AGB
Allgemeine Verkaufs- und Leistungsbedingungen der Onomo Handels GmbH
§ 1
Geltungsbereich
(1) Nachstehende Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungen der Onomo Handels GmbH (nachfolgend Onomo). Abweichende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, Onomo stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(2) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Kaufverträge sowie auch für Werk- und Werklieferverträge gleichermaßen.
(3) Unsere Angebote richten sich sowohl an Kunden, die als Unternehmer im Sinne des § 14 Abs. 1 BGB anzusehen sind. Unternehmer sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handeln als auch für Privatkunden.
§ 2
Vertragsschluss
(1) Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Die Änderungen sind unangemessen und vom Käufer nicht mehr zu akzeptieren, sofern sie über das handelsübliche Maß hinausgehen.
(2) Bei Bestellungen über den Onlineshop kann der Kunde aus dem Sortiment der Onomo-Produkte auswählen und diese über den Button „In den Warenkorb“ in einem sogenannten Warenkorb sammeln. Er gibt mit seiner Bestellung ein verbindliches Angebot ab, wenn er den Online-Bestellprozess mit Klick auf den Button „Jetzt zahlungspflichtig bestellen“ beendet hat; vorher kann er seine Bestellung in einer Übersicht überprüfen, ggf. Eingabefehler erkennen und berichtigen. Nach Bestellung des Kunden senden wir diesem eine E-Mail, die den Empfang der Bestellung bei uns bestätigt und deren Einzelheiten anführt (Auftragseingangsbestätigung) zu. Diese Empfangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebotes des Kunden dar, sondern soll den Kunden nur darüber informieren, dass die Bestellung eingegangen ist. Der Kaufvertrag kommt erst mit Zusendung der von dem Kunden bestellten Ware zustande. Die Daten der Bestellung kann der Kunde der Auftragseingangsbestätigung entnehmen, die er speichern und ausdrucken kann.
§ 3
Preise, Zahlungsmodalitäten
(1) Der Kunde kann die Zahlung per Vorkasse, Überweisung, Nachname (nur in Deutschland), Paypal oder auf Kreditkarte (VISA, Mastercard) vornehmen.
(2) Die Preise gelten mangels besonderer Vereinbarung ab Werk einschließlich Verladung im Werk, jedoch ausschließlich Rollgeld und Verpackung. Es kommen die jeweils am Liefertage gültigen Preise in Anrechnung. Die Preise verstehen sich zzgl. Mehrwertsteuer. Transportkosten, Versicherung, Zölle sowie weitere besondere Frachtgebühren – insbesondere bei sperriger oder schwerer Lieferungen auf Inseln oder ins Ausland – sind vom Kunden zu tragen.
(3) Soll die Lieferung mehr als 4 Monate nach Vertragsabschluss erfolgen, ist Onomo bei Preiserhöhungen seiner Vorlieferanten, unerwarteten Steigerungen von Lohn- und Transportkosten berechtigt, Verhandlungen über eine Neufestsetzung des Preises zu verlangen. An den vereinbarten Preis ist Onomo nur für die vereinbarte Lieferzeit – mindestens jedoch 4 Monate – gebunden.
(4) Durch Vergütung von Kostenanteilen für Werkzeuge, Modelle etc. erwirbt der Besteller kein Recht an dem jeweiligen Gegenstand. Diese bleiben das frei verfügbare Eigentum von Onomo.
§ 4
Liefer- und Leistungszeit
(1) Liefertermine und -fristen ergeben sich aus den Vereinbarungen der Vertragsparteien. Lieferfristen beginnen frühestens mit dem Datum unserer Auftragsbestätigung, jedoch nicht vor endgültiger und ausnahmsloser Klarstellung aller Einzelheiten des Auftrags und Erfüllung aller dem Kunden obliegenden Verpflichtungen, wie der Beibringung erforderlicher Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben oder dem Eingang einer im Einzelfall vereinbarten Anzahlung.
