1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde SuedamerikaTours.de Thomas Wilken in Gladiolenweg 23, 33175 Bad Lippspringe, Deutschland (im Folgenden SuedamerikaTours.de) den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Bei einer Anmeldung für mehrere Reiseteilnehmer haftet der Anmeldende neben diesen Teilnehmern für deren vertraglichen Verpflichtungen wie für seine eigenen insofern er dies nicht ausdrücklich und gesondert erklärt hat.
Der Vertrag kommt mit der Annahme durch SuedamerikaTours.de zustande. Der Kunde erhält mit oder unverzüglich nach Vertragsschluss eine schriftliche Reisebestätigung. Der Kunde erklärt sich mit der Speicherung seiner Daten einverstanden.
2. Bezahlung
Mit Vertragsabschluß ist eine Anzahlung in Höhe von Euro 950,00 pro Reiseteilnehmer zu leisten. Die Anzahlung ist ausschliesslich fuer die Flugbuchung gedacht, wird der Flug nicht ueber Thomas Wilken Tours gebucht entfaellt diese Anzahlung.
Die Restzahlung ist bis 21 Tage vor Reiseantritt fällig. Bei Reisen für die eine Mindestteilnehmerzahl gilt, kann die Fälligkeit frühestens dann eintreten wenn SuedamerikaTours.de nicht mehr berechtigt ist, die Reise abzusagen.
3. Leistungen
Der Umfang der vertraglich geschuldeten Reiseleistungen ergibt sich nach den Angaben in den Reisebeschreibungen der Homepage von SuedamerikaTours.de, den Detailprogrammen und Reiseinformationen.
4. Leistungs- und Preisänderungen
Änderungen und Abweichungen unwesentlicher Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden und von SuedamerikaTours.de nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet soweit dadurch der Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigt wird.
5. Rücktritt durch den Kunden
Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisesvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei SuedamerikaTours.de. Dem Kunden wird empfohlen den Rücktritt schriftlich zu erklären.
Tritt der Kunde vom Reisevertrag zurück oder tritt er ohne Rücktritt vom Reisesertrag die Reise nicht an, so kann SuedamerikaTours.de angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorbereitungen und für seine Aufwendungen verlangen.
SuedamerikaTours.de kann diesen Anspruch nach seiner Wahl konkret berechnen oder unter Berücksichtigung der nachstehen Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn in einem prozentualen Verhältnis zum Reisepreis pauschalieren. Hierfür sind die folgenden Prozentsätze maßgeblich:
bis zum 45. Tag vor Reiseantritt 10%
ab 44. bis 31. Tag vor Reiseantritt 15%
ab 30. bis 25. Tag vor Reiseantritt 40 %
ab 24. Tag vor Reiseantritt 51 %
ab 6. Tag vor Reiseantritt 75 %
ab dem Tag des Reiseantritts 90 %
SuedamerikaTours.de empfiehlt in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, da diese nicht automatisch im Reisepreis enthalten ist.
6. Sonderkosten
Alle Sonderkosten, die als Folge von oder im Zusammenhang mit Änderungen des vorgesehenen Reiseverlaufs aus in der Person des Kunden liegenden Gründen während der Reise entstehen, gehen zu Lasten des Kunden und sind mit Entstehung sofort an den jeweiligen Anspruchsteller zu zahlen. Zu diesen Sonderkosten gehören z. B. Aufwendungen, die aus dem verspäteten Eintreffen des Kunden zum Abflug oder zur vorbereiteten Trekking-Tour entstehen oder Kosten für eine vorzeitige Rückkehr von einer Wanderung als Folge von Unpässlichkeit, Krankheit oder Unfall (z. B. Hubschrauber-Rücktransport, Hospital- und Hotelaufenthalt auch für Begleitpersonen). Tritt SuedamerikaTours.de um einem akuten Notfall zu begegnen, in Vorlage, so sind die von SuedamerikaTours.de verauslagten Beträge nach Abschluss der Reise sofort zu erstatten. Eine Kranken- und Rücktransportkostenversicherung ist im Reisepreis eingeschlossen. Der Versicherungsumfang ergibt sich aus dem Versicherungsschein.
7. Rücktritt und Kündigung durch den Reiseveranstalter
SuedamerikaTours.de kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen.
