gehaftet.
D. Onsite Service:
1. Ferndiagnose:
Alle Diagnosen betreffend technische Fehler, die fernmündlich oder fernschriftlich anhand der Informationen des Kunden erstellt wurden, sind unverbindlich.
2. Kostenschätzung und Kostenvoranschlag:
Alle Schätzungen über Kosten und alle Kostenvoranschläge sind unverbindlich und dienen nur der Orientierung. Erstellte schriftliche Kostenvoranschläge sind unverbindlich. Mehraufwand bis 10% der Auftragssumme können ohne Rücksprache ausgeführt und berechnet werden.
3. Preisänderungen:
Alle genannten Preise gelten nur zur Zeit der Angebotserstellung und nur für lagernde Waren und Ersatzteile. Für nach der Auftragserteilung beschaffte Waren und Ersatzteile kann der Preis z.B. wegen höherer Beschaffungskosten jederzeit angepasst werden.
4. Rücktritt vom Auftrag:
Rücktritt vom Auftrag verpflichtet zur Abnahme für diesen Auftrag beschaffter Ersatzteile oder Waren, auch wenn diese nicht verbaut wurden oder sich nachträglich als nicht notwendig herausstellen.
5. Teilreparaturen
Kann eine Reparatur nicht vollständig durchgeführt werden, weil Ersatzteile oder Material nicht oder temporär nicht lieferbar ist, bin ich berechtigt, die Arbeitszeit und abgefallen Fahrtkosten zu berechnen.