Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines
Die Mathias Gorzelitz Handelsvertretung (im Folgenden: Verkäuferin) ist ein Händler für Kunststofffenster, Aluminiumfenster, Haustüren, Rolläden, Zubehör sowie Bedachungsmaterialien aus Blech und das dazugehörige Zubehör. Die Verkäuferin stellt die vertraglich vereinbarte Ware nicht selbst her. Sie vertreibt nach Aufmaß gefertigte Produkte, die von Herstellerfirmen, mit denen die Verkäuferin zusammenarbeitet, hergestellt werden.
Verträge mit der Verkäuferin kommen ausschließlich auf der Grundlage der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu Stande. Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern (Käufern) haben keine Geltung für die der Verkäuferin abgeschlossenen Verträge, auch wenn die Verkäuferin deren Geltung nicht ausdrücklich widerspricht. Kaufverträge werden von der Verkäuferin ausschließlich nach Maßgabe der hier vorliegenden Bedingungen abgeschlossen, sofern nicht eine abweichende Vereinbarung im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich von der Verkäuferin bestätigt worden ist. Mit dem Käufer wird hiermit vereinbart, dass die vorliegenden Bedingungen aufgrund einer einmaligen Geschäftsverbindung unter Einbeziehung dieser Bedingungen auch für alle zukünftigen Abschlüsse Anwendung finden, auch wenn dieses im Einzelfall nicht besonders vereinbart werden sollte.
§ 2 Zustandekommen des Kaufvertrages
Auf die Anfrage des Käufers gibt die Verkäuferin ein Angebot für die angefragte Ware ab. Angebote und etwaige Listenpreise der Verkäuferin sind indes freibleibend. Tätigt ein Käufer auf ein solches Angebot der Verkäuferin eine Bestellung, stellt diese Bestellung erst das rechtlich bindende Angebot auf Abschluss eines Kaufvertrages dar. Die Bestellung durch den Kunden kann mündlich, fernmündlich, in Textform oder in Schriftform oder dadurch erfolgen, dass der Kunde den im Angebot enthaltenen Kaufpreis an den Verkäufer zahlt. Mit der Bestellung bestätigt der Käufer auch die im Angebot der Verkäuferin enthaltenen Daten zur Kaufsache, insbesondere auch Mengen, Preise, Maße oder eine Lieferadresse.
Der Kaufvertrag wird erst erst durch schriftliche Bestätigung durch die Verkäuferin abgeschlossen und für die Verkäuferin verbindlich.
Abmachungen, die nicht in der Vertragsbestätigung der Verkäuferin enthalten sind, haben keine Gültigkeit. Für Fehler bei der Übermittlung von Angeboten übernimmt die Verkäuferin keine Verantwortung.
Mit der Bestellung durch den Käufer teilt der Käufer der Verkäuferin eine Email-Adresse, unter welcher der Käufer für die Verkäuferin erreichbar ist, mit. Die Vertragsbestätigung durch die Verkäuferin kann an diese Emailadresse in Textform versandt werden.
Mit der Bestellung durch den Käufer teilt dieser der Verkäuferin ferner eine Lieferadresse mit. Die Verkäuferin kann - sofern eine Lieferung vereinbart ist - durch Lieferung an diese mitgeteilte Lieferadresse schuldbefreiend leisten.
