Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der InfoTech ISP in Holzminden
§ 1 Allgemeines
1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote von InfoTech AG erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit der Entgegennahme der Ware oder Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Käufers, insbesondere Einkaufsbedingungen, wird hiermit widersprochen, d.h. sie werden auch dann nicht anerkannt, wenn wir ihnen nicht nochmals nach Eingang bei uns ausdrücklich widersprechen.
2. Für den Bereich ISP (= Internet Service Provider) gelten darüber hinaus noch die erweiterten Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Service Providers InfoTech AG in Holzminden.
3. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn InfoTech AG sie schriftlich bestätigt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluß
1. Die Angebote von InfoTech AG sind freibleibend und unverbindlich. Annahmeerklärungen und sämtliche Bestellungen bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung von InfoTech AG. Das gleiche gilt für Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden.
2. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird.
§ 3 Preise
1. Maßgebend sind die in der Auftragsbestätigung von InfoTech AG genannten Preise zuzüglich oder inklusive der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer. Zusätzliche Lieferungen und Leistungen werden gesondert berechnet.
2. Die Preise verstehen sich, falls nicht anders vereinbart, ohne Fracht und ohne Verpackung.
§ 4 Liefer- und Leistungszeit
1. Die von InfoTech AG gegenüber Kaufleuten genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Soweit die Käufer nicht Kaufleute sind, so können sie nach einer zu setzenden Nachfrist von sechs Wochen, die mit Eingang der Nachfristsetzung bei InfoTech AG beginnt, vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Letztere allerdings nur, wenn InfoTech AG oder seinen Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die erweiterte Haftung gemäß § 287 BGB wird ausgeschlossen.
3. Gegenüber Kaufleuten gilt noch folgendes:
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die InfoTech AG die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat InfoTech AG auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Lieferterminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen InfoTech AG, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn die Behinderung länger als drei Monate dauert, ist der Käufer nach angemessener Nachfrist dazu berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertragteils vom Vertrag zurückzutreten.
InfoTech AG ist zu Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt.
§ 5 Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person übergeben worden ist oder das Lager InfoTech AG verlassen hat.
Falls der Versand ohne Verschulden von InfoTech AG unmöglich wird, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf den Käufer über.
§ 6 Gewährleistung
1. Ist der Liefergegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften oder wird er innerhalb der Gewährleistungsfrist durch Fabrikations- oder Materialmängel schadhaft, liefert InfoTech AG nach seiner Wahl unter Ausschluß sonstiger Gewährleistungsansprüche des Käufers - insbesondere unter Ausschluß jedweder Folgeschäden des Käufers - Ersatz oder bessert nach. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig.
2. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Datum der Lieferung.
3. Der Käufer muß die Ware/Sendung bei Ankunft unverzüglich auf Transportschäden untersuchen und InfoTech AG von etwaigen Schäden oder Verlusten sofort Mitteilung machen. Im übrigen müssen InfoTech AG offensichtliche Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich mitgeteilt werden. Die mangelhaften Liefergegenstände sind in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befinden, zur Besichtigung durch InfoTech AG bereitzuhalten.
4. Bei Herstellergarantie länger als 6 Monate kann von InfoTech AG eine angemessene Aufwandsentschädigung für Porto/Fracht in Rechnung gestellt werden. Für Kaufleute gilt zusätzlich:
Schadhafte Teile bzw. der Liefergegenstand sind mit vorausgezahlter Fracht zur Reparatur und einschließender Rücksendung an InfoTech AG zu schicken.
5. Die Gewährleistung gilt nicht für Verschleißteile.
6. Gewährleistungsansprüche gegen InfoTech AG stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar.
7. Schlägt die Nachbesserung oder die Ersatzlieferung nach angemessener Frist fehl, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung, Wandlung oder Stornierung des Vertrages verlangen.
8. Schadenersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung, wegen Nichterfüllung, aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluß und aus unerlaubter Handlung sind sowohl gegen InfoTech AG als auch gegen seine Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde.
9. Für die installierten Programme und Daten übernimmt InfoTech AG keinerlei Garantie. Für die Datensicherung ist der Kunde selbst verantwortlich.
§ 7 Eigentumsvorbehalt
1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, die InfoTech AG aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, behält sich InfoTech AG das Eigentum an den gelieferten Waren vor. Verarbeitung oder Umbildung der Ware erfolgt stets für InfoTech AG als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für InfoTech AG.
2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist, Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an InfoTech AG ab. InfoTech AG ermächtigt ihn widerruflich, die an InfoTech AG abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Auf Aufforderung von InfoTech AG hin wird der Käufer die Abtretung offenlegen und jenem die erforderlichen Auskünfte und Unterlagen geben.
3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere Zahlungsverzug, ist InfoTech AG berechtigt, die Vorbehaltsware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Die Zurücknahme sowie die Pfändung der Vorbehaltsware durch InfoTech AG bedeutet - soweit nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet - keinen Rücktritt zum Vertrag.
§ 8 Zahlung
1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von InfoTech AG 8 Tage nach Rechnungstellung ohne Abzug zahlbar.
2. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn InfoTech AG über den Betrag verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
3. Gerät der Käufer in Verzug, so ist InfoTech AG berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab, Zinsen in Höhe des von den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite, mindestens jedoch in Höhe von 5 % über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer zu berechnen.
4. Wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt, insbesondere einen Scheck oder Wechsel nicht einlöst oder seine Zahlungen einstellt oder wenn InfoTech AG andere Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, ist InfoTech AG berechtigt, die gesamte Restschuld fälligzustellen, auch wenn InfoTech AG Wechsel oder Schecks hereingenommen hat. In diesem Fall ist InfoTech AG außerdem berechtigt, bezüglich sonstiger Verträge Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen, sowie nach angemessener Nachfrist von diesen Verträgen zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
5. Der Käufer ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist
§ 9 Umtausch oder Rücksendung
Für von InfoTech AG genehmigten Umtausch oder Rücksendung mit Stornierung der gekauften Ware wird eine Prüf- und Bearbeitungsgebühr in Rechnung gestellt.
§ 10 Erfüllungsort, Gerichtsstand und Teilunwirksamkeit bzw. -nichtigkeit
1. Erfüllungsort ist Holzminden. Soweit der Käufer Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, wird für etwaige Streitigkeiten aus den Verträgen und damit im Zusammenhang stehende Rechtsbeziehungen für beide Teile nach Wahl von InfoTech AG das Amtsgericht Holzminden als Gerichtsstand vereinbart.
Das gleiche gilt, wenn im Zeitpunkt der Klageerhebung der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Käufers unbekannt ist.
2. Sollte eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird davon die Wirksamkeit der übrigen nicht betroffen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck soweit wie möglich verwirklicht.
3. Die Überschriften dienen nur der besseren Übersicht und haben keine materielle Bedeutung, insbesondere nicht die einer abschließenden Regelung.