AGBs - betaRova
1. Geltungsbereich
Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten auch für alle zukünftigen Verträge, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie enthalten sämtliche Rechten und Pflichten zwischen dem Besteller/Auftragsgeber und der betaRova e.K. und sind allein verbindlich, ungeachtet abweichender Geschäftsbedingungen des Bestellers/Auftragsgebers.
2. Vertragsabschluss
Angebote der betaRova e.K. sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Auftragsbestätigung der betaRova e.K. oder mit Beginn der Ausführung des Auftrages durch die betaRova e.K. zustande. Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages aus Gründen, die der Besteller/Auftragsgeber zu vertreten hat, kann die betaRova e.K. 15% des Auftragswertes berechnen.
3. Lieferung
3.1 Mit der Lieferung und Bezahlung der Softwareprogramme wird das nicht übertragbare und nicht ausschließliche Recht zur eigenen Nutzung der überlassenen Programme auf einem bestimmten, im Vertrag genau bezeichneten Computersystem nebst den – im Einzelnen aufgeführten – angeschlossenen Geräten übertragen, da für jede Zentraleinheit, auf der das Programm genutzt werden soll, eine gesonderte Lizenz erforderlich ist, sofern nicht etwas anderes vereinbart ist. Das für eine bestimmte Zentraleinheit gewährte Nutzungsrecht gilt jedoch vorübergehend auch für die Nutzung auf einer anderen Zentraleinheit, wenn dies wegen eines störungsbedingten Ausfalls der bestimmten Zentraleinheit notwendig wird. Einen beabsichtigten Wechsel der bestimmten Zentraleinheit wird der Besteller/Auftragsgeber der betaRova e.K. unverzüglich anzeigen. betaRova e.K. wird dann den Wechsel der bestimmten Zentraleinheit sowie den Zeitpunkt bestätigen, zu dem der Wechsel wirksam wird.
Das Anfertigen von Kopien oder anderen Vervielfältigungen vom überlassenen Programm oder von überlassenen Unterlagen ist ausschließlich zu eigenen Datensicherungszwecken zulässig. Diese Kopien dürfen nur dann verwandt werden, wenn das Original durch Beschädigung oder Zerstörung nicht mehr verwendbar ist. Eine weitergehende Verwertung, insbesondere eine Mehrfachnutzung oder eine Nutzung auf einer veränderten Hardwarekonfiguration ist nicht gestattet und auch vom Vertragszweck nicht abgedeckt; sie bedarf der schriftlichen Zustimmung der
betaRova e.K. – ggfs. nach Abstimmung mit dem entspr. Systemhaus –, die erteilt wird, sofern keine berechtigten Interessen entgegenstehen.
Alle Rechte an den Programmen und der Dokumentation – im Original und in Kopie – bleiben bei der betaRova e.K. . Erweiterungen oder sonstige Eingriffe sind nicht gestattet und heben die Rechte der betaRova e.K. nicht auf. Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus diesem Vertrag oder an Programmunterlagen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung der betaRova e.K., die nur bei Entgegenstehen berechtigter Interessen verweigert wird.
Der Besteller/Auftragsgeber haftet betaRova e.K. für Schäden aufgrund missbräuchlicher Nutzung der Programme, insbesondere bei Weitergabe der Programme und/oder Unterlagen an unbefugte Dritte. Die betaRova e.K. ist berechtigt, für jeden Fall der Zuwiderhandlung eine Konventionalstrafe in Höhe des vierfachen Endverkaufspreises zu fordern. Unberührt davon bleiben alle urheberrechtlichen Ansprüche sowie Schadenersatzansprüche gegen den Besteller/Auftragsgeber.
Hat der Besteller/Auftragsgeber das Programm oder den Programmträger zum Wiederverkauf erworben, ist es ihm nicht gestattet, das Programm ganz oder auszugsweise zu reproduzieren, auch nicht zum Zwecke der Datensicherung. Die Wiederverkäufer darf die Programme an Dritte erst dann übergeben, wenn sich diese schriftlich zur Einhaltung der vorliegenden allgemeinen Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der betaRova e.K. sowohl gegenüber dem Wiederverkäufer als auch gegenüber der betaRova e.K. verpflichtet haben. Die von Dritten bei Verletzung zu zahlende Konventionalstrafe fällt zu 2/3 an betaRova e.K., zu 1/3 an den Wiederverkäufer. Für den Inhalt der Lieferverpflichtung sind ausschließlich die von der betaRova e.K. erteilte Auftragsbestätigung und diese allgemeinen Geschäftsbedingungen maßgebend. Die betaRova e.K. ist zu Teillieferungen berechtigt. Die vom Programmhersteller ausgegebene Lizenz- bzw. Seriennummer des Programms ist vom Wiederverkäufer auf der Rechnung auszuweisen.