Der Kaufvertrag wird unter der Voraussetzung unverminderter Kreditwürdigkeit des Käufers abgeschlossen. Ungünstige Auskünfte, Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers und sonstige nach Vertragsabschluss bekanntwerdende Umstände, die eine Kreditgewährung ohne Deckung nicht mehr angebracht erscheinen lassen, berechtigen die Verkäuferin nach ihrer Wahl Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
Mangelnde Kreditwürdigkeit kann u.a. angenommen werden, wenn aus früheren Lieferungen fällige Beträge noch nicht bezahlt sind oder der Verkäuferin eine entsprechende negative Auskunft einer Bank oder Auskunftei vorliegt. Die Verkäuferin ist in diesem Fall berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware auf Kosten des Käufers zurückzunehmen. In diesem Fall gilt die Rücknahme der Ware nicht als Rücktritt vom Kaufvertrag, es sei denn, dass der Rücktritt durch die Verkäuferin schriftlich erklärt wird. Auch werden sämtliche Forderungen der Verkäuferin gegen den Käufer ohne Rücksicht auf Stundung oder Ratenzahlungsabreden sofort fällig
§ 3 Liefertermine und -fristen
Im Angebot der Verkäuferin genannte Termine für die Fertigstellung bzw. Lieferung sind lediglich voraussichtliche Termine. Sie sind unverbindlich. Alle hier aufgeführten Liefertermine beruhen auf den Informationen der Zulieferer bzw. Transportdienstleister. Da sich sowohl bei der Herstellung als auch auf dem Transportweg unvorhersehbare Verzögerungen ergeben können, verstehen sich die genannten Termine als unverbindliche Richtwerte. Eine Haftung der Verkäuferin für Schäden infolge von Lieferverzögerungen wird ausgeschlossen, soweit sie nicht durch diese vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Fälle höherer Gewalt oder sonstige vom Verkäufer nicht verschuldete Umstände, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen Mangel an Rohstoffen und dergleichen entbinden die Verkäuferin von jeder Leistungsverpflichtung und berechtigen sie ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. Wenn ein Versand aus Gründen, die von der Verkäuferin nicht zu vertreten sind, nicht möglich ist, gilt die Breitstellung der Ware als Angebot im Sinne des § 295 BGB.
§ 4 Herstellung:
Bei den verkauften Produkten handelt es sich um Sonderanfertigungen auf die Bestellung des Käufers. Der Käufer bestätigt mit seiner Bestellung die Richtigkeit der im Angebot der Verkäuferin aufgeführten Maße und Daten und übernimmt die alleinige Haftung für die Richtigkeit der dort aufgeführten Maße und Daten. Eine Haftung der Verkäuferin für die Richtigkeit der im Angebot enthaltenen Maße und Daten wird ausgeschlossen, soweit diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz zurückzuführen sind. Dieser Haftungsausschluss erstreckt sich insbesondere auch auf die Geeignetheit der verkauften Produkte für die vom Käufer beabsichtigte Verwendung. Insbesondere erstreckt sich dieser Haftungsausschluss auch darauf, dass die verkauften Produkte in Bauwerksöffnungen passen. Die Prüfung und Einhaltung behördlicher oder öffentlich-rechtlicher Vorgaben obliegt dem Käufer.
Da die gekauften Produkte Sonderanfertigungen nach Wunsch des Käufers darstellen, ist eine Rückgabe dieser individuellen Maßware nicht möglich.
Eine Haftung der Verkäuferin für fehlerhafte Ermittlung oder Übermittlung von Einzeldaten zu der verkauften Ware wird ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zurückzuführen sind. Alle vom Käufer mitgeteilten Maße sind die tatsächlichen Fenster - bzw. Rollladenmaße (Rahmenaußenmaße).
§ 5 Preise
Es gelten die im zu Stande gekommenen Kaufvertrag vereinbarten Preise, wobei maßgeblich die Vertragsbestätigung der Verkäuferin ist. Die Preise im Angebot der Verkäuferin sind unverbindlich. Die Preise verstehen sich für Lieferung ab Werk ausschließlich Verpackung und ausschließlich gesondert vom Käufer zu leistender Versand- bzw. Transportkosten. Etwa bewilligte Rabatte oder Frachtvergütungen entfallen bei gerichtlichen oder außergerichtlichen Vergleichsverfahren des Käufers, Eintritt des Insolvenzfalles und Zahlungsverzuges.
Der Käufer hat folgende Zahlungsmöglichkeiten:
1. vollständige Zahlung des vereinbarten Kaufpreises zuzüglich Mehrwertsteuer, etwaiger Verpackungskosten und Versand- bzw. Transportkosten, wie im Vertrag vereinbart per Banküberweisung auf ein Konto der Verkäuferin.
2. Bezahlung mit dem Zahlungsdienstleister Paypal. Die Verkäuferin übermittelt dem Käufer nach Vertragsabschluss eine entsprechende Zahlungsaufforderung. Die Gebühren für die Zahlungsabwicklung mit diesem Zahlungsdienstleister trägt der Käufer.
Es wird eine Vorleistungspflicht des Käufers vereinbart, was bedeutet, dass die auf Wunsch des Käufers zu liefernde Ware erst nach vollständiger Zahlung durch den Käufer zur Produktion freigegeben wird. Insofern erfolgt auch eine Lieferung der bestellten Produkte erst, wenn vollständige Zahlung nach dem Kaufvertrag an die Verkäuferin erfolgt ist.
