Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Geltung
1. Für alle Verträge, Lieferungen und sonstige Leistungsbeziehungen zwischen der Fa. Monika Torner, nachfolgend Verkäufer genannt, und ihren Kunden, nachfolgend Käufer genannt, gelten ausschließlich folgende Bedingungen, sofern sie nicht mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers abgeändert oder ausgeschlossen werden.
2. Bedingungen des Käufers oder Dritte oder sonstige Bedingungen verpflichten den Verkäufer auch dann nicht, wenn er diesen Bedingungen nicht ausdrücklich widerspricht.
3. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Käufer die vorliegenden Bedingungen des Verkäufers an.
4. Diese Geschäftsbedingungen gelten im vollem Umfang sofern die Vertragsparteien Unternehmer im Sinne des § 14 BGB sind.
5. Sofern eine der Vertragsparteien Verbraucher im Sinne des § 13 BGB ist, gelten diese Bedingungen mit der Maßgabe, dass, sollten einzelne Regelungen den Bestimmungen des BGB in der Fassung ab dem 01.01.2002 – insbesondere den §§ 305-310, §§ 474-477 BGB – zu Lasten des Verbrauchers widersprechen, an die Stelle dieser Regelung die gesetzlichen Bestimmungen treten.
Angebot und Annahme: Rücktritt
1. Sämtliche vom Verkäufer im Internet genannten Angebote, Preise sowie Lieferzusagen sind freibleibend.
2. Nebenabreden, mündliche und fernmündliche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn der Verkäufer sie schriftlich bestätigt.
3. Werden dem Verkäufer nach Vertragsabschluß Tatsachen bekannt, die eine Kreditwürdigkeit des Käufers als zweifelhaft erscheinen lassen, ist der Verkäufer berechtigt, Vorkasse oder entsprechende Sicherheiten zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Ersatzansprüche jeder Art seitens des Käufers werden ausdrücklich ausgeschlossen.
4. Aufträge auf Sonderanfertigung, die vom Verkäufer schriftlich bestätigt sind, können nicht mehr annulliert werden.
5. Soweit nicht anders vereinbart, ist der Käufer 30 Tage an seine Bestellung gebunden.
Preise und Zahlungsbedingungen
1. Die Preise verstehen sich in Euro inclusive Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe. Bei Lieferungen außerhalb Deutschlands wird keine Mehrwertsteuer berechnet, wenn die Umsatzsteueridentnummer des Käufers vorliegt.
Unsere Preise und Versandkosten sowie Lieferleistungen ins Ausland beinhalten keine Zölle sowie andere Kosten des jeweiligen Empfängerlandes oder deren Bestimmungsort im Ausland.
2. Die Bezahlung der bestellten Ware erfolgt über:
a) Lastschrifteinzug
b) über Paypal
c) Überweisung auf das bei eBay hinterlegte Konto
Lieferung und Lieferzeit
1. Die Lieferung erfolgt nach Zahlungseingang und auf versichertem Wege. Eventuelle Zölle oder auch die Schweizer Einfuhrumsatzsteuer (Schweizer MwSt.) sowie sämtliche Nebenkosten trägt der Käufer.
2. Der Versand erfolgt werktags innerhalb von 24 Stunden nach Zahlungseingang.
Der Verkäufer ist zur Vornahme von Teillieferungen berechtigt. Teillieferungen können vom Verkäufer sofort in Rechnung gestellt werden.
3. Eine vereinbarte Lieferfrist beginnt mit dem Tage des Einganges der endgültigen Anfertigungsgenehmigung durch den Auftraggeber.
4. Bei Betriebsstörungen, sowohl im Betrieb eines Zulieferers als auch beim Verkäufer - wie z. B. Streik, Aussperrung, Krieg, Maßnahmen der öffentlichen Hand, Materialverknappung, Höhere Gewalt – tritt eine angemessene Verlängerung der vereinbarten Lieferzeit ein. Sollten die hindernden Umstände länger als 6 Wochen dauern, so ist jeder Vertragspartner zum Rücktritt berechtigt.
Gerät der Verkäufer mit seinen Leistungen in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren.
Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten. Der Anspruch auf Schadensersatz ist ausgeschlossen.
5. Ereignisse, die die Geschäftsgrundlage des Vertragsverhältnisses ganz oder zum Teil einschneidend verändern - z.B. Rohstoffverknappung, mögen Sie beim Käufer, beim Verkäufer oder beim Vorlieferanten einwirken – berechtigen den Verkäufer, den Vertrag unter Ausschluss von Ersatzansprüchen ganz oder zum Teil den veränderten Umständen anzupassen.
