ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN für die Überlassung von Mietgeräten
Alle Lieferungen und Leistungen des Vermieters erfolgen ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen. Abweichungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
1 . Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsgegenstand
Sofern nicht eine bestimmte Bindungsdauer zugesichert wird, sind unsere Angebote grundsätzlich freibleibend.
Es bleibt ausdrücklich vorbehalten, den Vertragsgegenstand durch einen solchen zu ersetzen, der der Mietsache weitestgehend gleichwertig ist. Geringfügige Abweichungen bleiben vorbehalten.
2. Übernahme der Mietgegenstände
Der Mieter hat die Mietgegenstände unmittelbar nach Empfang auf Funktionstüchtigkeit, Vollständigkeit und einwandfreien Zustand zu überprüfen.
Die Mietgegenstände gelten als in einwandfreiem Zustand übernommen, wenn Mängel nicht spätestens bis zum Ablauf des Tages der Zustellung nach Empfang - schriftlich an den Vermieter gemeldet worden sind.
Während der Mietdauer dürfen vom Mieter Reparaturen oder Serviceleistungen an den Mietgegenständen nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden.
Beim Auftreten von Schäden oder Mängeln an den Mietgegenständen ist der Mieter verpflichtet, den Vermieter unverzüglich schriftlich zu informieren.
Zum Zeitpunkt der Anmietung vorhandene, deutliche Gebrauchsspurten oder Beschädigungen, welche die Funktionalität nicht beeinträchtigen werden dem Mieter vorab mitgeteilt und im Mietvertrag dokumentiert .
Der Mieter ist für die richtige Angabe seiner Daten , insbesondere seiner Adressangaben, verantwortlich. Abweichungen oder Änderungen dieser Daten sind unverzüglich und schriftlich durch den Mieter mitzuteilen.
Der Mieter haftet für den Verlust der Mietgegenstände bei Versendung, wenn dieser Verlust auf unvollständige und/oder unrichtige Adressangaben zurückzuführen ist.
3. Nutzung der Mietgegenstände
Der Vermieter überlässt dem Mieter die Mietgegenstände für den vertraglich vereinbarten Nutzungszeitraum.
Der Mieter ist berechtigt den Mietgegenstand innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland zu nutzen. Eine Nutzung außerhalb des Bundesgebietes bedarf einer vorherigen schriftlichen Einwilligung durch den Vermieter.
Eine Verlängerung der Mietdauer ist nur nach vorheriger Zustimmung des Vermieters und vor Ablauf des Mietvertrages möglich.
Die Mietgegenstände werden ausschließlich zur üblichen Verwendung und den vorgesehen Nutzungszweck durch den Mieter überlassen.
Bei Verwendung der Geräte sind die mitgelieferten Bedienungsanleitungen und -hinweise vom Mieter zu beachten. Der Mieter ist verpflichtet, die Mietgegenstände pfleglich zu behandeln.
Der Mieter verpflichtet sich, sich vor Nutzung der Mietgegenstände über deren Bedienung und Einsatzmöglichkeiten zu informieren.
Die Firmware/Software der Geräte wird vom Vermieter auf dem aktuellen Stand gehalten. Änderungen und Aktualisierungen der Firmware dürfen nur durch den Vermieter erfolgen.
Die Mietgegenstände dürfen nicht an Dritte weitergeben oder -vermietet werden. Der Mieter ist verpflichtet, sie sicher gegen Diebstahl und Missbrauch durch Dritte zu verwahren.
Der Mieter muss volljährig sein. Die Volljährigkeit ist Bestandteil der Identitätsprüfung.
4. Mietpreise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im Angebot ausgewiesenen und in der Bestellung angegebenen Preise. Die Mietpreise enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer.
Die Mietpreise gelten für die vereinbarte Mietdauer. Die Mietdauer beginnt am, auf den Tag der Anlieferung folgenden Tag und endet mit dem Tag der Rücklieferung. Der Tag der Rücklieferung zählt als Miettag.
