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metschurat-bauelemente
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Kunststofffens ter WERU-AFINO-ONE
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Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit eine Verpackung vorhanden ist). Die Verpackung sollte der im Einzelhandel entsprechen. Ausnahme: Der Artikel war ursprünglich in einer Nichteinzelhandelsverpackung verpackt, z. B. unbedruckter Karton oder Plastikhülle. Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers.
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eBay-Artikelnr.:204681353670
Artikelmerkmale
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- Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit ... Neu: Neuer, unbenutzter und unbeschädigter Artikel in nicht geöffneter Originalverpackung (soweit eine Verpackung vorhanden ist). Die Verpackung sollte der im Einzelhandel entsprechen. Ausnahme: Der Artikel war ursprünglich in einer Nichteinzelhandelsverpackung verpackt, z. B. unbedruckter Karton oder Plastikhülle. Weitere Einzelheiten im Angebot des Verkäufers. Alle Zustandsdefinitionen aufrufenwird in neuem Fenster oder Tab geöffnet
- Produktart
- Hausfenster
- Stil
- Glatt
- Innenfarbe
- Weiß
- Anschlagrichtung
- Fest
- Fensterausführung
- Feststehendes Fenster
- Herstellergarantie
- 5 Jahre
- Außenfarbe
- Weiß
- Höhe
- 46 cm
- Breite
- 46 cm
- Im Lieferumfang enthalten
- Beschläge
- Marke
- Weru
- Modell
- WERU AFINO-ONE
- Herstellungsland und -region
- Deutschland
- Rahmenmaterial
- Kunststoff
- Verglasungsart
- Dreifach-Isolierglas
- Glasart
- Isolierglas
- EAN
- nichtzutreffend
Artikelbeschreibung des Verkäufers
Rechtliche Informationen des Verkäufers
USt-IdNr.: DE 214003009
Die Mehrwertsteuer wird auf meinen Rechnungen separat ausgewiesen.
WEEE-Nummer: DE25868731
Allgemeine Geschäftsbedingungen für dieses Angebot
Allg. Geschäftsbedingungen
(1) Es gelten ausschließlich unsere Geschäftsbedingungen.
Unsere Angebote, Lieferungen und Leistungen erfolgen nur auf Grund unserer Geschäftsbedingungen. Diese gelten für alle jetzigen und künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie gelten auch, wenn Gegenbestätigungen des Vertragspartners unter Hinweis auf eigene Geschäfts -und Einkaufs-bedingungen erfolgen. Solchen Gegenbestätigungen wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Entgegen-stehende oder abweichende Bedingungen erkennen wir nicht an. Abweichungen von unseren Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich, auch per E-Mail, vereinbart und schriftlich durch uns bestätigt werden.
(2) Die ladungsfähige Anschrift der Firma Metschurat Bauelemente können insbesondere der Rechnung entnommen werden.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§2 Angebot/Vertragsabschluss
(1) Unsere Angebote sind frei bleibend und unverbindlich. Im Falle der Nichtverfügbarkeit sind wir nicht zur Leistung verpflichtet. Der Vertragsabschluss kommt durch das Absenden der Bestellung und Anerkennung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen erst nach genauer technischer Prüfung und die Schriftliche Bestätigung durch den Verkäufer zustande. Die Bestellung des Käufers wird per E-Mail/Fax bestätigt, postalische Bestätigungen erfolgen nicht. Frei bleibend sind auch Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten. Diese sind nur verbindlich, wenn es ausdrücklich und schriftlich in unserer schriftlichen Auftragsbestätigung vereinbart wird. Änderungen im Zuge des technischen Fortschritts bleiben vorbehalten. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns unsere Rechte vor. Metschurat Bauelemente ist berechtigt, eine in Qualität und Preis gleichwertige Ware zu liefern, wenn die bestellte Ware nicht verfügbar ist und der Kunde seine Zustimmung zu diesem Verfahren schriftlich erklärt hat.
