ALLGEMEINES
1. Alle Vereinbarungen werden erst durch unsere Bestätigung    
   verbindlich. Der Inhalt unserer Bestätigung ist allein  
   für das Vertragsverhältnis maßgebend.
2. Die Unwirksamkeit einzelner Vertragsbestimmungen berührt
   die Wirksamkeit der übrigen Vereinbarungen nicht.
3. Der Besteller kann Rechte aus dem Vertragsverhältnis nur
   mit unserer Zustimmung auf Dritte übertragen.
4. a) Erfüllungsort ist Umpferstedt, wenn die
   Vertragsparteien Kaufleute, mit Ausnahme Minderkaufleute
   im Sinne des 4 HGB sind.
   b) Der Gerichtsstand ist Erfurt, wenn 
      - die Vertragsparteien mit Ausnahme der 
        Minderkaufleute im Sinne des 4 HGB sind.
      - die Vertragsparteien nach Vertragsabschluss Ihren 
        Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem
        Geltungsbereich der Zivilprozessordnung verlegt oder
        oder dieser im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht
        bekannt ist.
   Diese Regelung gilt auch für Wechsel und Scheckverfahren.
   Sind die Parteien Kaufleute, ausgenommen Minderkaufleute,
   so gilt die obige Zuständigkeit auch im Falle der 
   Annullierung, des Rücktritts, der Wandlung und 
   dergleichen.
   c) Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung der 
      einheitlichen Kaufgesetze ist ausgeschlossen. Die 
      Fassung dieser Bedingung ist maßgebend.
LIEFERUNG
5. Kostenvoranschläge, Zeichnungen und sonstige Unterlagen   
   bleiben, auch bei Versendung unser Eigentum. Wir behalten 
   uns alle Urheberrechte daran vor. Die Unterlagen dürfen
   ohne unsere schriftliche Genehmigung weder vervielfältigt 
   noch Dritten zugänglich gemacht werden.
6. Die zu unseren Angeboten und/oder Auftragsbestätigungen 
   gehörenden Unterlagen, insbesondere Abbildungen, sowie
   Leistungs- und Gewichtsangaben sind nur annähernd
   maßgebend, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart
   ist.
7. Die Lieferfrist mit der Absendung unserer
   Auftragsbestätigung, jedoch nicht, bevor alle für die
   Ausführung des Auftrages notwendigen Genehmigungen und
   Unterlagen vorliegen und alle dafür wesentliche Fragen
   geklärt sind. Die Lieferfrist gilt als eingehalten bei
   rechtzeitiger Absendung der bestellten Gegenstände. Die
   Lieferfrist ist gehemmt, solange sich der Besteller mit
   einer seiner Leistungen im Rückstand befindet.
   Unvorhersehbare Hindernisse, wie z.B. Betriebsstörungen
   aller Art, Schwierigkeiten bei der Materialbeschaffung,
   soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit
   von uns beruhen, und höhere Gewalt berechtigen uns,
   soweit sie die Vertragserfüllung erschwere oder auch nur
   teilweise unmöglich machen, nach unserer Wahl die
   Lieferfrist entsprechend herauszuschieben oder vom
   Vertrag zurückzutreten. Der Besteller kann vom Vertrag
   nur zurücktreten, wenn die Vertragserfüllung unmöglich
   wird, oder wenn wir in Verzug geraten, vorausgesetzt, daß 
   wir die Lieferung auch nicht innerhalb einer vom
   Besteller gesetzten angemessenen Nachfrist bewirken. Der
   Rücktritt ist schriftlich und unverzüglich nach Eintritt
   des Rücktrittgrundes zu erklären. Schadenersatzansprüche
   wegen verspäteter Lieferung oder Nichterfüllung sind
   ausgeschlossen, es sei denn, es fällt uns Vorsatz oder
   grobe Fahrlässigkeit zur Last.
8. Mehr- und Minderlieferung bis zu 10% behalten wir uns
   vor.
9. Die Versendung der bestellten Gegenstände erfolgt auf
   Kosten des Bestellers in der vereinbarten Weise(ab Werk,
   frei deutsche Grenze, fob, cif u.a.). Wir übernehmen
   keine Gewähr für die Wahl der billigsten Versandart.