6. Die Wahl des Versandweges und der Versandart behält sich der Verkäufer vor. In der Regel erfolgt der Versand der Ware durch Spedition oder Paketdienst.
Verlangt der Käufer eine andere Art der Versendung als vom Verkäufer vorgesehen, so trägt er die hierdurch anfallenden Kosten.
7. Bei Annahmeverzug des Käufers steht dem Verkäufer auch das Recht zu, nach fruchtloser Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz statt der Leistung in Höhe von 25% des Rechnungswertes zu fordern.
Eigentumsvorbehalt
1. Der Verkäufer behält sich das Eigentum an der Ware vor, bis sämtliche Forderungen des Verkäufers gegen den Käufer aus der Geschäftsverbindung einschließlich der künftig entstehenden Forderungen auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen beglichen sind. Dies gilt auch dann, wenn einzelne oder sämtliche Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen wurden und der Saldo gezogen und anerkannt ist. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist der Verkäufer zum Rücktritt vom Vertrag und somit zur Rücknahme der Waren berechtigt- ohne Fristsetzung und unabhängig von den Voraussetzungen des § 323 Abs.2 BGB - und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.Dies gilt auch bei Teilzahlungsvereinbarungen, wenn der Käufer insgesamt mit zwei Raten oder einem Betrag, der in der Summe zwei Raten entspricht, in Verzug gerät. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung des Gegenstandes durch den Verkäufer liegt, sofern nicht das Abzahlungsgesetz Anwendung findet, ein Rücktritt vom Vertrag nur dann vor, wenn dies der Verkäufer ausdrücklich schriftlich erklärt. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat der Käufer dem Verkäufer unverzüglich unter Übersendung eine Pfändungsprotokolls sowie einer eidesstattlichen Versicherung über die Identität des gepfändeten Gegenstandes schriftlich zu benachrichtigen.
2. Der Käufer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern unter der Voraussetzung, dass die Forderung aus dem Weiterverkauf wie folgt auf den Verkäufer übergehen:
Der Käufer tritt dem Verkäufer bereits jetzt alle Forderungen – in Höhe des zwischen dem Verkäufer und Käufer vereinbarten Lieferpreises zuzüglich etwaiger Verzugszinsen und Mahnkosten – mit sämtlichen Nebenrechten ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen den Abnehmer oder gegen Dritte erwachsen, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft wird. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Käufer auch nach Abtretung ermächtigt. Die Befugnis des Verkäufers, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt, jedoch verpflichtet sich der Verkäufer, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Der Verkäufer kann verlangen, dass der Käufer ihm die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt. Das gleiche gilt, wenn die Ware zusammen mit anderen Waren , die dem Verkäufer nicht gehören, weiterverkauft werden.
3. Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware erfolgen für den Verkäufer als Hersteller im Sinne von § 950 BGB, ohne diesen zu verpflichten. Die verarbeitete Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Verkäufer nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder untrennbar vermischt, so erwirbt der Verkäufer das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Rechnungswert der anderen verwendeten Waren zur Zeit der Verarbeitung oder Vermischung. Die so entstehenden Miteigentumsrechte gelten als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Werden die Waren des Verkäufers mit anderen beweglichen Gegenständen zu einer einheitlichen Sache verbunden und untrennbar vermischt oder ist die andere Sache als Hauptsache anzusehen, so gilt als vereinbart, dass der Käufer dem Verkäufer anteilsmäßig Miteigentum überträgt, soweit die Hauptsache ihm gehört. Für die durch die Verarbeitung und die Verbindung sowie Vermischung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
Datenschutz
Der Verkäufer ist berechtigt, die bezüglich der Geschäftsbeziehungen oder im Zusammenhang mit diesen erhaltenen Daten über den Käufer, gleich ob diese vom Käufer selbst oder von Dritten stammen, unter Beachtung der Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes zu verarbeiten, d.h. zu speichern, übermitteln, verändern und zu löschen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden mittelbaren und unmittelbaren Ansprüchen und etwaiger Rechtsstreitigkeiten ist Göttingen, sofern der Auftraggeber Vollkaufmann im Sinne des HGB ist.
Ist der Vertragpartner nicht Vollkaufmann im Sinne des HGB, ist der Gerichtsstand für das Mahnverfahren ebenfalls Göttingen.
Unwirksamkeit von Klauseln
Sollten einzelne der vorstehenden Klauseln unwirksam sein oder werden , so sollten an die Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen treten, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung der beiderseitigen Interessen am nächsten kommen.
Stand: Juni 2010