Aurofix Plus GmbH
A. Allgemeines, Hinweis auf den Ausschluss des Widerrufsrechts
1.1. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte für den An- und Verkauf, Lieferungen und Leistungen sowie sonstige Rechtsgeschäfte der Firma Aurofix GmbH (nachstehend „Fa. Aurofix” genannt) mit Verbrauchern und Unternehmern (nachstehend „Kunde“ oder „Vertragspartner“ genannt) im Bereich des Handels mit Edelmetallen, Edelsteinen, Perlen, Schmuck und Uhren und vergleichbarer Waren.
1.2. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von den Geschäftsbedingungen der Fa. Aurofix abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, die Fa. Aurofix hat der Geltung abweichender Bedingungen ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten auch für den Fall, dass die Fa. Aurofix in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Geschäftsbedingungen des Vertragspartners die Lieferung oder Leistung vorbehaltlos gegenüber dem Vertragspartner erbringt. Schweigen der Fa. Aurofix bedeutet Ablehnung der Bedingungen des Kunden.
1.3 „Kunden“ im Sinne der vorliegenden Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB). „Verbraucher“ im Sinne dieser Geschäftsbedingungen ist jede natürliche Person, die mit der Fa. Aurofix ein Rechtsgeschäft zu einem Zwecke abschließt, das weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann; vgl. § 13 BGB. „Unternehmer“ sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln; vgl. § 14 BGB.
1.4. Hinweis auf den Ausschluss des Widerrufsrechts für Verbraucher, auch bei Fernabsatzverträgen!
Gemäß § 312 g Abs. 2 Nr. 8 BGB besteht für Verbraucher auch bei dem Abschluss von Fernabsatzverträgen kein Widerrufsrecht, wenn der Vertrag zwischen dem Verbraucher und der Fa. Aurofix die Lieferung von Waren zum Gegenstand hat, deren Preis auf dem Finanzmarkt Schwankungen unterliegt, auf welche die Fa. Aurofix keinen Einfluss hat und die innerhalb der Widerrufsfrist von 14 Tagen auftreten können.
B. Ankaufsbedingungen
I. Allgemeines zum Ankauf
1.1. Der Kunde hat die Möglichkeit, seine Edelmetalle, Edelsteine, Perlen, seine Uhren und Schmuck usw. – „ Ware“ – persönlich in der Filiale der Fa. Aurofix abzuliefern oder die Ware durch eine Übersendung an die
Firma Aurofix GmbH,
Wexstraße 2, 10825 Berlin,
dieser zum Ankauf anzubieten (Warenankauf).
1.2. Mit der Übergabe, der Übersendung der Ware erklärt der Verkäufer, dass er Eigentümer der Ware ist bzw. die ausdrückliche Bevollmächtigung des Eigentümers zum Verkauf der angebotenen Ware besitzt. Weiter sichert der Verkäufer der Fa. Aurofix mit der Übergabe/ Übersendung der Ware zu, dass diese nicht in rechtswidriger Weise, insbesondere nicht aufgrund einer strafbaren Handlung erworben wurde, diese weder verpfändet noch mit Rechten Dritter behaftet ist. Die Fa. Aurofix kann vom Verkäufer einen Eigentumsnachweis oder eine Veräußerungsberechtigung verlagern.
1.3. Unsere Angebote zum Ankauf von Ware sind unverbindlich. Mit der Übersendung bzw. Übergabe von Ware besteht für die Fa. Aurofix keine Verpflichtung zur Erstellung eines Angebotes. Die Fa. Aurofix ist berechtigt, nur für Teile der überlassenen Ware eine Bewertung vorzunehmen bzw. ein Angebot abzugeben.
1.4. Mit der Übergabe, der Übersendung der Ware an die Fa. Aurofix erklärt sich der Verkäufer unwiderruflich damit einverstanden, dass diese durch die Fa. Aurofix zum Zweck der Bewertung analysiert und – soweit erforderlich – mechanisch, thermisch oder chemisch bearbeiten bzw. verändern werden darf. Hierdurch kann es zu einer Beschädigung oder Zerstörung des Materials kommen.