   Verpackungskosten trägt der Besteller, ebenso alle Spesen 
   für eine auf seinen Wunsch abgeschlossene
   Transportversicherung. Kisten und Verschläge werden dem
   Besteller zu Selbstkosten berechnet und nicht
   zurückgenommen.
10.Die Gefahr geht auf den Besteller spätestens über, wenn
   die Lieferung unser Werk oder beauftragtes Lager
   verlässt. Verzögert sich die Absendung trotz unserer
   Versandbereitschaft aus Gründen, die wir nicht zu
   vertreten haben, so geht die Gefahr spätestens bei
   Versandbereitschaft auf den Besteller über.
MÄNGEL UND GEWÄHRLEISTUNG
11. Ist der Käufer Unternehmer, leisten wir für Mängel der
    Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch
    Nachbesserung oder Ersatzlieferung.
    Ist der Käufer Verbraucher, so hat er zunächst die
    Wahl, ob die Nacherfüllung durch Nachbesserung oder
    Ersatzlieferung erfolgen soll. Wir sind jedoch
    berechtigt, die Art der Gewähr nach Erfüllung zu
    verweigern, wenn sie nur mit unverhältnismäßigen Kosten
    möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne
    erhebliche Nachteile für den Verbraucher bleibt.
    Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Kunde
    grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der
    Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachen des
    Vertrages (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur
    geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur
    geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden jedoch kein
    Rücktrittsrecht zu.
12. Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel innerhalb
    einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware
    schriftlich anzeigen; anderenfalls ist die
    Geltendmachung des Gewährleistungsanspruches
    ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die 
    rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die
    volle Beweislast für sämtliche
    Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel
    selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels
    und der Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
     Verbraucher müssen uns innerhalb einer Frist von zwei
    Monaten nach dem Zeitpunkt , zu dem der vertragswidrige
    Zustand der Ware festgestellt wurde, über
    offensichtliche Mängel schriftlich unterrichten. 
    Maßgeblich für die Wahrung der Frist ist der Zugang der
    Unterrichtung bei uns. Unterlässt der Verbraucher diese
    Unterrichtung, erlöschen die Gewährleistungsrechte zwei
    Monate nach der Feststellung des Mangels. Dies gilt
    nicht bei Arglist des Verkäufers. Die Beweislast für
    den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels trifft den
    Verbraucher. Wurde der Verbraucher durch unzutreffende
    Herstelleraussagen zum Kauf bewogen, trifft ihn für
    seine Kaufentscheidung die Beweislast. Bei gebrauchten
    Gütern trifft den Verbrauchern die Beweislast für die
    Mangelhaftigkeit der Sache.
13. Wählt der Kunde wegen eines Rechts- oder Sachmangels
    nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom
    Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch
    wegen des Mangels zu. Wählt der Kunde nach
    gescheiterter Nacherfüllung Schadensersatz, verbleibt
    die Ware beim Kunden, wenn ihm dies zumutbar ist. Der
    Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz
    zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache.
    Dies gilt nicht, wenn wir die Vertragsverletzung
    arglistig verursacht haben.
     Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist ein
    Jahr ab Ablieferung der Ware. Für Verbraucher beträgt
    die Verjährungsfrist zwei Jahre ab Ablieferung der
    Ware. Bei gebrauchten Sachen beträgt die 
    Verjährungsfrist ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Das
    gilt nicht, wenn der Kunde uns den Mangel nicht
    rechtzeitig angezeigt hat.
     Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit
    der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des
    Herstellers als vereinbart. Öffentliche Äußerungen,
    Anpreisungen oder Werbung des Herstellers stellen
    daneben keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der
    Ware dar.
     Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns.
    Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt.
     Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt
    sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware
    vorhersehbaren, vertragstypischen, unmittelbaren
    Durchschnittsschaden. Das gilt auch bei leicht
    fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen
    Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
     Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht
    fahrlässiger Verletzung unwesentlicher
    Vertragspflichten nicht.
     Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen
     nicht die Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung.
     Weiter gelten die Haftungsbeschränkungen nicht bei uns
     zurechenbaren Körper- und Gesundheitsschäden oder bei
     Verlust des Lebens des Kunden.