Für den Fall einer vom Käufer veranlassten Vertragsänderung oder einer vom Käufer verursachten wirksamen einseitigen Beendigung des Vertrages vor Lieferung der bestellten Ware trägt der Käufer die bei dem Verkäufer anfallenden Mehraufwendungen für eine Vertragsänderung und ersetzt der Verkäuferin die für die bisherige Umsetzung des Vertrages entstandenen Aufwendungen.
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zu zahlen. Skontoabzüge sind nur innerhalb 8 Tagen zulässig, wenn sie in gesonderter schriftlicher Vereinbarung in der Bestätigung der Verkäuferin oder in der Rechnung bestätigt wurden und sofern alle fälligen Rechnungen bezahlt sind. Wird das Zahlungsziel (30 Tage) überschritten, ist die Verkäuferin berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des gesetzlichen Verzugszinssatzes zu berechnen. Weitergehende Ansprüche aus Zahlungsverzug bleiben unberührt. Bei Zahlungsverzug ist die Verkäuferin berechtigt, von weiteren Kaufverträgen mit dem Käufer zurückzutreten oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
§ 6 Lieferung
Die Lieferung der Ware erfolgt an die unter § 2 genannte Lieferadresse. Die Lieferung erfolgt bis zur Ladekante des LKWs, die Entladung von der Ladekannte erfolgt durch den Käufer und von ihm beauftragte Helfer auf eigene Gefahr. Die Verkäuferin weist hierbei darauf hin, dass die zu liefernde Ware aus Einzelteilen von bis zu 150 Kilogramm Gewicht bestehen kann. Der Käufer verpflichtet sich, für eine zügige Entladung Sorge zu tragen.
Die Lieferung erfolgt innerhalb des Gebietes der Bundesrepublik Deutschland kostenfrei, sofern nicht im Kaufvertrag Lieferkosten vereinbart sind.
Der Liefertermin wird von der Verkäuferin bestimmt und dem Käufer mindestens 2 Tage vor Lieferung mitgeteilt. Nach Mitteilung des Liefertermins ist keine Änderung der Lieferadresse mehr möglich. Die Lieferung erfolgt in der Regel mit einem Transportfahrzeug mit einem Gewicht von bis zu 40 Tonnen.
Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Anlieferung mit einem solchen Fahrzeug an der Lieferadresse zum mitgeteilten Liefertermin möglich ist. Vom Käufer verschuldete Mehrkosten auf Grund einer nicht möglichen Lieferung oder der Behinderung der Lieferung hat der Käufer der Verkäuferin zu ersetzen.
Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht mit der Verladung der Ware auf ihn über, auch wenn frachtfreie Lieferung vereinbart ist.
Ist vereinbart, dass die Ware vom Hersteller an die Verkäuferin geliefert und vom Käufer dort abgeholt wird, ist der Käufer verplichtet, die Ware nach Mitteilung der Ankunft durch die Verkäuferin binnen einer Frist von 7 Tagen bei der Verkäuferin abzuholen. Erfolgt die Abholung nicht binnen der vorgenannten Frist, ist die Verkäuferin berechtigt, eine pauschale Standgebühr von 25,00 € pro Tag an den Käufer zu berechnen. Auch im Falle der Abholung ist der Käufer verpflichtet, die Ware bei Abholung zu prüfen. Die Gefahr geht bei Abholung mit Übergabe der Ware an den Käufer über und zwar vor einer Verladung der Ware, für die allein der Käufer auf eigene Rechnung verantwortlich ist.
Verpackungsmaterial kann durch die Verkäuferin gesondert berechnet werden. Es wird nicht zurückgenommen mit Ausnahme wieder verwertbarer Paletten.
§ 7 Gewährleistung / Mängelrüge
Der Käufer verpflichtet sich, die Ware nach Lieferung unverzüglich, insbesondere vor einem nachfolgenden Einbau, auf Mängel bzw. Transportschäden zu überprüfen. Etwaige Transportschäden sind unverzüglich gegenüber dem Transportunternehmer und der Verkäuferin schriftlich zu reklamieren. Mängel, die auf eine fehlerhafte Produktion zurückzuführen sind, sind unverzüglich zu dokumentieren und im Wege einer schriftlichen Mängelrüge der Verkäuferin mitzuteilen.