(2) Der Käufer ist vier Wochen an seinen uns erteilten Auftrag bzw. an sein uns gegenüber abgegebenes Angebot gebunden. Zur Rechtswirksamkeit bedürfen alle Angebote oder Aufträge unseres Kunden unserer schriftlichen Bestätigung, insbesondere unserer Auftragsbestätigung. Maßgebend für das Vertragsverhältnis ist ausschließlich der Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Mündlich und fernmündlich abgegebene Erklärungen und Vereinbarungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt worden sind. Dritte sind nicht befugt, mündliche oder fernmündliche Nebenabreden oder Zusicherungen zu geben, die vom Inhalt des schriftlichen Vertrages abweichen oder darüber hinausgehen.
§4 Preise
(1) Es gelten die Listenpreise, die sich inklusive der gesetzlich vorgeschriebenen Mehrwertsteuer von derzeit 19% verstehen, zum Zeitpunkt der Bestellung, wie sie auf unseren Angebotsunterlagen und insbesondere den Internetseiten dargestellt sind.
(2) Die Preise verstehen sich ab Lager unfrei, sofern sich aus unserer schriftlichen Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt und ausschließlich Verpackung, Fracht und Zoll. Diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
(3) Falls eine Lieferung in das europäische Ausland erfolgt, werden die Kosten für Transport, Fracht und Zoll gesondert in Rechnung gestellt. Der Kunde hat hierbei die Möglichkeit, vor einer Bestellung zusätzlich entstehenden Kosten telefonisch oder schriftlich anzufragen.
(4) Sofern eine Sonder-oder Rabattaktion stattfindet, wird diese mit dem Gültigkeitszeit angezeigt. Trotz sorgfältiger Bevorratung kann es vorkommen, dass ein Aktionsartikel schneller als vorgesehen ausverkauft ist. Wir geben deshalb keine Liefergarantie. Es gilt: Nur solange Vorrat reicht.
§5 Durchführung des Vertrages/der Lieferung
(1) Metschurat Bauelemente wird Bestellungen unverzüglich bearbeiten und Information geben, ob die gewünschten Produkte verfügbar sind.
(2) Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nicht anderes ergibt, ist Lieferung ab Lager vereinbart. Der Warenversand erfolgt stets auf Gefahr von Metschurat Bauelemente. Die Ware ist somit gegen Beschädigungen bis zum Zeitpunkt der Anlieferung versichert.
(3) Beschädigungen durch den Transport sind sofort bei Empfang der Ware gegenüber Spediteur, Fahrer oder Monteur zu reklamieren und schriftlich bescheinigen zu lassen. Wir haften in keinem Fall für Bruch oder Beschädigungen der Waren, die transportbedingt oder durch Entladungshelfer des Kunden verursacht wurden oder nicht schriftlich bescheinigt sind.
(4) Lieferzeiten, Liefertermine und Lieferfristen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Vereinbarung und sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich und schriftlich etwas anderes vereinbart wird. Teillieferungen sind zulässig jedoch sind wir bemüht diese zu verhindern. Die Lieferfristen beginnen mit dem Tag des Zahlungseingangs der Vorauszahlung auf unser Geschäftskonto.
(5) Wir liefern Bundesweit. Bei Lieferungen ins europäische Ausland, hierzu zählen jedoch ausschließlich EU Mitgliedstaaten, müssen die Lieferkosten individuell ermittelt werden. Hierfür bedarf es einer vorherigen telefonischen Anfrage von Seiten des Käufers.
(6) Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtungen setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Regellieferzeit beträgt 4-8 Wochen, zzgl. Feiertage und Urlaub.
(7) Für den Fall, dass geschuldete Leistung auf Grund höherer Gewalt insbesondere Streik, Krieg und Naturkatastrophen nicht erbringen kann, ist sie für die Dauer der Hinderung von ihren Leistungspflichten befreit. Gegebenenfalls bestehende, verbindliche Lieferfristen verlängern sich dann entsprechend. Schadensersatzansprüche für derartige Verzögerungen werden ausgeschlossen.
(8) Falls ein Artikel aus anderen Gründen nicht lieferbar sein sollte werden wir den Kunden umgehend davon in Kenntnis setzten.
