Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen der SDA GmbH
§ 1 Allgemeines
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für 
alle unsere gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit 
gewerblichen Kunden (§ 14 BGB), juristischen Personen des 
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
Es gelten ausschließlich unsere AGB, auch wenn wir in Kenntnis der 
AGB des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführen. 
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine 
Geschäftsbedingungen des Kunden erkennen wir nicht an.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Unsere Angebote sind stets freibleibend und unverbindlich. Erst die 
Annahmeerklärung des Kunden gilt als Angebot gem. § 145 BGB. Das 
Angebot gilt als durch uns angenommen, wenn wir dem Kunden eine
entsprechende Auftragsbestätigung oder nicht binnen 7 Werktagen ab 
Zugang des Angebots eine Ablehnungserklärung erteilen.
§ 3 Lieferzeiten
Wir sind berechtigt, auch Teillieferungen zu leisten. Sofern nicht 
ausdrücklich eine verbindliche Lieferfrist vereinbart, gelten die 
Lieferfristen als unverbindliche Lieferfrist. Wir kommen insofern erst und 
nur dann in Verzug, wenn uns der Kunde nach Ablauf der 
unverbindlichen Frist eine schriftliche Mahnung erteilt hat.
Ist eine verbindliche Lieferfrist vereinbart und können wir diese aus 
Gründen, die wir nicht zu vertreten haben (Nichtverfügbarkeit der 
Leistung), nicht einhalten, werden wir den Kunden hierüber 
unverzüglich in Kenntnis setzen und ihm eine neue voraussichtliche 
Lieferfrist mitteilen. Können wir auch innerhalb dieser Frist nicht leisten, 
so sind wir berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. 
Soweit wir zurückgetreten sind und der Kunde nicht gedeckte 
Vorableistungen getätigt hat, werden wir diese umgehend 
zurückerstatten. Eine Nichtverfügbarkeit der Leistung liegt 
insbesondere dann vor, wenn wir ein kongruentes Deckungsgeschäft 
vorgenommen haben und eine nicht rechtzeitige Selbstbelieferung 
durch unseren Zulieferer oder Hersteller erfolgen konnte und weder uns 
noch unseren Zulieferer oder Hersteller ein Verschulden trifft.
§ 4 Lieferung
Unsere Lieferungen erfolgen, soweit nicht ausdrücklich anders 
vereinbart, jeweils ab Lager. Hier ist auch der Erfüllungsort für die 
Lieferung, Nacherfüllung und Zahlung. Ist ein Versandkauf vereinbart, 
sind wir berechtigt, die Art der Versendung, insbesondere den 
Versandweg, die Verpackung und das Transportunternehmen zu 
bestimmen.
§ 5 Gefahrübergang
Die Gefahr des Untergangs oder der Verschlechterung der Ware geht 
mit Übergabe der Ware an den Kunden und beim Versendungskauf mit 
der Übergabe der Ware an den zur Ausführung der Versendung 
bestimmten Person oder Anstalt auf den Käufer über.
§ 6 Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an unseren gelieferten Waren bis zur 
vollständigen Bezahlung aller unserer gegenwärtigen und künftigen 
Forderungen, einschließlich solcher aus einer laufenden 
Geschäftsverbindung vor.
Unsere unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren dürfen bis zur 
vollständigen Bezahlung unserer Forderungen weder an Dritte 
verpfändet oder zur Sicherheit an Dritte übereignet werden. Der Kunde 
ist verpflichtet, uns unverzüglich zu benachrichtigen, wenn ein Antrag 
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt worden ist oder Zugriffe 
Dritter auf unsere Vorbehaltsware drohen oder erfolgen.
Werden unsere Vorbehaltswaren durch den Kunden weiterveräußert, so 
tritt uns der Kunde bereits jetzt bis zur Erfüllung aller unserer 
Forderungen die ihn aus der Weiterveräußerung entstehenden
Forderungen gegen seinen Vertragspartner zur Sicherheit ab. Werden 
unsere Vorbehaltswaren verarbeitet, umgebildet oder mit einer anderen 
Sache verbunden, erwerben wir das Eigentum an der neu hergestellten 
Sache, die insofern als Vorbehaltsware gilt.
§ 7 Preise und Zahlungsbedingungen
Soweit nicht anders vereinbart, sind unsere Rechnungen nach Erhalt 
der Waren sofort fällig und kostenfrei ohne Abzug zahlbar.
Ist ein Versendungskauf vereinbart worden, trägt der Kunde die 
Transportkosten ab Lager sowie die Kosten einer vom Kunden 
gewünschten Transportversicherung. Ebenfalls trägt der Kunde etwaige 
Zölle, Gebühren, Steuern und sonstige öffentliche Abgaben.
Der Kunde kann mit Gegenrechten nur und nur insoweit aufrechnen, als 
der geltend gemachte Gegenanspruch auf dem gleichen 
Vertragsverhältnis beruht und diese unbestritten, von uns anerkannt 
oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 8 Haftung
Wir gewähren dem Kunden keine Garantien im Rechtssinne. Haben wir 
mangelhafte Ware geliefert und macht der Kunde insoweit 
Gewährleistungsrechte geltend, haben wir das Recht zu wählen, ob wir 
eine Nachbesserung (Beseitigung des Mangels) oder eine 
Ersatzlieferung (Lieferung einer mangelfreien Sache) vornehmen.
Auf Schadensersatz haften wir nur bei Vorsatz und grober 
Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit ist unsere Haftung auf 
Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der 
Gesundheit beschränkt. Ferner ist für Schäden aus der nicht 
unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht, also für 
solche Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße 
Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren 
Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut bzw. vertrauen darf, unsere 
Haftung nur auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise 
eintretenden Schaden begrenzt.
Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen gelten auch bei 
Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, für deren 
Verschulden wird gesetzlich einzustehen haben. Die 
Haftungsbegrenzungen gelten selbstverständlich nicht, wenn wir einen 
Mangel arglistig verschwiegen oder eine Eigenschaftszusicherung 
übernommen haben. Ferner nicht in den Fällen von Ansprüchen nach 
dem Produkthaftungsgesetz.
§ 9 Verjährung
Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Gefahrübergang. Soweit 
wir nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben oder eine 
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Käufers vorliegt, 
verjähren Schadensersatzansprüche gegenüber uns nach einem Jahr 
ab Gefahrübergang. Unberührt hiervon ist die Verjährungsfrist im Falle 
eines Lieferregresses nach den Bestimmungen der §§ 478, 479 BGB.
§ 10 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Auf die vorliegenden AGB sowie die Vertragsbeziehung zwischen uns 
und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, unter 
Ausschluss internationalem Einheitsrecht, insbesondere des UNKaufrechts.
Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten, die aus der 
Vertragsbeziehung zwischen uns und dem Kunden herrühren, ist das 
für unseren Geschäftssitz zuständige Gericht.
§ 11 Salvatorische Klausel
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser AGB ungültig sein oder 
werden, werden hierdurch die übrigen Bestimmungen nicht berührt. Der 
Kunde ist sich insofern mit uns darüber einig, dass die unwirksame 
Bestimmung durch eine Vereinbarung bzw. Bestimmung ersetzt werden 
soll, die nach Inhalt und Zweck der gewollten, jedoch unwirksamen 
Bestimmung am nahesten kommt