3.2 Für die Programmhandbücher sowie die anderen Lieferungen gelten die gleichen Bestimmungen bzgl. Reproduktion und Weitergabe, einschließlich der Konventionalstrafe.
3.3 Versand und Zustellung erfolgt auf Rechnung des Bestellers/Auftragsgebers. Mit der Aufgabe der Ware zum Versand geht die Gefahr auf den Besteller/Auftragsgeber über. Dies gilt auch dann, wenn frachtfreie Lieferung
vereinbart wurde. Ist die Ware vom Besteller/Auftragsgeber abzuholen, geht die Gefahr mit der Anzeige der Bereitstellung auf den Besteller/Auftragsgeber über.
4. Vergütung und Zahlungsbedingungen
4.1 Verändern sich die den vereinbarten Preisen zugrunde gelegten Listenpreise vier Monate vor dem vorgesehenen Liefertermin, so gelten die veränderten Listenpreise als vereinbart.
4.2 Der Kaufpreis ist fällig bei Übergabe des Kaufgegenstandes oder Annahmeverzug des Bestellers/Auftragsgebers. Dies gilt auch bei Teillieferungen. Lieferungen bis zu € 500,- erfolgen nur gegen Vorauskasse oder Nachnahme. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Mehrwertsteuer und sind bei Fälligkeit ohne Abzug sofort zahlbar. Gerät der Besteller/Auftragsgeber mit der Zahlung in Verzug, so ist die betaRova e.K. berechtigt, Mahngebühren in Höhe von € 10,00 sowie Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Bundesbank monatlich zu verlangen. Diese Verzugszinsen werden berechnet für jeden angefangenen Monat, in dem der Vertrag durch Versendung, Bereitstellung oder Auslieferung der angeforderten Waren oder Ausführung der entsprechenden Dienstleistungen seitens der betaRova e.K. erfüllt ist. Verzug tritt ein 14 Tage nach Rechnungsdatum. Rücktritt und Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen bleiben unberührt.
4.3 Der Besteller/Auftragsgeber kann mit Gegenansprüchen nur dann aufrechnen, wenn diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Zurückbehaltungsrecht wegen eines Gegenanspruchs kann der Besteller/Auftragsgeber nur geltend machen, wenn der Zahlungsanspruch der betaRova e.K. und der Gegenanspruch des Bestellers/Auftragsgebers
auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Diese Einschränkung gilt nicht, sofern diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gegenüber Kaufleuten Anwendung finden.
5. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleibt die Ware Eigentum der betaRova e.K.. Verpfändung, Sicherheitsübereignung oder Überlassung der Ware im Tauschweg sind dem Besteller/Auftragsgeber nicht gestattet. Bei Zugriffen Dritter auf die Ware hat der Besteller/Auftragsgeber die betaRova e.K. unverzüglich zu benachrichtigen. Veräußert der Besteller/Auftragsgeber im Eigentum der betaRova e.K. stehende Ware, so sind der Besteller/Auftragsgeber und die betaRova e.K. darüber einig, dass die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen mit ihrem
Entstehen auf die betaRova e.K. übertragen sind. Wird die Ware zusammen mit anderen Gegenständen verkauft, so beschränkt sich die Abtretung der Kaufpreisforderung auf die Höhe des Wertes der aus dem Eigentum der betaRova e.K. stammenden Waren. Der Besteller/Auftragsgeber ist widerruflich ermächtigt, die an die betaRova e.K. abgetretenen Forderungen für deren Rechnung
im eigenen Namen einzuziehen.
6. Verzug und Nichterfüllung
Die Einhaltung von Fristen setzt voraus, dass der Besteller/Auftragsgeber seine vertraglichen Pflichten, insbesondere seine Zahlungsverpflichtungen, rechtzeitig und vollständig erfüllt. Andernfalls verlängert sich eine vereinbarte Frist um einen der Verzögerung entsprechenden Zeitraum. Verzögert sich eine Leistung über den von der betaRova e.K. zugesagten Zeitpunkt hinaus, können Rechte hieraus erst nach Ablauf einer vom Besteller/Auftragsgeber gesetzten Frist von mindestens drei Wochen geltend gemacht werden, es sei denn, der Besteller/Auftragsgeber weist nach, dass sein Interesse wegen Fristüberschreitung vollständig weggefallen ist. Kommt die betaRova e.K. mit der Lieferung in Verzug oder wird die Lieferung für betaRova e.K. unmöglich, so ist der Ersatz eines mittelbaren Schadens ausgeschlossen, soweit Verzug oder Unmöglichkeit nicht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Vertragsverletzung der betaRova e.K. beruhen. Der Anspruch auf Verzugsschaden ist begrenzt auf 20% jeweils bezogen auf die vereinbarte Vergütung der Lieferung oder des Lieferungsteils, das wegen nicht rechtzeitiger Überlassung nicht genutzt werden kann.