§6 Widerrufsbelehrung
1) Der Käufer als Verbraucher kann die erhaltene Ware ohne Angabe von Gründen innerhalb von zwei Wochen durch Rücksendung der Ware zurückgeben. Die Frist beginnt am Tag nach Erhalt der Ware und einer ausführlichen Belehrung in Textform. Nur bei nicht paketversandfertiger Ware (z.B. bei sperrigen Gütern), kann der Verbraucher die Rückgabe auch durch ein Rücknahmeverlangen in Textform, also z. B. per Brief, Fax oder E-Mail erklären. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Ware oder des Rücknahmeverlangens. Das Rückgaberecht besteht nicht – wenn die Ware nach Kundenspezifikationen angefertigt wurde oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse hergestellt sind. Die Waren werden gemäß den vom Verbraucher angegebenen Spezifikationen gefertigt und sind wegen der Berücksichtigung der Wünsche des Verbrauchers anderweitig nicht oder nur mit einem unzumutbaren Preisnachlass abzusetzen.
2) In jedem Fall, sofern das Rückgaberecht nicht gemäß vorstehender Ziffer ausgeschlossen ist, erfolgt die Rücksendung auf Kosten und Gefahr des Verkäufers. Die Rücksendung oder das Rücknahmeverlangen hat zu erfolgen an: Metschurat Bauelemente, Dorfstr. 11, 99198 Eichelborn.
3) Im Falle einer wirksamen Rückgabe sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Gebrauchsvorteile) herauszugeben.
4) Bei einer Verschlechterung der Ware kann Wertersatz verlangt werden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung -wie sie dem Verbraucher etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen kann der Verbraucher die Wertersatzpflicht vermeiden, indem er die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.
§7 Zahlungsbedingungen/Rechnung
(1) Die Zahlungsbedingungen, Vorauszahlungen, Fälligkeiten, Termine und Fristen ergeben sich aus der Auftragsbestätigung. Der vereinbarte Betrag ist innerhalb der vereinbarten Zeit zu Zahlen.
(2) Alle Zahlungen sind direkt an unser Geschäftskonto zu leisten. Die Ware wird erst nach vollständiger, bzw. restlicher Bezahlung an den Kunden übergeben.
(3) Das Recht der Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt, unstreitig oder von uns schriftlich anerkannt sind. Der Besteller ist zur Ausübung eines Zurückbehaltungs-rechts nur insoweit befugt, als der Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht und schriftlich von uns bestätigt ist.
§8 Eigentumsvorbehalt
(1) Wir behalten uns das Eigentumsrecht an allen Liefergegenständen bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis (auch später entstehender oder hinzu kommender Forderungen) vor.
(2) Geht das Eigentum unter, sei es durch Einbau, Verbindung, Vermischung, sei es durch Beschädigung, Zerstörung oder auf andere Art und Weise, tritt uns der Käufer, bzw. Besteller schon jetzt alle ihm ggf. zustehenden Ersatz – und Zahlungsansprüche hiermit unwiderruflich ab. Sofern bei Verbindung oder Vermischung Miteigentum entsteht, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache zu den anderen Gegenständen. Der Käufer bzw. Besteller verwahrt das Miteigentum für uns unentgeltlich mit der Verpflichtung, die Gegenstände pfleglich und sorgsam zu behandeln.
(3) Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware hat der Käufer auf unseren Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Die hierdurch entstehenden Kosten trägt der Käufer.
(4) Im Falle vertragswidrigen Verhaltens des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurück zu nehmen und ggf. Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme der Ware liegt, so weit nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet, kein Rücktritt vom Vertrag.
§9 Gewährleistung und Haftung
(1) Die Gewährleistungzeit beträgt dem BGB 2 Jahre nach erfolgter Abnahme, falls nicht etwas anders vereinbart ist. Die Abnahme erfolgt bei der Anlieferung an der uns mitgeteilten Lieferadresse. Im Falle der Beseitigung des Mangels sind wir verpflichtet, alle zum Zweck der Mängelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits-und Materialkosten zu tragen, soweit sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als dem der ursprünglichen Anlieferung verbracht wurde. Diese Kostentragungspflicht des Verkäufers besteht nicht gegenüber kaufmännischen Kunden. Mehraufwendungen werden von der Gewährleistung eben so wenig umfasst, wie die Beseitigung von Mängeln, die nicht von uns herbeigeführt wurden. Eine Haftung für Mängelfolgeschäden wird ausgeschlossen.