Der Mietpreis ist auch dann voll zu zahlen, wenn die tatsächliche und zeitliche Nutzung nicht den vereinbarten Mietzeiten entspricht, es sei denn es wurde eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen.
Die Zahlung erfolgt mit der vertraglich vereinbarten Zahlungsweise.
Der Vermieter behält sich das Recht vor eine Kaution zu verlangen. In diesem Falle muss der Kautionsbetrag zwei Tage vor Versand auf dem angegebenen Konto eingegangen sein.
Der Kautionsbetrag wird nach Rückerhalt und mangelfreier Prüfung der Mietgegenstände zurückerstattet.
Eine Verrechnung oder Aufrechnung mit anderen Forderungen durch den Mieter ist nicht möglich.
5. Rückgabe der Mietgegenstände
Der Mieter verpflichtet sich, die Mietgegenstände an dem auf den letzten Miettag folgenden Werktag an den Vermieter als versichertes Paket zurückzusenden.
Im Falle der Abholung durch ein, vom Vermieter zu beauftragenden Transportdienstleister, stellt der Mieter die termingerechte Übergabe an den Transportdienstleister sicher.
Der Mieter hat zur Zurücksendung oder Rückgabe ausschließlich die hierfür vorgesehene und mitgelieferte fachgerechte Verpackung zu nutzen.
Der Mieter haftet für alle von ihm verursachten Transport- und Verzögerungsschäden.
Bei nicht vertragsgemäßer Rückgabe, insbesondere bei verspäteter Rückgabe oder erfolgloser Abholung durch Transportdienstleister ist der Vermieter berechtigt, den doppelten Mietpreis pro Tag der Verzögerung zu berechnen.
6. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche, vermietete Gegenstände, stehen im alleinigen Eigentum des Vermieters. Eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Veräußerung oder Weitergabe der Mietgegenstände ist nicht gestattet.
Der Mieter hat den Vermieter von gerichtlichen Vollstreckungsmaßnahmen umgehend zu unterrichten. Die Kosten für Maßnahmen zum Schutze der Besitz- und Eigentumsrechte des Vermieters trägt der Mieter. Der Mieter trägt ebenfalls alle Kosten die dem Vermieter im Falle von Ausfall von Geräten aufgrund von Vollstreckungsmaßnahmen entstehen.
7. Rücktritt, Stornierung von Aufträgen
Im Falle eines Widerrufs bzw. einer Stornierung durch den Mieter entstehen folgende Kosten.
1. bis 10 Werktage vor dem ersten Miettag - kostenfrei
2. bis 3 Werktage vor dem ersten Miettag - eine Tagesmiete
3. weniger als 3 Werktage bis zum Lieferzeitpunkt - voller Rechnungsbetrag
Eine Stornierung/ein Rücktritt bedarf der Schriftform.
Stornierung oder Rücktritt sind nicht mehr möglich, wenn der Vermieter bereits mit dem Versand der Mietgeräte begonnen hat.
8. Haftung des Mieters
Der Mieter haftet für die von ihm schuldhaft verursachte Verschlechterung, Verlust oder Beschädigung der Mietgegenstände während der vertraglich vereinbarten Besitzzeit oder bei einer eigenmächtigen Verlängerung der Besitzzeit durch den Mieter.
Der Mieter haftet für Schäden, die durch unsachgemäße Verpackung, Rücktransport oder schuldhaft verspätete Rücksendung entstehen.
Die Entwendung der Mietgegenstände aus dem Besitz des Mieters ist von dem Mieter unverzüglich gegenüber den staatlichen Ermittlungsbehörden anzuzeigen. Dem Mieter obliegt es, den Verlust oder die Entwendung der Mietgegenstände aus seinem Besitz nachzuweisen.
Auftretende Mängel, Schäden, Verlust oder Untergang der Mietgegenstände sind dem Vermieter unverzüglich schriftlich anzuzeigen.
Soweit Schadensereignisse versichert sind, reduziert sich die Verpflichtung auf Schadenersatz um die jeweilige Versicherungsleistung.