(2) Die Einhaltung der Lieferzeit steht unter dem Vorbehalt der richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist, insbesondere bei Abschluss eines konkludenten Deckungsgeschäftes mit dem Zulieferer. Der Kunde wird über die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich informiert. Die Gegenleistung wird unverzüglich zurückerstattet.
(3) Die Lieferzeit ist eingehalten, wenn der Liefergegenstand bis zu ihrem Ablauf unser Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft gemeldet ist. Soweit eine Abnahme zu erfolgen hat, ist – außer bei berechtigter Abnahmeverweigerung – der Abnahmetermin maßgebend, hilfsweise die Meldung der Abnahmebereitschaft.
(4) Die Lieferfrist verlängert sich angemessen bei Maßnahmen im Rahmen rechtmäßiger Arbeitskämpfe, insbesondere von Streiks und Aussperrungen, sowie beim Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, welche außerhalb des Willens des Verkäufers oder seiner Erfüllungsgehilfen liegen, soweit solche Hindernisse nachweislich auf die Lieferung des verkauften Gegenstandes von Einfluss sind. Entsprechendes gilt, wenn der Verkäufer seinerseits nicht rechtzeitig beliefert wird. Onomo wird den Kunden rechtzeitig über derartige Liefer- und Leistungsverzögerungen benachrichtigen. Dauert die Behinderung länger als 3 Monate, sind beide Parteien berechtigt, insoweit vom Vertrag zurückzutreten. Das Gleiche gilt, wenn einer Partei ein weiteres Festhalten am Vertrag infolge der Verzögerung nicht zumutbar ist.
(5) Onomo ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern dies den Kunden nicht unzumutbar belastet.
(6) Soweit Onomo infolge eines Umstandes, den der Kunde zu vertreten hat, den Versand nicht vornehmen kann, ist der Kunde zur Abholung verpflichtet. Wird ohne Verschulden von Onomo der Transport auf dem vorgesehenen Weg oder zu dem vorgesehenen Ort in der vorgesehenen Zeit unmöglich oder wesentlich erschwert, so ist Onomo berechtigt, auf einem anderen Weg oder zu einem anderen Ort zu liefern; die entstehenden Mehrkosten trägt der Kunde.
§ 5
Auslandsgeschäfte
(1) Bei Lieferungen in das Ausland finden neben diesen Bedingungen die von der internationalen Handelskammer veröffentlichten „International Commercial Terms“ („Incoterms“), in der jeweils neuesten Fassung Anwendung, sofern in der Bestellung auf einen betreffenden Term (z. B. mittels der Klauseln „cif“, „ex work“, „fob“ etc.) verwiesen wird.
(2) Zölle, Konsulatsgebühren und sonstige aufgrund von Vorschriften des Ausfuhr-, eines Durchgangs- oder des Bestimmungslandes erhobenen Abgaben/Gebühren sind in den abgesprochenen Preisen grundsätzlich nicht enthalten.
(3) Onomo ist nur bei besonderen Vorgaben des Vertragspartners verpflichtet, die betreffenden ausländischen oder deutschen Verpackungs-, Wiege- und Zollvorschriften zu beachten.
§ 6
Abrufaufträge
(1) Bei Abrufaufträgen muss die Ware innerhalb der Abruffrist mit angemessener Ankündigungsfrist abgeholt bzw. bei Vereinbarung einer Schick- oder Bringschuld abgerufen und bei Lieferung abgenommen werden.
(2) Ist keine Frist für den Abruf vereinbart, muss der Abruf innerhalb angemessener Frist nach Meldung der Lieferbereitschaft erfolgen. Onomo ist berechtigt, dem Kunden eine angemessene Frist für den Abruf zu setzen.
(3) Bei Abschlüssen mit fortlaufender Auslieferung sind Onomo Abrufe und Sorteneinteilungen für ungefähr gleiche Monatsmengen aufzugeben; andernfalls ist Onomo berechtigt, die Bestimmung nach billigem Ermessen selbst vorzunehmen.