1. Bis 14 Tage vor Reiseantritt bei Nichterreichen der Teilnehmerzahl, wenn in der Reiseausschreibung für die entsprechende Reise auf eine MindestteiInehmerzah1 hingewiesen wird. Die Erklärung, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht ist und die Reise deshalb abgesagt wird, hat dem Kunden spätestens am 14. Tag vor Reisebeginn zuzugehen. Der Kunde erhält dann seine auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen unverzüglich zurück. Weitere Ansprüche stehen dem Kunden nicht zu.
2. Wenn der Kunde die Durchführung der Reise ungeachtet einer Anmahnung von SuedamerikaTours.de nachhaltig stört oder “wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Dies gilt ins besondere, wenn der Kunde den besonderen Anforderungen der Reise (Gesundheit, körperlich Fitness, Leistungsvermögen, Mithilfe beim Reiseablauf etc.), die verbindlich festgelegt sind, nicht entspricht. Kündigt SuedamerikaTours.de, so behält SuedamerikaTours.de den Anspruch auf den Reisepreis, SuedamerikaTours.de muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die SuedamerikaTours.de aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt, einschließlich der Beträge, die SuedamerikaTours.de von den Leistungsträgern gutgeschrieben wurden.
Bei der Kündigung wird SuedamerikaTours.de durch den jeweiligen Reiseleiter vertreten.
8. Gewährleistung/Haftung/Obliegenheiten
Werden Reiseleistungen nicht ordnungsgemäß erbracht, so richtet sich die Haftung von SuedamerikaTours.de nach den gesetzlichen Vorschriften. Der Kunde kann Abhilfe verlangen, die SuedamerikaTours.de verweigern kann, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert.
SuedamerikaTours.de kann Abhilfe in der Weise schaffen, dass eine gleichwertige Ersatzleistung erbracht wird, sofern dies für den Kunden zumutbar ist und der Reisemangel nicht wider ‘Treu und Glauben herbeigeführt wurde,‘ bzw. die Abhilfe keine unzulässige Vertragsänderung darstellt. lm Fall des Auftretens von Leistungsstörungen ist der Kunde verpflichtet, den Mangel unverzüglich gegenüber dem Reiseleiter zuzutragen. Unterlässt der Kunde die Rüge des Mangels schuldhaft, ist er von Minderungs- und vertraglichen Schadensersatzansprüchen deswegen ausgeschlossen.
Eine Kündigung des Reisevertrages durch den Kunden wegen eines Reisemangels, der die Reise erheblich beeinträchtigt, ist nur dann zulässig, wenn SuedamerikaTours.de keine zumutbare Abhilfe leistet, nachdem der Kunde SuedamerikaTours.de hierfür eine angemessene Frist gesetzt hat. Einer Fristsetzung Bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist, von SuedamerikaTours.de verweigert wird oder durch ein besonderes Interesse des Kunden gerechtfertigt ist.
9. Anmeldung von Ansprüchen/Verjährung
Will der Kunde SuedamerikaTours.de auf Minderung, Schadensersatz wegen Vertraglicher oder deliktsicher Haftung, Aufwendungsersatz oder Rückzahlung des Reisepreises nach Kündigung des Reisevertrages oder nach Abbruch der Reise aus anderen Gründen in Anspruch nehmen, so hat er diese Ansprüche innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Reise gegenüber SuedamerikaTours.de anzumelden.
Leistungsträger, Reiseleitungen oder andere örtliche Vertretungen sind nicht zur Entgegennahme von Anspruchsmeldungen bevollmächtigt. Die Frist ist nur gewahrt, wenn die Erklärung des Kunden vor ihrem Ablauf zugegangen ist, es sei denn, der Kunde ist ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist gehindert worden.
Ansprüche der Kunden aus Gewährleistung und vertraglicher Haftung verjähren innerhalb eines Jahres. Die Verjährung beginnt mit dem Tage, an dem die Reise dem Vertrag nach enden sollte. Hat der Kunde solche Ansprüche geltend gemacht, so ist die Verjährung bis zu dem Tage gehemmt, an dem SuedamerikaTours.de die Ansprüche schriftlich zurückweist. Ansprüche aus unerlaubter Handlung verjähren in 3 Jahren.
10. Beschränkung der Haftung
Bei vertraglicher Haftung:
Die vertragliche Haftung von Thomas Wilken für Schäden, die nicht körperliche Schäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird oder soweit SuedamerikaTours.de für einen dem Kunden entstandenen Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.
Bei deliktischer Haftung:
Für alle Schadensersatzansprüche des Kunden aus unerlaubter Handlung, die nicht Körperschäden sind und nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, ist die Haftung von SuedamerikaTours.de pro Teilnehmer und Reise auf Euro 4.100,- bzw., wenn der Reisepreis des Teilnehmers Euro 1.370.- übersteigt, auf den dreifachen Reisepreis beschränkt.