      Schadensersatzansprüche des Kunden wegen eines
     Mangels verjähren nach einem Jahr nach Ablieferung der
     Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist vorwerfbar ist.
ZAHLUNG
14.Die Zahlung des Verkaufspreises erfolgt, wenn nichts
   anderes vereinbart ist, innerhalb von 10 Tagen nach
   Rechnungsdatum(Versanddatum) mit 2% Skonto oder innerhalb 
   von 30 Tagen nach Rechnungsdatum(Versanddatum) ohne
   Skonto in bar oder durch Überweisung auf unsere Konten.
   Reparaturrechnungen sind sofort netto zahlbar.
   Aufrechnungen gegen unsere Kaufpreisforderungen oder
   entsprechende Zurückbehaltungsrechte des Bestellers sind, 
   soweit nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt 
   sind, ausgeschlossen. Wird uns nach Abschluß des
   Kaufvertrages eine ungünstige Finanzlage des Bestellers
   bekannt, so sind wir berechtigt, ohne Rücksicht auf
   frühere Vereinbarungen die sofortige volle Bezahlung des
   Kaufpreises oder hinreichende Sicherheitsleistung oder,
   wenn der Besteller unserem Verlangen nicht nachkommt,
   Schadenersatz zu verlangen oder vom Vertrag
   zurückzutreten.
 
EIGENTUMSVORBEHALT
15.Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware
   bis zur vollen Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung
   oder aus sonstigen Rechtsgrund erwachsenen Forderungen
   gegen den Besteller vor. Wir bleiben Eigentümer der
   gelieferten Gegenstände, unabhängig von der
   Verarbeitungsstufe oder der Form, in der sie sich gerade 
   befinden. Ein Eigentumserwerb des Bestellers nach § 950
   BGB wird ausgeschlossen, da der Besteller eventuell
   Eigentum für uns erwirbt und alle Waren für uns
   lediglich verwahrt. Sollte eine Vereinigung oder
   Vermischung von Waren von uns mit Waren des Bestellers
   erfolgen, so überträgt uns der Besteller schon im Voraus 
   das Eigentums- oder Miteingentumsrecht an den verbunden
   Gegenständen und verwahrt diese sorgfältig für uns. Bei
   Verbindung oder Vermischung mit Waren Dritter bleibt es 
   bei der gesetzlichen Regelung.
16.Der Besteller ist verpflichtet, uns die nach Ziffer 16
   gehörenden Gegenstände gegen Feuer und Diebstahl zu
   versichern. 
17.Nehmen wir unter Eigentumsvorbehalt gelieferte
   Gegenstände zurück, so gilt die Rücknahme nur dann als
   Rücktritt vom Vertrag, wenn wir dies dem  Besteller
   schriftlich anzeigen.
18.Der Besteller darf Gegenstände, an denen uns noch
   Eigentumsrechte zustehen, nur im ordnungsgemäßen
   Geschäftsverkehr veräußern. Die aus der Weiterveräußerung
   oder aus einem sonstigen Rechtsgrund beim Besteller
   entstehenden Forderungen, welche diese Gegenstände
   betreffen, tritt der Besteller hiermit in Höhe des
   Lieferpreises der Ware zuzüglich 20% Aufschlag an uns zur 
   Sicherung ab. Der Besteller ist ermächtigt, die
   abgetretenen Forderungen abzuziehen, solange er seinen
   Zahlungsverpflichtungen vertragsgemäß nachkommt. Wir
   verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherungen
   freizugeben, soweit ihr Wert unsere Forderungen um 20%
   übersteigt.
19.Der Besteller ist verpflichtet, Zugriffe Dritter auf die
   Vorbehaltsware oder auf die abgetretenen Forderungen uns
   sofort mitzuteilen.
20.Soweit im Lande des Bestellers für Übereignung der
   gelieferten Gegenstände oder der Sicherheiten besondere
   Voraussetzungen oder Formschriften bestehen, hat der
   Besteller für deren Erfüllung auf seine Kosten Sorge zu
   tragen. 
Otto Hydraulik + Automatisierung GmbH
Über der Darre 5, 99441 Umpferstedt