1.5. Soweit es bei der Begutachtung zu einer Beschädigung der Ware oder zu einem Materialverlust kommt, haftet die Fa. Aurofix nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln. Eine Haftung bei der Verwahrung für die der Fa. Aurofix überlassenen Ware erfolgt bei deren Verlust oder Beschädigung nur bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln.
II. Übergabe der Ware durch den Kunden (Verkäufer) in der Filiale
Für den Ankauf von Ware in der Filiale der Fa. Aurofix gelten neben den weiteren Geschäftsbedingungen die nachstehend genannten spezifischen Bedingungen:
1.1. Kommt es nicht zu einem Ankaufsvertrag mit der Fa. Aurofix ist der Verkäufer verpflichtet, seine Ware vollständig wieder mitzunehmen.
1.2. Wird ein Ankaufsvertrag mit der Fa. Aurofix geschlossen, verpflichtet sich der Verkäufer seinen Personalausweis vorzulegen und den Erhalt der an ihn ausbezahlten Summe, soweit diese in bar erfolgt, gegenüber der Fa. Aurofix zu quittieren.
III. Übersendung von Waren zum Ankauf durch die Fa. Aurofix
Für den Ankauf von Ware aufgrund einer Übersendung durch den Kunden (Verkäufer) gelten neben den vorliegenden Geschäftsbedingungen die nachstehend genannten spezifischen Bedingungen:
1.1. Die Übersendung der Ware an die Fa. Aurofix erfolgt ausschließlich auf Kosten des Versenders. Eine Haftung für den Verlust, die Beschädigung erfolgt erst mit Übernahme des tatsächlichen Besitzes der Ware durch die Fa. Aurofix in dem in den vorliegenden Geschäftsbedingungen genannten Umfang.
1.2. Der von der Fa. Aurofix angebotene Service zur Abholung der Ware oder die Übernahme von Transportkosten sind freiwillige Leistungen, ein Rechtsanspruch hierauf besteht für den Verkäufer nicht.
1.3. Jeder Zusendung von Ware an die Fa. Aurofix muss ein Begleitschein beigefügt sein. Der Begleitschein hat den vollständigen Namen, die vollständige Anschrift des Übersenders zu enthalten sowie einer kurze Beschreibung der übersandten Ware zum Ankauf. Zudem muss der Absender durch seine persönliche Unterschrift versichern, dass er Eigentümer der Ware ist bzw. die ausdrückliche Bevollmächtigung des Eigentümers zum Verkauf der angebotenen Ware besitzt und diese weder verpfändet noch mit Rechten Dritter behaftet ist.
1.4. Ein Formular/Muster des Begleitscheines ist unter www.Aurofix.de abrufbar.
1.5. Die Angaben auf dem Begleitschein sind für die Fa. Aurofix unverbindlich. Eine Pflicht zur Prüfung oder Rüge der inhaltlichen Richtigkeit hinsichtlich der Beschreibung der Ware, der angegebenen Menge oder der Qualität etc. besteht für die Fa. Aurofix nicht.
1.6. Kommt es nicht zu einem Ankaufvertrag, erfolgt eine Rücksendung der Ware an den Kunden auf dessen Risiko. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Beschädigung geht mit der Übergabe an das zur Versendung beauftrage Logistikunternehmen auf den Kunden über.
1.7. Nach dem Erhalt der Rücksendung ist der Kunde verpflichtet, die Sendung auf Vollständigkeit und Beschädigungen zu prüfen. Beanstandungen sind unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach dem Erhalt der Rücksendung bzw. Rückgabe gegenüber der Fa. Aurofix schriftlich, d.h. per E-Mail, Fax oder Brief anzuzeigen. Unterbleibt eine entsprechende Untersuchung und/oder Rüge, so gilt die Ware hinsichtlich der verspätet vorgetragenen Mängel und solcher Mängel, die bei einer derartigen Untersuchung hätten entdeckt werden können, als vom Kunden mangelfrei anerkannt.