(4) Überschreiten die einzelnen Abrufe insgesamt die Vertragsmenge, so ist Onomo zur Lieferung einer Mehrmenge berechtigt, aber nicht verpflichtet. Die Mehrmenge kann zu den zur Zeit des Abrufs bzw. der Lieferung gültigen Preisen berechnet werden.
(5) Nimmt der Kunde den Abruf nicht innerhalb der vertraglich vereinbarten Abruffrist oder, sofern keine Abruffrist vertraglich vereinbart ist, innerhalb der gesetzten Abruffrist vor, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche hieraus resultierenden Mehraufwendungen und Schäden zu ersetzen. Insbesondere ist Onomo berechtigt, für jeden angefangenen Monat Lagergeld in Höhe von 0,5 % des Preises der Gegenstände der Lieferungen, höchstens jedoch insgesamt 10 % zu berechnen. Der Nachweis höherer oder niedrigerer Lagerkosten bzw. sonstiger Schäden bleibt den Vertragsparteien unbenommen. Weitergehende Ansprüche und Rechte bleiben vorbehalten.
(6) Der Kunde ist auch bei nach Vertragsabschluss eingetretener Reduzierung der benötigten Vertragsmenge verpflichtet, die vertraglich festgelegte Menge vollständig abzunehmen, wenn er Onomo nicht rechtzeitig, mindestens zwei Monate vor Auslieferung, schriftlich von der Änderung der Vertragsmenge unterrichtet hat.
(7) Ferner ist Onomo berechtigt, nach Ablauf einer dem Kunden gesetzten angemessenen Nachfrist für den Abruf von dem Vertrag zurückzutreten und/oder Schadensersatz statt der Leistung zu verlangen.
§ 8
Eigentumsvorbehalt
(1) Onomo behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Kunden vor.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt Onomo jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen Dritte erwachsen. Onomo nimmt die Abtretung an.
(3) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Kunde auf das Eigentum von Onomo hinzuweisen und Onomo unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
(4) Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist Onomo berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen.
§ 9
Mängelrüge, Gewährleistung
(1) Offensichtliche Mängel sind Onomo unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen.
(2) Bei berechtigter und rechtzeitiger Mängelrüge kann Onomo nach eigener Wahl Ersatz liefern oder den Mangel beseitigen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde nach seiner Wahl den Kaufpreis mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(3) Schadensersatzansprüche wegen Mängeln sind ausgeschlossen, soweit Onomo nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt.
§ 10
Haftung
(1) Onomo haftet auf Schadensersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Onomo nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht).
(3) Die Haftung ist in diesen Fällen auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
§ 11
Rücktrittsrechte
(1) Gerät der Kunde mit einer Zahlung in Verzug oder werden Onomo Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden erheblich zu mindern geeignet sind, so ist Onomo berechtigt, sämtliche noch offenen Forderungen sofort fällig zu stellen und Vorkasse oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
(2) Onomo ist außerdem berechtigt, von sämtlichen Verträgen zurückzutreten, wenn der Kunde eine ihm gesetzte Nachfrist zur Leistung oder Sicherheitsleistung nicht einhält.
§ 12
Datenschutz
(1) Onomo erhebt und verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden nur, soweit dies zur Vertragsdurchführung erforderlich ist.
(2) Eine Weitergabe an Dritte erfolgt ausschließlich im Rahmen der Vertragsabwicklung (z. B. an Transportunternehmen).
(3) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen des Datenschutzes, insbesondere die DSGVO.
§ 13
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt die gesetzliche Bestimmung.
§ 14
Erfüllungsort, Gerichtsstand, Recht
(1) Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen und Leistungen ist der Sitz der Onomo Handels GmbH.
(2) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – der Sitz der Onomo Handels GmbH. Onomo ist jedoch berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
(3) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).