Im Falle des Vorliegens eines berechtigten Mangels ist die Verkäuferin berechtigt, Nacherfüllung zu leisten und nach eigener Wahl eine Nachbesserung oder eine Nachlieferung vorzunehmen. Zur Vornahme der Nacherfüllung darf sich die Verkäuferin dritter Personen bedienen. Der Verkäuferin stehen mindestens 2 Nachbesserungsversuche zu.
Mängelrügen sind nur innerhalb von 7 Tagen nach Lieferung der Ware schriftlich unter genauer Angabe der behaupteten Mängel an die Verkäuferin anzuzeigen. Eine Gewährleistung wird nur dem ersten Käufer gegenüber gewährt. Nach Weiterver- oder bearbeitung sowie Weiterverkauf besteht kein Gewährleistungsanspruch mehr für Mängel. Die Untersuchungspflicht des Käufers erstreckt sich auf die gesamte Lieferung. Ungeachtet etwaiger Mängel ist aber die Ware anzunehmen und sachgemäß zu lagern.
Der Verkäuferin ist Gelegenheit zu geben, die beanstandete Ware bzw. Lieferung zu besichtigen. Wird ein Mangel nachgewiesen, ist die Verkäuferin berechtigt, nach ihrer Wahl Nachbesserung vorzunehmen oder mangelfreie Ware gegen Rückgabe der beanstandeten Ware zu liefern.
Die Verkäuferin schuldet keinen Einbau der gelieferten Ware, weswegen auch keine Gewährleistung für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Einbau der Ware entstehen, von der Verkäuferin geschuldet ist.
Ausschließlich dann, wenn die Ware einen Mangel aufweist und diese ihrer Art und ihrem Verwendungszweck entsprechend eingebaut oder angebaut wurde, ist die Verkäuferin im Rahmen der Nacherfüllung verpflichtet, dem Käufer die erforderlichen Aufwendungen für den Ausbau und den Abtransport der mangelhaften Sache zu ersetzen. Der Verkäuferin wird das Recht eingeräumt, den Ausbau und den Abtransport einer mangelhaften, eingebauten Ware selbst oder durch selbst beauftragte Dritte durchzuführen. Der Ersatzanspruch des Käufers ist ausgeschlossen, wenn dieser den Mangel bei Einbau oder Anbau der Ware kennt oder in Folge der Nichterfüllung seiner Prüfpflichten bei Übergabe der Ware nicht kennt.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
Die Verkäuferin behält sich das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor. Die Be- oder Verarbeitung der von der Verkäuferin gelieferten Ware im Sinne des
§ 950 BGB erfolgt unter Ausschluss des Eigentumerwerbs des Käufers. Auch aus Be- und Verarbeitung entstehende Ware gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen.
Zur Weiterveräußerung ist der Käufer nur dann berechtigt, wenn die Forderungen hieraus samt allen Nebenrechten auf die Verkäuferin übergehen. Der Käufer hat sich das ihm zustehende bedingte Eigentum an den Waren gegenüber seinen Käufern vorzubehalten, bis diese den Kaufpreis voll bezahlt haben. Zu anderen Verfügungen, insbesondere zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Käufer nicht berechtigt. Die Forderungen des Käufers aus der Verwertung der unter Eigentumsvorbehalt der Verkäuferin unserer Ware oder der Waren, die aus Vermischung oder Verarbeitung daraus entstanden sind, tritt der Käufer hiermit sämtlich im Voraus an die dies annehmende Verkäuferin ab.
Werden von der Verkäuferin gelieferte und noch nicht vom Käufer bezahlte Waren mit einem Grundstück verbunden und ist der Käufer gleichzeitig Grundstückseigentümer, so hat er auf Verlangen der Verkäuferin an rangbereitester Stelle eine Sicherungshypothek in Höhe des Rechnungswertes der gelieferten Waren zu bestellen.
§ 8 Rechtswahl, Erfüllungsort, Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Erfüllungsort für alle Leistungen aus den mit der Verkäuferin bestehenden Geschäftsbeziehungen sowie Gerichtsstand ist der Sitz der Verkäuferin, soweit der Auftraggeber nicht Verbraucher, sondern Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
§ 9 Datenspeicherung
Dem Käufer ist bekannt, daß der Lieferant im Zusammenhang mit der Geschäftsverbindung personenbezogene Daten speichert und verwendet. Eine besondere Mitteilung hierüber erfolgt nicht.