1.8. Soweit sich der Absender bzw. der rechtmäßige Eigentümer der übersandten Ware aufgrund fehlender Angaben nicht eindeutig feststellen lässt ist die Fa. Aurofix berechtigt, die Ware an den Übersender auf dessen Kosten und auf dessen Risiko zurückzusenden. Die Fa. Aurofix ist nach eigenem Ermessen auf Kosten des Absenders berechtigt, vor der Rücksendung der Ware eine Transportversicherung abschließen. Soweit sich ein Absender oder der Eigentümer aufgrund fehlender oder widersprüchlicher Angaben nicht zweifelsfrei feststellen lässt ist die Fa. Aurofix berechtigt, die Ware zu verwahren, bis vom Kunden ein Eigentumsnachweis vorgelegt wird.
1.9. Der Übersender hat die Kosten der Rücksendung, ggf. der Transportversicherung durch Vorauszahlung dieser Kosten sicherzustellen. Soweit eine Vorauszahlung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Aufforderung durch die Fa. Aurofix erfolgt, wird die Ware eingelagert. Hierfür wird eine Verwahrungspauschale von 10,00 Euro pro angefangenen Monat erhoben. Bis zur Begleichung der Vorauszahlung und ggf. der Verwahrungspauschale besteht für die Fa. Aurofix das Recht, zur Zurückbehaltung der verwahrten Ware.
IV. Preisangebot/Vertragsschluss
1.1. Grundlage der Bewertung und des von der Fa. Aurofix genannten Ankaufspreises ist der Tageskurs am Tag der Zustellung bzw. Übergabe der angebotenen Ware in unseren Geschäftsräumen.
1.2. Ein Vertrag über den Ankauf der uns übersandten bzw. übergebenen Waren kommt erst durch eine von uns persönlich, telefonisch oder per E-Mail gegenüber dem Verkäufer erklärten Ankaufbestätigung und zu dem hierin genannten Preis zustande. Unmittelbar mit der Abgabe der Ankaufbestätigung durch die Fa. Aurofix kommt der Vertrag zum Ankauf zustande. Das Eigentum der uns übergebenen Waren geht mit Vertragsabschluss an die Fa. Aurofix über.
V. Rücktritt
1.1. Nach erfolgtem Ankauf durch die Fa. Aurofix sind ein rechtsgrundloser Rücktritt und eine Rückgabe der angekauften Ware an den Verkäufer ausgeschlossen.
C. Verkaufsbedingungen
I.Allgemeines zum Verkauf
Der Kunde hat die Möglichkeit, Edelmetalle, Edelsteine, Perlen, Schmuck oder Uhren usw. – „Ware“ – persönlich in der Filiale der Fa. Aurofix oder über das Internet zu erwerben (Warenverkauf).
II. Vertragsschluss
1.1. Warenpräsentationen der Fa. Aurofix in der Filiale, im Internet oder einem sonstigen Medium stellen eine unverbindliche Aufforderung an den Kunden dar, Ware bei der Fa. Aurofix durch die Abgabe eines Angebots zu erwerben. Angebote und Kostenvoranschläge der Fa. Aurofix sind – sofern nicht ausdrücklich als fest bezeichnet – freibleibend und unverbindlich.
1.2. Bilddarstellungen im Internet oder sonstigen Medien stellen einen Warenartikel nur in beispielhafter Form dar. Der tatsächliche Lieferanspruch des Kunden besteht nur für einen artgleichen oder gleichwertigen Artikel, es sei denn, es handelt sich um ein individuell gestaltetes Einzelstück, welches in der medialen Präsentation als solches beschrieben wird.
1.3. Die Fa. Aurofix ist berechtigt, das Angebot des Kunden innerhalb von 3 Handelstagen nach Zugang durch Übermittlung einer Auftragsbestätigung anzunehmen. Die Auftragsbestätigung durch die Fa. Aurofix kann bei Fernabsatz telefonisch, per E-Mail oder durch Übersendung der Ware erfolgen.
1.4. Sofern nicht innerhalb der vorgenannten Frist eine Auftragsbestätigung oder Warenlieferung bei dem Kunden eingeht, gilt das Angebot des Kunden als durch die Fa. Aurofix abgelehnt.
