Dirk Schuster, großer Sandberg 13, 06108, Halle Saale
Stand April 2013
1. Allgemeines
1.1 Diese Bedingungen gelten für alle Verträge und rechtsgeschäftlichen Handlungen Dirk Schuster, großer Sandberg 13, 06108, Halle Saale, nachfolgend „REHFORM“ genannt, mit ihren Auftraggebern, nachfolgend „Kunden“ genannt.
1.2 Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden weder durch Auftragsannahme noch fehlenden Widerspruch seitens REHFORM Vertragsinhalt.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab erstmaliger Einbeziehung auch für alle künftigen Rechtsgeschäfte der Vertragspartner.
2. Angebote/Vertragsinhalt
Die Angebote von REHFORM sind freibleibend. Der endgültige Vertragsinhalt ergibt sich aus der schriftlichen Auftragsbestätigung, sofern dieser vom Kunden nicht unverzüglich widersprochen wird.
3. Preise
Sämtliche Preise verstehen sich inklusive des zum Lieferzeitpunkt geltenden Umsatzsteuersatzes und zuzüglich der Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht Abholung durch den Kunden an dem Geschäftssitz von REHFORM schriftlich vereinbart wird.
4. Zahlungsbedingungen
4.1 Die Zahlung ist zu dem vereinbarten, in der Auftragsbestätigung angegebenen Termin in Euro ohne Abzüge à conto REHFORM zu leisten. REHFORM kann verlangen, dass die Zahlung des Kaufpreises per vor Lieferung erfolgt.
4.2 REHFORM behält sich die Ablehnung von Schecks und Wechseln vor. Erklärt sich REHFORM zur Annahme von Schecks und Wechseln bereit, werden diese erfüllungshalber angenommen. Diskont- und Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden.
4.3 Der Kunde gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Rechnung bei REHFORM eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz der europäischen Zentralbank berechnet.
4.4 Das Recht, Zahlungen zurückzuhalten oder mit Gegenansprüchen aufzurechnen, steht dem Kunden nur insoweit zu, als seine Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
5. Lieferung
5.1 Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung an die Adresse des Kunden, bzw. an eine von diesem angegebene Adresse.
5.2 Die Zeit für die Erbringung der Lieferung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung von REHFORM. Die Einhaltung der Lieferzeit setzt voraus, dass alle kaufmännischen und technischen Fragen geklärt sind und der Kunde alle ihm obliegenden Verpflichtungen erfüllt hat. Ist dies nicht der Fall, verlängert sich die Lieferzeit angemessen. Dies gilt auch für den Fall, dass die Nichteinhaltung der Lieferzeit auf höherer Gewalt beruht.
5.3 Kommt REHFORM mit der Lieferung in Verzug und erwächst demKunden hieraus ein Schaden, so ist er unter Ausschluß weiterer Entschädigungsansprüche berechtigt, eine pauschale Verzugsentschädigung zu verlangen. Diese beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 %, höchstens 5% vom Auftragswert. Gewährt der Kunde der im Verzug befindlichen REHFORM eine angemessene Frist zur Leistung und wird diese Frist nicht eingehalten, ist der Kunde im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften zum Rücktritt berechtigt. Weitere Ansprüche aus Lieferverzug bestimmen sich ausschließlich nach Ziffer 8 dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises Eigentum von REHFORM.
7. Gewährleistung
7.1 REHFORM gewährleistet, dass die gelieferte Ware frei von Sach- und Rechtsmängeln ist.
7.2 Gewährleistungsansprüche sind ausgeschlossen für Umwelteinflüsse, wie z.B. Veränderungen in der Farbigkeit. Sie sind ferner ausgeschlossen für natürlichen Verschleiß, unsachgemäße Behandlung sowie unterlassene oder ungeeignete Pflege und Lagerung. Der Kunde wird in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Ware direkter Sonneneinstrahlung, Hitze und einer Luftfeuchtigkeit, welche die üblicherweise in Wohnräumen herrschenden Verhältnisse übersteigt, nicht ausgesetzt werden darf.
