ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER
TICATEC GmbH
Zur Mühle 3, 88512, Mengen
§ 1 Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Gegenstand der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist die Regelung der
Vertragsbedingungen für sämtliche Verträge der Firma TICATEC GmbH, Zur Mühle 3, 88512 Mengen, als
Auftragnehmer mit dem Auftraggeber.
Es gelten jeweils die Allgemeinen Geschäftsbedingungen in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen
Fassung. Die AGB gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich
vereinbart werden.
Für den Fall, dass der Auftraggeber eigene „Allgemeine Geschäftsbedingungen“ verwendet, die von
diesen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen“ abweichen, gelten ausschließlich die „Allgemeinen
Geschäftsbedingungen“ der Firma Ticatec GmbH.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Sämtliche Angebote der TICATEC GmbH sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Sie erlangen Verbindlichkeit entweder durch die Lieferung oder durch die
Bestätigung des Auftrages.
(3) Mündliche, fernmündliche und telegraphische Abmachungen sind nur dann verbindlich, wenn sie nachträglich
schriftlich bestätigt werden.
(4) Mitteilungen
(a) Soweit sich die Vertragspartner per E-Mail verständigen, erkennen sie die unbeschränkte Wirksamkeit der auf
diesem Wege übermittelten Willenserklärungen nach Maßgabe der folgenden
Bestimmungen an.
(b) Alle Mitteilungen sind in deutscher Sprache zu formulieren. In der E-Mail dürfen die gewöhnlichen
Angaben nicht unterdrückt oder durch Anonymisierung umgangen werden. Die E-Mail muss den Namen und die
E-Mail-Adresse, den Zeitpunkt der Absendung sowie eine Wiedergabe des Namens des Absenders als Abschluss
der Nachricht enthalten. Eine im Rahmen dieser Bestimmung zugegangene E-Mail gilt vorbehaltlich des
Gegenbeweises als vom anderen Partner stammend.
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(5) Musterteile
Zur Verfügung gestellte Muster, Anprobe Muster müssen innerhalb von 14 Tagen ab Lieferdatum zurückgesendet
werden. Erhalten wir keine Rückmeldung, wird der Warenwert der Muster zuzüglich Versandkosten automatisch
in Rechnung gestellt. Muster werden nur in Originalverpackung angenommen. Rücksendungen haben
ausdrücklich franko an TICATEC GmbH, Zur Mühle 3, 88512 Mengen, zu erfolgen. Unfreie Rücksendungen
werden nicht akzeptiert und nachverrechnet.
§ 3 Zahlung
(1) Die Preise in unseren Angeboten gelten ab Betriebssitz der TICATEC GmbH ohne Verpackung. In unseren
Preisen ist die Mehrwertsteuer nicht enthalten. Diese werden wir in der gesetzlichen Höhe am Tage der
Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausweisen. Sollte eine gesetzliche Mehrwertsteuererhöhung nach
Erscheinen des Angebots erfolgen, ist die Firma TICATEC GmbH zur Berechnung der erhöhten Mehrwertsteuer
berechtigt.
(2) Unsere Rechnungen werden netto ohne jeden Abzug ab Rechnungsdatum fällig und sind,
sofern nichts anderes vereinbart wurde, binnen zehn Kalendertagen ab Rechnungsdatum der Rechnung zu
bezahlen.
(3) Der Auftraggeber gerät automatisch in Verzug, wenn das Zahlungsziel überschritten ist.
(4) Die TICATEC GmbH ist nach eigenem Ermessen berechtigt, Lieferungen gegen Vorauskasse vorzunehmen.
(5) Zahlungskonditionen gelten laut Angebot / Auftragsbestätigung oder Rechnung.
§ 4 Lieferung und Versand
(1) Liefertermine oder Fristen, die nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart worden sind, sind
ausschließlich unverbindliche Angaben. Die von uns angegebene Lieferzeit beginnt erst, wenn
sämtliche technischen Fragen abgeklärt sind sowie etwaige Muster, Stickmuster freigegeben sind. Ebenso hat
der Auftraggeber alle ihm obliegenden Verpflichtungen ordnungsgemäß und rechtzeitig zu erfüllen.
