Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (Nur für Geschäfte mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder einem öffentlich rechtlichen Sondervermögen)
1.Allgemeines
Wir liefern ausschließlich zu den nachstehenden Bedingun-
gen. Abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers werden von uns nicht anerkannt, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Lieferung / Lieferzeit
a) Wird die Ware vereinbarungsgemäß vom Besteller abgeholt, ist die Lieferfrist eingehalten, wenn die Ware spätestens zum Liefertermin versandbereit ist. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an den Besteller versandt, ist die Lieferfrist eingehalten, wenn die Ware dem Spediteur spätestens bis zum Ablauf der Frist übergeben wurde. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten. Wir teilen dem Besteller etwaige Hindernisse baldmöglichst mit. Bei Leistungsverzögerungen durch höhere Gewalt, Aufruhr, Streik, Aussperrung oder eine von uns nicht zu vertretende Betriebsstörung (auch bei unseren Zulieferern) verlängert sich die Leistungszeit mindestens um den Zeitraum bis zur Behebung der Störung. Wir haben das Recht, bei Störungen der obigen Not unter Ausschluß jedweder Ersatzansprüche ganz oder teilweise vom Vertrage zurückzutreten. Wir teilen dem Besteller Beginn und Ende derartiger Hindernisse baldmöglichst mit. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.
3. Transport-/Gefahrübergang
Die Transportkosten trägt der Besteller. Die Ware reist auf Gefahr des Bestellers unabhängig vom Ort der Versendung oder deren Art. Dies gilt auch, falls wir ausnahmsweise frei Haus liefern. Bei Abholung durch den Besteller geht die Gefahr mit Bekanntgabe der Versandbereitschaft auf den Besteller über.
4. Mängelansprüche / Schadensersatza)
a)Bei Lieferung gebrauchter Teile hat der Besteller keinen Anspruch auf Nacherfüllung, Rücktritt oder Minderung. Insoweit werden die Mängelansprüche des Bestellers ausgeschlossen. Schadensersatzansprüche bestehen aber unter den gesetzlichen Voraussetzungen, soweit sie nicht nachstehend unter Absatz c) ausgeschlossen sind.
b) Für den Fall dass wir Neuteile liefern gilt folgendes: Bei berechtigten Beanstandungen erfolgt die Nacherfüllung nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder Ersatzliefe- rung. Im Falle der Mangelbeseitigung sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, daß die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde. Darüber hinaus stehen dem Besteller die weiteren gesetzlichen Ansprüche insbesondere auf Rücktritt vom Vertrage und Minderung zu, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür erfüllt sind.
c) Schadensersatzansprüche des Bestellers gegen uns, unsere gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie Verrichtungsgehilfen, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schadensersatzanspruch unseres Vertragspartners beruht
aa) auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn sie durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Pflichtverletzung durch uns, eines unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht ist oder
bb) auf vorsätzlicher oder fahrlässiger Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder einen unserer Erfüllungsgehilfen oder
cc) auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung durch uns, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen oder dem arglistigen Verschweigen eines Mangels oder
dd) auf dem Produkthaftungsgesetz. Im Falle einer auf einfacher Fahrlässigkeit beruhenden Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) gemäß vorstehendem Absatz c. bb. ist ein Schadensersatzanspruch gegen uns auf den typischerweise entstehenden und vorhersehbaren Schaden der Höhe nach begrenzt. Es bleibt bei der gesetzlichen Beweislastverteilung. Die weitergehende Haftung im Falle des Lieferverzuges, bleibt unberührt. Die vorstehenden Einschränkungen gelten nicht, soweit wir ein Beschaffungsrisiko oder eine Garantie übernommen haben.
5. Verjährung von Mängelansprüchen
Ansprüche des Bestellers aufgrund von Mängeln verjähren in einem Jahr, es sei denn,
a) bei der von uns gelieferten Ware handelt es sich um eine Sache, die entsprechend ihrer üblichen Verwendungsweise für ein Bauwerk verwendet worden ist und die dessen Mangelhaftigkeit verursacht hat oder
b) es handelt sich um Aufwendungsersatzansprüche gemäß der § § 478 Abs. 2, 479 Abs. 1 BGB oder
c) der Mangel beruht auf einer vorsätzlichen Pflichtverletzung durch uns oder unsere gesetzlichen Vertreter oder unsere Erfüllungsgehilfen. In den Fällen a) bis c) und für Schadensersatzansprüche, die nicht nach den vorstehenden Bedingungen in Ziffer 6 c ausgeschlossen sind, gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen. Es bleibt bei den gesetzlichen Bestimmungen über die Hemmung, Ablaufhemmung und über den Neubeginn der Verjährung.
6. Preise / Fälligkeit / Zahlungsverzug
a) Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.
b) Die Preise verstehen sich als Barpreis in Euro ab Werk oder Lager ausschließlich Verpackung.
c) Rechnungen werden sofort nach Zuschlag fällig.
Fassung 12/07