7.3 Die Gewährleistungszeit beträgt 24 Monate und beginnt mit der Ablieferung der Ware an den Kunden oder den von diesem benannten Empfänger.
7.4 Mängel sind vom Kunden unverzüglich nach Entdeckung zu melden. Die Mängelanzeige ist mit einer möglichst präzisen Fehlerbeschreibung zu versehen. Erfolgt die Anzeige nicht rechtzeitig, gilt die Ware in Bezug auf diesen Mangel als genehmigt. Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist insoweit ausgeschlossen.
7.5 Mängel, die innerhalb der Gewährleistungszeit vom Kunden angezeigt werden, werden von REHFORM nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung kostenlos behoben. Werden wesentliche Mängel von REHFORM nicht innerhalb angemessener Zeit ab Eingang der ordnungsgemäßen Mängelanzeige behoben, so kann der Kunde REHFORM eine angemessene Nachfrist setzen mit der Erklärung, dass er nach dem Ablauf der Frist die Mängelbeseitigung ablehne. Nach fruchtlosem Ablauf der Frist steht dem Kunden das Recht zu, vom Vertrag zurückzutreten. Liegt nur ein unwesentlicher Mangel vor, steht dem Kunden lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des Kaufpreises zu.
8. Haftung
8.1 Für Schäden, die nicht am Liefergegenstand entstehen, inklusive solcher aus Vorschlägen und Beratungen oder aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten, haftet REHFORM - gleichgültig aus welchen Rechtsgründen - nur
- bei Vorsatz,
- bei grober Fahrlässigkeit des Inhabers, der Organe oder leitender Angestellter,
- bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit,
- bei Mängeln, die arglistig verschwiegen werden oder wo eine Garantie für die Beschaffenheit einer Sache übernommen wurde,
- bei Mängeln des Liefergegenstandes, soweit nach Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden an privat genutzten Gegenständen gehaftet wird,
- bei schuldhafter Verletzung wesentlicher Vertragspflichten - auch für nicht leitende Angestellte.
8.2 In den genannten Fällen - mit Ausnahme der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz - ist die Haftung von REHFORM auf den vertragstypischen, vernünftigerweise voraussehbaren Schaden beschränkt.
8.3 Weitere Ansprüche auf Schadensersatz - gleichgültig aus welchem Rechtsgrund - sind ausgeschlossen.
9. Sonstiges
9.1. Mit dem Kauf der Ware erwirbt der Kunde nur das Eigentum nach Maßgabe dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die erworbene Ware zu vervielfältigen oder zu verbreiten.
10. Anwendbares Recht/Gerichtsstand
10.1 Für die Rechtsbeziehungen zwischen den Kunden und REHFORM gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
10.2 Gerichtsstand ist - auch für Mahnverfahren - das für den Sitz von REHFORM zuständige Gericht, wenn der AG Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. REHFORM ist jedoch berechtigt, am Hauptsitz des AG Klage zu erheben.
11. Nebenabreden/Teilunwirksamkeit
11.1 Mündliche Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie durch REHFORM schriftlich bestätigt werden.
11.2 Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Ersatzregelung, die dem am nächsten kommt, was die Vertragspartner wirtschaftlich gewollt haben. Gleiches gilt im Falle einer Lücke.
12. Bundesdatenschutzgesetz
REHFORM weist den Kunden darauf hin, dass dessen personenbezogenen Daten per EDV ausschließlich gespeichert werden, um einen geordneten Geschäftsablauf zu gewährleisten. Nach § 33, Abs. 1 BDSG ist REHFORM verpflichtet, den Kunden von der ersten Speicherung, bzw. Übermittlung in Kenntnis zu setzen. Dies geschieht hiermit, weitere Benachrichtigungen durch REHFORM erfolgen nicht.
REHFORM
Dirk Schuster
großer Sandberg 13
06108
Halle Saale
E-Mail: d.schuster@rehform.de