9. Versicherung
Wenn der Mieter eine optionale Versicherung bei der Bestellung zusätzlich ausgewählt hat sind die Mietgegenstände versichert.
Wurde eine optionale Versicherung nicht ausgewählt, haftet der Mieter bis zur vollen Höhe des Wiederbeschaffungswertes der Mietgegenstände.
Auf Wunsch ist Einsicht in die Versicherungsbedingungen möglich.
Der Mieter ist verpflichtet die Mietgegenstände sorgfältig zu behandeln und haftet für einen ordnungsgemäßen und pfleglichen sowie schadensfreien Gebrauch der Mietgegenstände.
Die Selbstbeteiligung bei Eintreten eines Versicherungsfalls beträgt 10% des Wiederbeschaffungswertes .
Bei Diebstahl ist die polizeiliche Anzeige zu übersenden sowie eine kurze Hergangsbeschreibung.
Bei Beschädigung der Mietgegenstände sollte eine kurze Schadenschilderung seitens des Mieters erfolgen.
Im Versicherungsfall werden die Daten des Mieters an die Versicherung weitergegeben. Hierfür gelten die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen.
Versichert sind der Einbruch / Diebstahl, Raub und die räuberische Erpressung, sowie Beschädigung der Mietgegenstände.
Der reine Verlust/ Abhandenkommen (setzen, stellen und liegen lassen) der Mietgegenstände ist nicht versichert.
10. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet nicht für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen, sofern diese keine wesentlichen vertraglichen Pflichten, Schäden durch Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit betreffen oder Garantien oder Ansprüche nach dem Produkthaftungsgesetz berührt sind.
Gleiches gilt für Pflichtverletzungen von Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertretern des Vermieters.
Für direkte oder indirekte Schäden, die infolge von Störungen oder Ausfällen der gemieteten Geräte samt Zubehör entstehen, haftet der Vermieter nicht.
Der Vermieter haftet nicht für von einem Transportunternehmen zu vertretende Verzögerungen bei dem Transport an den Mieter.
Eine Haftung für Schäden durch den Mietgegenstand an Rechtsgütern des Mieters ist ausgeschlossen.
Der Vermieter haftet nicht für Datenverlust beim Einsatz vermieteter Speichermedien. Der Mieter hat sich selbst vor eventuellem Datenverlust zu schützen.
11. Datenschutz
Personenbezogene Daten werden, sofern nicht eine separate zusätzliche Einwilligung vorliegt, nur zum Zwecke der Erfüllung der Verpflichtungen des Vermieters aus den abgeschlossenen Verträgen erhoben, verarbeitet und genutzt. Für darüber hinausgehende Daten wird eine separate Einwilligung eingeholt.
Die Daten werden im Rahmen der gesetzlichen Regelungen gespeichert. Zur Vertragsabwicklung und zur technischen Unterstützung der durch den Mieter in Anspruch genommenen Leistungen oder Funktionalitäten können die Daten des Mieters im Rahmen der Auftragsdatenverarbeitung an beauftragte Unternehmen übermittelt werden.
Der Vermieter gewährleistet in Fällen der Auftragsdatenverarbeitung den gleichen Schutz der personenbezogenen Daten, wie er in Absatz (1) vorgesehen ist.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, vor einer Vermietung eine Bonitätsprüfung des Mieters durchzuführen. Auf Nachfrage wird dem Mieter mitgeteilt, an welche Unternehmen der Vermieter, zum Zwecke der Bonitätsprüfung, Daten übermittelt hat. Ebenso wird dem Mieter auf Verlangen mitgeteilt, wo er Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten erhalten kann.
12. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Teilnichtigkeit
Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Sofern der Mieter Kaufmann oder juristische Person des öffentlichen Rechts ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand das für den Niederlassungsort des Vermieters zuständige Amtsgericht.
Dies gilt für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.
Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt.
Die Parteien verpflichten sich, eine Regelung zu finden, die dem Sinn und Zweck der unwirksam gewordenen Bestimmung nahekommt.
Sämtliche Änderungen und/oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.