Allgemeine Verkaufs- und Reparaturbedingungen Unsere Rufnummern
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1. Vertragsabschluß / Preise / Zahlung
Stand 01.02.2012
1.1 Der Käufer ist an die Bestellung 4 Wochen gebunden, bei Lagerfahrzeugen 10 Tage.
1.2 Der Kaufpreis ist fällig mit der Übergabe des Kaufgegenstandes oder Übersendung der Rechnung.
1.3 Bei Rücktritt vom Kaufvertrag kann der Verkäufer eine Entschädigung für Aufwand und Nutzung verlangen.
1.4 Der Verkaufspreis ist der am Tag der Lieferung gültige Preis. Übersteigt dieser den vereinbarten Preis um mehr als 20%, ist der Käufer zum Rücktritt vom
Vertrag berechtigt.
1.5 Reparatur-Kostenvoranschläge dienen oft als preiswerter Ersatz für amtliche Gutachten. Eine Kostenermittlung als Grundlage für Erstattungen durch
Schadensverursacher oder Versicherungen stehen häufig in keinem Zusammenhang mit einem Reparaturauftrag.
Deshalb werden die Aufwendungen für Reparatur-Kostenvoranschläge dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
Bei Auftragserteilung können dessen Kosten an der Reparatur-Rechnung in Abzug gebracht werden, wenn dies vorher vereinbart wurde. Ausgenommen
davon sind Demontage-, Montage- und Vermessungsarbeiten.
Kostenvoranschläge sind freibleibend, insbesondere im Hinblick auf Folgeschäden und verborgene Schäden welche erst bei der Reparatur in Erscheinung
treten. In solchen Fällen erfolgt eine Nachkalkulation, die dem Käufer unverzüglich bekannt gegeben wird.
1.6 Angebote haben eine Gültigkeitszeit von höchstens einem Monat ab Ausstellungsdatum.
1.7 Gegen die Ansprüche des Verkäufers kann der Käufer nur dann aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen, wenn die Gegenforderung des
Käufers unbestritten ist, oder ein rechtskräftiger Titel hierfür vorliegt.
1.8 Für Fahrradreparaturen wird die Arbeitswerteliste des Bundesinnungsverbandes-Zweirad zugrunde gelegt.
2. Lieferung und Lieferverzug
2.1 Der Käufer kann 6 Wochen nach Überschreiten eines unverbindlichen Liefertermins oder einer unverbindlichen Lieferfrist den Verkäufer schriftlich auffordern,
binnen angemessener Frist zu liefern. Mit dieser Mahnung kommt der Verkäufer in Verzug. Der Käufer kann neben Lieferung, Ersatz des Verzugsschadens
nur verlangen, wenn dem Verkäufer Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Der Verkäufer haftet nicht, wenn der Schaden auch ohne Verzug
eingetreten wäre.
2.2 Wird ein schriftlich versicherter, verbindlicher Liefertermin oder eine verbindliche Lieferfrist überschritten, kommt der Verkäufer bereits mit der Überschreitung
des Termins in Verzug. Die Rechte des Verkäufers bestimmen sich dann nach den gesetzlichen Vorschriften.
2.3 Ändert sich bei einer Reparatur der Arbeitsumfang gegenüber dem ursprünglichen Auftrag und tritt dadurch eine erhebliche Verzögerung ein, hat der
Auftragnehmer den Auftraggeber über Grund und Fertigstellung zu informieren.
2.4 Konstruktions- und Formänderungen in Farbton sowie Änderungen des Lieferumfanges seitens des Herstellers/Importeurs bleiben während der Lieferzeit
erhebliche, erkennbare Änderungen des Kaufgegenstandes hinzuweisen.
2.5 Konstruktionsänderungen, Farbabweichungen oder Änderungen des Lieferumfangs seitens der Hersteller bleiben, sofern sie für den Käufer zumutbar sind
vorbehalten.
3. Abnahme
3.1 Nimmt der Käufer den Kaufgegenstand länger als 14 Tage ab Zugang der Bereitstellungsanzeige nicht ab, so ist der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist
von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
3.2 Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 15% des Kaufpreises. Der Schadensbetrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer
einen höheren oder der Käufer einen geringeren Schaden nachweist.
Bei Zahlungsverzug des Käufers kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. Besteht ein Schadenersatzanspruch des Verkäufers und nimmt dieser die
Ware wieder an sich, entspricht der Rücknahmewert dem gewöhnlichen Verkaufswert zum Rücknahmezeitpunkt, der im Streitfalle auf Verlangen und Kosten
des Käufers durch einen vereidigten Sachverständigen ermittelt wird.
3.3 Wird der Kaufgegenstand bei einem Funktionstest oder Probefahrt vor seiner Abnahme vom Käufer oder seinem Beauftragten beschädigt, so haftet der
Käufer für entstandene Schäden.
3.4 Reparaturgegenstände sind innerhalb einer Woche ab vereinbartem Fertigstellungstermin oder Fertigstellungsanzeige abzuholen. Kosten und Gefahren einer
weiteren Aufbewahrung gehen zu Lasten des Auftraggebers. Aufbewahrungskosten für Fahrzeuge und Geräte werden mindestens mit € 1,- proTag
berechnet.
3.5 Sollten Gegenstände, die zur Reparatur bei Fa. Brehm in Obhut sind, länger als 3 Monate nach dem vereinbarten Abholtermin nicht abgeholt worden se in, ist
Fa. Brehm berechtigt, darüber zu verfügen.