(2) Ereignisse höherer Gewalt, sowie Streik, Betriebsstörung, Verzug eines Vorlieferanten oder
sonstige unvorhersehbaren Umstände verlängern die Lieferzeit angemessen. Wird durch die
genannten Umstände die Lieferung unmöglich oder unzumutbar, werden wir von der
Lieferverpflichtung frei.
(3) Schadenersatzansprüche oder Rücktritt vom Vertrag wegen verspäteter Lieferung oder
Nichterfüllung des Vertrages können nur geltend gemacht werden, wenn die verspätete Lieferung
oder Nichterfüllung auf ein vorsätzliches Verschulden der TICATEC GmbH zurückzuführen ist und der
Auftraggeber uns vorher per Einschreiben in Verzug und eine angemessene Nachfrist gesetzt hat.
(4) Wir stellen alle Waren mit einem Paketdienstleister zu.
(5) Mit Übergabe der Waren an das Lieferantenunternehmen oder den
Auftraggeber direkt hat die TICATEC GmbH ihre Leistungspflicht erbracht.
(6) Lieferungen erfolgen ab Werk, unverpackt, unverzollt. Der Versand der Ware erfolgt unversichert, auf Gefahr
und Rechnung des Auftraggebers. Frachtkosten werden nach tatsächlichem Aufwand gesondert berechnet.
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§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und aller sonstigen Forderungen
der TICATEC GmbH gegen den Auftraggeber aus der laufenden Geschäftsverbindung im Eigentum der TICATEC
GmbH.
(2) Ist der Auftraggeber Händler, ist er berechtigt, die Waren der TICATEC GmbH ordnungsgemäß im
Geschäftsverkehr weiter zu veräußern, solange er nicht im Zahlungsverzug ist.
§ 6 Rückgaberecht
Artikel, die für den Auftraggeber speziell mit individuellen Schriften und Logos veredelt wurden,
sind generell vom Umtausch bzw. einer Rückgabe ausgeschlossen.
§ 7 Gewährleistung
(1) Die Gewährleistung erfolgt den gesetzlichen Bestimmungen mit Maßgabe der nachfolgenden
Regelungen.
(2) Die TICATEC GmbH übernimmt keine Gewährleistung für geringfügige Abweichung
der Qualität, Größe, Farbe, Ausrüstung und Dessins der gelieferten Ware von unseren Beschreibungen und
Mustern.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die erhaltene Ware sofort auf offensichtliche Fehler wegen
Lieferumfang, Sachmängeln, Falschlieferung und Mengenabweichungen zu überprüfen. Stellt er
offensichtliche Fehler fest, so hat er das unverzüglich gegenüber der TICATEC GmbH mitzuteilen. Unterlässt er
dies, so kann er gegenüber der TICATEC GmbH keine Gewährleistungsansprüche wegen des Fehlers geltend
machen.
(4) Die TICATEC GmbH haftet nicht für Fehler, deren Auftreten durch den Auftraggeber
verursacht wurde. Für Fehler, die durch eine Behandlung der Textilien entgegen der im Innenetikett
angebrachten Pflegehinweise entstehen, haftet die TICATEC GmbH genauso wenig wie für
gewöhnliche Abnutzungserscheinungen.
(5) Im Falle eines Mangels der Ware ist die TICATEC GmbH zur Nachlieferung oder Nachbesserung berechtigt.
§ 8 Haftung
Bei angelieferter bzw. zur Bestickung beigestellter Ware erfolgt die Bestickung etc. auf Gefahr des Auftraggebers.
Haftungsansprüche, die sich dadurch ergeben können, dass Druckstellen durch Spannrahmen, Löcher im Textil
durch Nadelbrüche oder Stickbild Versatz durch Fehlsteuerungen der Maschinen entstehen, werden nicht
anerkannt. Die Veredelung von beigestellter Ware erfolgt ausschließlich auf Risiko des Bereitstellers bzw. des
Auftraggebers. Für beigestellte Materialien kann keine Haftung übernommen werden. Beigestellte Ware wird
verarbeitet wie angeliefert und wird nicht gesondert auf Beschaffenheit, Menge, Qualität usw. kontrolliert. Für
Teile, die im Rahmen einer normalen Ausschussquote durch den Produktionsprozess beschädigt werden, wird
kein Ersatz geleistet.