SuedamerikaTours.de empfiehlt in diesem Zusammenhang den Abschluss einer Reiseunfallversicherung.
Besondere Outdoor Risiken:
Bei sämtlichen Berg-Touren und Expeditionen, ist zu beachten, dass gerade im Outdoorsport ein erhöhtes Erkrankungs- Unfall- und Verletzungsrisiko besteht (Absturzgefahr, Lawinen, Steinschlag, Spaltensturz, Höhenkrankheit, Kälteschäden, Infektionen etc.), des auch durch umsichtige und fürsorgliche Betreuung nicht vollkommen reduziert und ausgeschlossen werden kann. Dieses Restrisiko muss der Kunde selbst tragen. Auch ist zu beachten, dass in der Natur allein in abgelegenen Regionen, aufgrund technischer oder logistischer Schwierigkeiten nur in sehr eingeschränktem Umfang Rettungs- und oder medizinische Behandlungsmöglichkeiten gegeben sein können, so dass auch kleinere Verletzungen oder Zwischenfälle schwerwiegende Folgen haben können. Hier wird von jedem Teilnehmer ein erhebliches Maß an Eigenverantwortung, Umsichtigkeit, eine angemessene eigene Tourenvorbereitung, aber auch ein erhöhtes Maß an Risikobereitschaft vorausgesetzt. Es wird dem Kunden deshalb dringend empfohlen, sich intensiv (z.B. durch Studium der einschlägigen Fachliteratur) mir den Anforderungen und Risiken auseinander zu setzen, die mit dem von ihm gebuchten Programm verbunden sein können. Bei sämtlichen Reisen erfolgt die Teilnahme im Hinblick auf den Outdoorteil der Reiseveranstaltung auf der Basis als selbständiger Bergsteiger und Wanderer. Die Teilnahme an den Touren erfolgen in eigener Verantwortung und auf eigenes Risiko.
Das Erreichen des Gipfel der im Programm enthaltenen Berge ist nicht zwangläufig Gegenstand der vertraglich vereinbarten Leistungen. SuedamerikaTours.de bietet lediglich die Gelegenheit an diese Gipfel zu besteigen. Der Rest liegt in der Eigenverantwortung jedes Tourteilnehmers.
Fremdveranstalter:
Der Reiseveranstalter haftet nicht für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden (z.B. Bergbesteigungen, Sportveranstaltungen, Jeepfahrten usw.) und die in der Reisebeschreibung ausdrücklich als Fremdleistungen gekennzeichnet werden. Diese werden durch dritte angeboten, mit welchen der Kunde einen gesonderten Vertrag abschließt. Wir haften nicht für Angaben in von uns nicht hergestellten Hotel – und anderen Prospekten dieser Anbieter von Fremdleistungen
11. Einreise- und Gesundheitsbestimmungen
SuedamerikaTours.de informiert die Kunden in den Reiseprospekten über die für deutsche, österreichische und Schweizer Staatsbürger jeweils geltenden Bestimmungen für die Einreise in das Urlaubsland, insbesondere die für die Erteilung von Einreisedokumenten geltenden Formalitäten und Fristen sowie die zu beachtenden gesundheitspolizeilichen Formalitäten.
Der Reiseveranstalter haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn der Reisende den Reiseveranstalter mit der Besorgung beauftragt hat, es sei denn, dass der Reiseveranstalter die Verzögerung zu vertreten hat.
Der Reisende ist für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich.
12. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände
Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluß nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reisende als auch der Reiseveranstalter den Vertrag kündigen. Wird der Vertrag gekündigt, so kann der Reiseveranstalter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung der Reise noch zu erbringenden Reiseleistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Weiterhin ist der Reiseveranstalter verpflichtet, die notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Rückbeförderung umfasst, den Reisenden zurückzubefördern. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung sind von den Parteien je zur Hälfte zu tragen. Im übrigen fallen die Mehrkosten dem Reisenden zur Last.
13. Mitwirkungspflicht
Der Reisende ist verpflichtet bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Der Reisende ist insbesondere verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der örtlichen Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Diese ist beauftragt, für Abhilfe zu sorgen, sofern das möglich ist. Hierzu ist dem Veranstalter eine angemessene Frist zu setzen um dem Mangel zu beheben. Unterlässt es der Reisende schuldhaft einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein.
14. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages zur Folge.