(2) Innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungfristen wird mangelhafte Ware unter Ausschluss sonstiger Gewährleistungansprüche nach unserer Wahl nachgebessert oder nachgeliefert. Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig. Erst bei endgültig fehlgeschlagener Nachbesserung oder Nachlieferung und in jedem Fall erst nach angemessener Fristsetzung, die mindestens 30 Arbeitstage betragen muss, können sonstige Gewährleistungansprüche, insbesondere Minderung oder Wandlung geltend gemacht werden.
(3) Mängel sind durch den Käufer oder Besteller unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Sie werden grundsätzlich nur berücksichtigt, wenn sie sofort, spätestens am Tag der Lieferung schriftlich angezeigt und im Einzelnen spezifiziert werden. Unsere Vertreter, Fahrer und Monteure sind ohne unsere schriftliche Genehmigung nicht berechtigt, Mängel oder Gewährleistungansprüche anzuerkennen oder zu akzeptieren oder hierüber zu verhandeln.
(4) Mängelrügen berechtigen weder zur Zurückhaltung des Kaufpreises, noch zur Abnahmeverweigerung.
(5) Weiter gehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind ausgeschlossen. Wir haften von vorn herein nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind. Wir haften auch insbesondere nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige Vermögensschäden. Ein Verstoß gegen die vorstehenden Vorschriften, insbesondere die Anzeige -und Meldeobliegenheiten, schließt alle Gewährleistungsansprüche aus.
(6) Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Datenbeständen in gespeicherter oder gedruckter Form kann keine Gewähr übernommen werden. Sofern Dateien, Daten und Informationen von Dritten, auch von Behörden und von privaten und öffentlichen Auskunftsstellen stammen und durch uns übernommen oder bekannt gegeben werden, wird jede Haftung für Richtigkeit und Vollständigkeit von uns nicht übernommen. In jedem Fall beziehen sich unsere Auskünfte nur auf die Zeit der Lieferung.
(7) Die Haftung wegen Vorsatz, aus Garantie, wegen Arglist und für Personenschäden, sowie nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
(8) Wir weisen darauf hin, dass Holz ein Naturprodukt ist, dessen Eigenschaften das Quellen und Schwinden ist und das Farb-und Strukturabweichungen aufweisen kann. So hängt die Holzfeuchtigkeit auch von der Raum-und Luftfeuchtigkeit ab. Bei Kunststofffenstern treten je nach Temperaturschwankungen Dehn-oder Kontraktionbewegungen der Profile auf. Sowohl bei Holz-als auch bei Kunststofffenstern ist für eine ausreichende Dehnfuge bei der Montage zu achten.
§10 Datenschutz
(1) Metschurat Bauelemente wird sämtliche datenschutzrechtlichen Erfordernisse beachten. Personenbezogene Daten werden nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern Einwilligung des Betroffenen oder rechtliche Gestattung vorliegt.
(2) Daneben dürfen wir personenbezogene Daten, die erforderlich sind um ein Vertragsverhältnis einschließlich seiner inhaltlichen Ausgestaltung zu begründen oder zu bearbeiten, verarbeiten und nutzen, soweit dies zur Beratung des Kunden, zur Werbung und zur Marktforschung für eigene Zwecke erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, dass ein entgegen gesetztes Interesse des Kunden gegeben sein könnte oder wenn dieser in die Speicherung und Nutzung eingewilligt hat.
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§12 Gerichtsstand und Erfüllungsort
(1) Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz. Sofern der Käufer oder Besteller Kaufmann ist und der Vertrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes gehört, ist Gerichtsstand Dorfstraße 11, 99198 Eichelborn.
§13 Weitere Sachverhalte der AGB
(1) Ihre bei uns eingegangenen Bestellungen werden bei uns gespeichert. Bei Bedarf senden wir Ihnen eine Kopie der Daten Ihrer Bestellung zu.
(2) Vertragssprache ist Deutsch.
(3) Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
(4) Die AGB sind ab dem 01.01.2012 gültig.
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