Im Falle schuldhafter Nichterfüllung kann der Besteller/Auftragsgeber Schadenersatz verlangen, begrenzt auf den vorgenannten Höchstbetrag.
Bei Lieferstörungen, die nicht im Einwirkungsbereich der betaRova e.K. liegen, ist betaRova e.K. berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass eine Schadenersatzpflicht eingreift.
Weitergehende und andere Ersatzansprüche des Besteller/Auftragsgebers sind in allen Fällen verspäteter Leistung oder der Nichterfüllung auch nach Ablauf einer der betaRova e.K. gesetzten Nachfrist ausgeschlossen. Die Regelungen des vorstehenden Absatzes gelten nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit gehaftet wird. Das Recht des Besteller/Auftragsgebers zum Rücktritt nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.
7. Gewährleistung
Der Besteller/Auftragsgeber verpflichtet sich, die von der betaRova e.K. gelieferte Ware unmittelbar nach Ankunft zu untersuchen und etwaige Schäden, Mängel etc. innerhalb von 8 Tagen gegenüber betaRova e.K. schriftlich anzuzeigen. Bei nicht rechtzeitiger Anzeige erlischt ein Gewährleistungsanspruch des Besteller/Auftragsgebers, es sei denn, der Mangel war trotz Untersuchung nicht erkennbar.
Eine Gewährleistungspflicht der betaRova e.K. beschränkt sich nach deren Wahl auf Ersatzlieferung oder Nachbesserung. Bei Verwendung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen im kaufmännischen Verkehr ist die betaRova e.K. außerdem berechtigt, die Gewährleistung auf die Abtretung eigener, gegenüber Hersteller, Lieferanten oder Autoren bestehender Gewährleistungsansprüche zu beschränken, es sei denn, der Mangel hat seine Ursache im Verantwortungsbereich der betaRova e.K. . Schlägt die Nachbesserung oder Ersatzlieferung durch die betaRova e.K. oder die Befriedigung aus den abgetretenen Gewährleistungsansprüchen fehl, kann der Besteller/Auftragsgeber nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ein weitergehender Anspruch des Besteller/Auftragsgebers auf Ersatz eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden ist auf eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Vertragsverletzung der betaRova e.K. zurückzuführen.
8. Haftung
betaRova e.K. übernimmt eine Haftung nur, soweit eine solche in diesen Bedingungen ausdrücklich geregelt ist. Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche aus Verschulden bei Vertragsschluss, aus positiver Forderungsverletzung oder außervertraglicher Haftung. Vom Haftungsausschluss nicht betroffen werden solche Fälle, in denen wegen Vorsatzes oder grober Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird.
Der Besteller/Auftragsgeber stellt betaRova e.K. von allen Ansprüchen Dritter frei, die über den Rahmen der Haftung nach diesen Bedingungen hinausgehen.
9. Ausfuhrbestimmungen
Beabsichtigt der Besteller/Auftragsgeber – soweit er hierzu vertraglich berechtigt ist – von betaRova e.K. erworbene Ware zu exportieren, wird der Besteller/Auftragsgeber die Ausfuhrbestimmungen der Bundesrepublik Deutschland befolgen. Bei einer Weiterveräußerung wird der Besteller/Auftragsgeber den Weiterverkäufer entsprechend verpflichten.
10. Außergerichtliche Online-Streitbeilegung
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform für die außergerichtliche Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) bereit, die unter https: ec.europa.eu/consumers/odr/ aufrufbar ist. Wir sind zur Teilnahme am Streitschlichtungsverfahren verpflichtet. Unsere E-Mail-Adresse finden Sie in unserem Impressum. Eine Liste mit den Kontaktdaten der anerkannten Streitschlichtungsstellen finden Sie unter https: ec.europa.eu/consumers/odr/main/index.cfm?event=main.adr.show.
11. Sonstige Bestimmungen
11.1 Erfüllungsort für die beiderseitigen Leistungen ist Igling. Im kaufmännischen Verkehr gilt Augsburg als Gerichtsstand vereinbart.
11.2 Die Rechtsbeziehungen zwischen der betaRova e.K. und dem Besteller/Auftragsgeber unter-liegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.3 Sollte eine Vertragsbestimmung ganz oder teilweise unwirksam sein, so wird hierdurch die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen nicht berührt.