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§ 9 Betriebsgegenstände (Stickprogramme, Entwürfe, Grafiken)
Die durch die TICATEC GmbH zur Herstellung der Vertragserzeugnisse eingesetzten
Betriebsgegenstände insbesondere Stickprogramme, Grafiken und Entwürfe sind Eigentum der
TICATEC GmbH und werden nicht ausgeliefert. Die anteiligen Kosten der Logoprogrammierung
werden in der Rechnung gesondert ausgewiesen. Berechnet wird nur der effektive Zeitaufwand zum
Erstellen der Betriebsgegenstände. Diese werden archiviert und verbleiben zur weiteren Verwendung
ausschließlich bei der TICATEC GmbH.
§ 10 Verschwiegenheit, Datenschutz
(1) Der Auftragnehmer ist verpflichtet, vertrauliche Informationen, die ihm aufgrund der
Geschäftsbeziehung zum Kunden bekannt werden, vertraulich zu behandeln und Dritten gegenüber
geheim zu halten. Zudem ist die TICATEC GmbH verpflichtet, diese Pflicht auch seinen Mitarbeitern zu
überbinden. Jede Weitergabe von Daten unterliegt den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes. Die Daten
werden mit zumutbaren technischen und mechanischen Einrichtungen gegen den Zugriff Dritter geschützt.
(2) Der Auftraggeber ist entsprechend den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetzes mit einer
automationsunterstützten Verwendung seiner Daten für die Kundendatei des Auftragnehmers und insbesondere
zur Durchführung von Marketing-Aktionen einverstanden. Diese Zustimmung kann vom Auftraggeber jederzeit –
auch ohne Angabe von Gründen – widerrufen werden.
(3) Wenn der Auftragnehmer die Datenschutzrichtlinie abändert, werden die Änderungen auf der
Webseite www.ticatec.de veröffentlicht, so dass der Auftraggeber darüber informiert wird, welche
Daten erfasst werden, wie mit diesen Daten umgegangen wird und unter welchen Umständen, falls
zutreffend, diese Daten offengelegt werden dürfen.
§ 11 Urheberrechte
(1) Der Auftraggeber trägt das Risiko der Verwendbarkeit der bei uns in Auftrag gegebenen Motive
allein. Sofern der Auftraggeber die TICATEC GmbH mit der Herstellung individualisierter Produkte beauftragt und
ihr hierzu Motive oder Vorlagen zur Verfügung stellt, versichert der Auftraggeber, dass die zur Verfügung
gestellten Motive und Vorlagen frei von Rechten Dritter sind (insbesondere Urheberrechte, Markenrechte).
Der Auftraggeber stellt die TICATEC GmbH von allen Ansprüchen, insbesondere aus der
Nutzung, Verwendung, Veröffentlichung oder Verbreitung der eingereichten Motive oder Vorlagen,
die Dritte gegen sie geltend machen, frei. Insoweit ist die TICATEC GmbH berechtigt, auch den Schaden der ihr
durch die notwendige Rechtsverteidigung gegenüber Ansprüchen Dritter entsteht, gegenüber dem Auftraggeber
geltend zu machen.
(2) Der Kunde ermächtigt die TICATEC GmbH hiermit ausdrücklich, dass Stickmuster bzw.
Stickmotive für Werbezwecke verwendet und veröffentlicht werden dürfen (etwa als Abbildungen in
Werbeunterlagen, Angeboten und Internetauftritt) und räumt der TICATEC GmbH weiters das Recht ein,
Belegexemplare von den Motiven herzustellen und aufzubewahren.
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§ 12 Erfüllungsort
(1) Der Erfüllungsort ist der Sitz des Auftragnehmers.
(2) Ist der Auftraggeber ein Unternehmer, so ist für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag das
für den Sitz des Auftragnehmers örtlich und sachlich zuständige ordentliche Gericht maßgebend.
(3) Es gilt deutsches Recht. UN-Kaufrecht findet keine Anwendung.
§ 13 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Regelungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden,
so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Regelungen dieser Bedingungen nicht. Das gleiche gilt
im Falle einer Rechtslücke