4. Eigentumsvorbehalt
4.1 Der Verkäufer behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Bezahlung vor. Solange ein Eigentumsvorbehalt besteht, ist der
Käufer zur Sicherungsübereignung oder Verpfändung der Ware nicht befugt.
5. Sachmangel
5.1 Ansprüche des Käufers wegen Sachmängel verjähren entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb von 24 Monaten ab Auslieferung der Ware.
Hiervon abweichend gilt eine Verjährungsfrist von 12 Monaten, wenn der Abnehmer Unternehmer ist, der bei Vertragsabschluss in Ausübung
gewerbetreibender oder selbständiger beruflicher Tätigkeit handelt.
Festgestellte Mängel müssen dem Verkäufer unverzüglich angezeigt werden, spätestens jedoch 24 Stunden nach der Feststellung.
5.2 Gewährleistungsansprüche kann nur der Käufer geltend machen.
5.3 Liegt ein Sachmangel vor, behält sich der Verkäufer das Recht auf mindestens drei Nachbesserungen vor, besonders dann, wenn der Fehler nicht dauerhaft
besteht und bei Werkstattaufenthalten und Probefahrten bzw. Probeläufen nicht auftritt und somit unerkennbar bleibt.
5.4 Der Käufer hat nach erfolgloser Mängelbeseitigung Anspruch auf Ersatzlieferung, wenn sie angemessen und dem Verkäufer zumutbar ist. Wenn
Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung unmöglich sind, hat der Käufer das Recht, vom Kauf zurückzutreten oder Minderung zu verlangen. Für die Nutzung
kann der Verkäufer im Falle des Rücktritts vom Kaufvertrag Nutzungsentschädigung verlangen.
5.5 Bei Verkauf gebrauchter Produkte verjähren Ansprüche des Käufers wegen Sachmängel entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen innerhalb von 12
Monaten ab Auslieferung der Ware. Hiervon abweichend erfolgt der Verkauf gebrauchter Waren unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, wenn der
Abnehmer Unternehmer ist, der bei Vertragsabschluss in Ausübung gewerbetreibender oder selbstständiger beruflicher Tätigkeit handelt.
5.6 Bei Reparaturarbeiten verjähren Ansprüche des Auftraggebers wegen Sachmängel 12 Monate nach Abnahme des Reparaturgegenstandes.
5.7 Gewährleistungsverpflichtungen bestehen nicht, wenn der aufgetretene Fehler in ursächlichem Zusammenhang damit besteht , dass:
- der Käufer einen Fehler nicht gemäß Ziffer 5.1 angezeigt und unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung gegeben hat oder
- der Kaufgegenstand unsachgemäß behandelt oder überbeansprucht bzw. zu einem anderen als dem bestimmungsgemäßen Gebrauch (z.B. bei sportlichen
Wettbewerben oder wettbewerbsähnlicher Verwendung) genutzt worden ist oder
- der Kaufgegenstand zuvor in einem für die Betreuung nicht geeigneten Betrieb instandgesetzt, gewartet oder gepflegt worden ist und der Mangel hierdurch
verursacht oder erweitert wurde oder
- in den Kaufgegenstand Teile eingebaut worden sind, deren Verwendung der Verkäufer nicht genehmigt hat oder der Kaufgegenstand in einer vom Verkäufer
nicht genehmigten Weise verändert worden ist oder
- der Käufer die Vorschriften über die Behandlung, Wartung und Pflege des Kaufgegenstandes (z.B. Betriebsanleitung) nicht befolgt hat oder
- wenn dem Verkäufer nicht mindestens dreimal Gelegenheit gegeben wurde einen Mangel zu beseitigen.
5.8 Natürlicher Verschleiß ist von der Sachmängelhaftung ausgeschlossen.
5.9 Keine Gewährleistung kann für Fahrzeuge, deren Teile und Zubehör übernommen werden die für den sportlichen Wettbewerb entwickelt und hergestellt
wurden. Hier gelten ausschließlich die Kulanzbedingungen des jeweiligen Herstellers.
5.10 Elektrische und elektronische Bauteile die neu oder gebraucht geliefert wurden zum Einbau oder zum Messen durch nicht vom Hersteller geschulten
Personen sind von einer Rücknahme oder vom Rücktritt ausgeschlossen.
6. Haftung
6.1 Bei Verlust oder Beschädigung wird für lose mit Zweirädern und Motorgeräten oder Teilen verbundene Gegenstände, die i m Geschäft des Verkäufers
verbleiben, nur bei nachweislichem Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit gehaftet.
7. Gerichtsstand
7.1 Für alle Ansprüche aus Geschäftsverbindungen mit Kaufleuten oder wenn der Käufer keinen allg. Gerichtsstand im Inland hat, ist ausschließlicher
Gerichtstand der Sitz des Verkäufers.
8. Sonstiges
8.1 Sollte eine oder mehrere Bestimmungen zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses in Widerspruch zu geltendem Recht stehen, werden diese ungültig und
durch den Gesetztext ersetzt. Die Gültigkeit der anderen Bedingungen bleibt davon unberührt.
8,2 Mit erscheinen dieser Ausgabe verlieren alle vorangegangenen allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma Brehm ihre Gültigkeit.