Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma Heim Treppenlifte GmbH
1. Geltungsbereich Die hier aufgeführten allgemeinen Verkaufs-, Liefer-, Reparatur- und Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Geschäftsverkehr zwischen der Firma Heim Treppenlifte GmbH, Rathausstraße 21, 53809 Ruppichteroth (nachfolgend Heim Treppenlifte GmbH) und dem Besteller/Auftraggeber. Diese werden Bestandteil des zwischen dem Besteller/Auftraggeber und Heim Treppenlifte GmbH geschlossenen Vertrages. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Bestellers/Auftraggebers werden ohne unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung nicht Bestandteil des Vertrages.
2. Angebot und Vertragsabschluss
An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Angeboten und anderen Unterlagen behält sich Heim Treppenlifte GmbH Eigentums- bzw. Urheberrechte vor. Sie dürfen dritten Personen nur nach schriftlichem Einverständnis zugänglich gemacht werden. Diese Unterlagen stellen keine Beschaffenheitsgarantie dar. Heim TreppenlifteGmbH ist zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn und soweit sich im Rahmen der Abwicklung, insbesondere beim Aufmaß nehmen vor Ort, ergibt, dass Heim Treppenlifte GmbH ihre Leistung aufgrund der Gegebenheiten vor Ort nicht so erbringen kann, dass eine vertragsgemäße Nutzung gewährleistet ist. Ein Vertrag kommt nach beidseitiger Unterzeichnung des schriftlich erstellten Angebotes oder nach schriftlicher Auftragserteilung des Bestellers/Auftraggebers zustande. Um den Vertragsabschluss zu bestätigen, erfolgt die Annahme durch Annahme der Lieferung bzw. Montage der Ware.
3. Zahlungsbedingungen
Die Zahlung ist sofort nach Montage ohne Abzug an die Monteure zu entrichten. Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. Die Aufrechnung mit Forderungen des Bestellers/Auftraggebers ist nur dann zulässig, wenn diese Forderungen rechtskräftig festgestellt worden sind. Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes wegen Ansprüchen aus anderen Vertragsverhältnissen ist unzulässig. Die Zahlungen sind auch dann zu leisten, wenn an der Anlage noch Nacharbeiten zu leisten sind, gleich ob die Nacharbeiten zu den Gewährleistungspflichten von Heim Treppenlifte GmbH gehört oder nicht. Gegen Zahlungsansprüche von Heim Treppenlifte GmbH kann der Besteller/Auftraggeber nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Steht dem Besteller ein Widerrufsrecht zu, sind hiervon Ansprüche aus einem Rückgewährungsschuldverhältnis nach erklärtem Widerruf ausgenommen.
4. Mitwirkungspflicht des Bestellers/Auftraggebers
Heim Treppenlifte GmbH übernimmt keine Haftung für den Ausfall von Leistungen, falls diese aufgrund der Objektbeschaffenheit nicht durchführbar sind. Der Besteller/Auftraggeber hat Heim Treppenlifte GmbH über jegliche rechtlichen und vertraglichen Vereinbarungen in Kenntnis zu setzen, welche die Arbeit am Objekt betreffen. Der Besteller/Auftraggeber ist verpflichtet, die elektrische Energie sowie Zugang und Möglichkeit der Installation, des Betriebs und ggfs. der Instandsetzung des Vertragsproduktes bereitzustellen. Notwendige Bauliche Änderungen hat der Besteller/Auftraggeber vor Beginn der Montage auf eigene Kosten zu veranlassen. Falls mit der Lieferung bzw. Montage nicht zum vereinbarten Termin begonnen werden bzw. fortgesetzt werden kann, hat der Besteller/Auftraggeber die Kosten der ggfs. angefallenen Anfahrt sowie die Einlagerungskosten zu tragen. Falls der Besteller/Auftraggeber nicht selbst Eigentümer des Objektes ist, hat der die Zustimmung über die Lieferung und Montage des Produktes einzuholen und auf Nachfrage schriftlich vorzulegen. Falls etwaige Genehmigungen für das Vorhaben notwendig sind, ist der Besteller/Auftraggeber für die Einholung dieser selbst verantwortlich.
Tel. 02295 – 902904
Fax 02295 – 902905
e-mail: info@heim-treppenlifte.com
www.heim-Treppenlifte.com
Leben
angenehmer
machen
5. Liefer- und Leistungsumfang
Die Lieferzeit beginnt nach erfolgter Auftragserteilung und dem ausdrücklichen Verlangen des Bestellers/Auftraggebers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung zu beginnen. Höhere Gewalt und andere Ereignisse, welche Heim Treppenlifte GmbH ohne eigenes Verschulden an der vereinbarten Leistung hindern, berechtigen uns die Leistung hinauszuschieben, ohne andere Vertragsbestandteile zu verändern. Teillieferungen und Teilleistungen sind zulässig und dürfen dem Besteller/Auftraggeber gesondert in Rechnung gestellt werden. Der Besteller/Auftraggeber ist verpflichtet, das vertragsgemäß hergestellte Werk abzunehmen. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen Eigentum von Heim Treppenlifte GmbH. Bei Eingriffen durch Dritte insbesondere bei Pfändung ist der Besteller/Auftraggeber dazu verpflichtet, das Eigentumsrecht von Heim Treppenlifte GmbH zu benennen und uns schriftlich zu informieren. Das Liftsystem bleibt auch nach der Montage eine bewegliche Sache, die nur dem vorüber- gehenden Zweck der Erhöhung der Mobilität des Betreibers dient und nicht wesentlicher Bestandteil des umgebenden Gebäudes wird.
7. Verbraucherstreitbeteiligungsgesetz
Wir nehmen nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teil.
8. Gewährleistung
Es gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht.
9. Widerrufsrecht
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Hierüber belehren wir sie gesondert in unserer Widerrufsbelehrung.
10. Schadenersatzansprüche
Auf Schadenersatz haftet Heim Treppenlifte GmbH nicht, aus welchem Rechtsgrund auch immer. Es sei denn, einer der unten genannten Fälle ist gegeben: Es kommt zum Schaden aus der eine Verletzung des Lebens, Körpers oder der Gesundheit hervorgeht. Es entstehen Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut) in diesem Fall ist die Haftung von Heim Treppenlifte GmbH auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Ein Mangel wurde arglistig verschwiegen.
11. Schlussbestimmungen
Auf die hier genannten Angaben finden die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland Anwendung. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.