1.5. Sofern zwischen dem Kunden und der Fa. Aurofix keine abweichende Vereinbarung getroffen wird, ist die Lieferung der Ware nur gegen Vorkasse, d.h. vollständige Bezahlung des Kaufpreises und etwaig fälliger Nebenkosten vereinbart.
1.6. Der Kunde versichert mit Abgabe seines Angebotes, dass alle von ihm bei der Bestellung bzw. Registrierung im Online-Shop oder bei Bestellung per Brief, E-Mail oder Telefax, dass seine Angaben (z. B. Name, Adresse, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, etc.) wahrheitsgemäß sind.
III. Eigentumsvorbehalt
1.1. Die Fa. Aurofix behält das Eigentum an der Ware bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf den anerkannten Saldo, soweit wir Forderungen gegenüber dem Vertragspartner in laufende Rechnung buchen (Kontokorrent-Vorbehalt). Bei vertragswidrigem Verhalten des Vertragspartners, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist die Fa. Aurofix berechtigt, die Ware bis zum vollständigen Zahlungseingang zurückzuhalten. In der Zurückhaltung der Ware durch die Fa. Aurofix bis zu deren vollständiger Bezahlung durch den Kunden liegt kein Rücktritt vom Vertrag vor.
IV. Mängelrechte, Schadensersatzhaftung
1.1. Mängel an der erworbenen Ware sind vom Kunden unverzüglich schriftlich gegenüber der Fa. Aurofix anzueignen.
1.2. Mängelansprüche eines Unternehmers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist.
1.3. Soweit ein Mangel an der Ware vorliegt, ist die Fa. Aurofix nach Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Ware berechtigt. Sollte eine der beiden oder beide Arten dieser Nacherfüllung unmöglich oder unverhältnismäßig sein, ist die Fa. Aurofix berechtigt, sie zu verweigern. Die Fa. Aurofix kann die Nacherfüllung auch verweigern, solange der Vertragspartner seine Zahlungspflichten noch nicht in einem Umfang erfüllt, der dem mangelfreien Teil der erbrachten Leistung entspricht. Die Fa. Aurofix ist berechtigt, die Mangelbeseitigung auch durch Dritte ausführen zu lassen. Ersetzte Teile werden Eigentum der Fa. Aurofix.
1.4. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann die Fa. Aurofix nach ihrer Wahl die Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei nur geringfügigen Mängeln steht dem Unternehmer kein Rücktrittsrecht zu.
1.5. Die Ansprüche auf Minderung und die Ausübung eines Rücktrittsrechts sind ausgeschlossen, soweit der Nacherfüllungsanspruch verjährt ist; vgl. Ziff. D III. Der Kunde kann in diesem Fall aber die Zahlung der Vergütung insoweit verweigern, als er aufgrund des Rücktritts oder der Minderung dazu berechtigt sein würde.
1.6. Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware geht auf den Kunden über, sobald er die Ware in Empfang nimmt oder die Lieferung an die zur Abholung oder Ausführung der Lieferung bestimmte Person oder Transportgesellschaft übergeben worden ist, spätestens jedoch bei Verlassen der Geschäftsräume der Fa. Aurofix. Dies gilt auch für etwaige, auf Grund besonderer Vereinbarung durch unsere eigenen Fahrzeuge oder fracht- und verpackungsfrei erfolgte Lieferungen.
D.Weitere gemeinsame Klauseln
I.Haftung
1.1. Soweit zwischen der Fa. Aurofix und dem Vertragspartner keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde oder in den vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen keine abweichende Regelung enthalten ist, finden die gesetzlichen Bestimmungen zur Sach- und Rechtsmängelhaftung Anwendung.
1.2. Die Fa. Aurofix haftet uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen, sowie für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung oder Arglist beruhen. Zudem haftet die Fa. Aurofix entsprechend zwingender gesetzlicher Vorschriften. Eine weitergehende Haftung der Fa. Aurofix ist ausgeschlossen.
1.3. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, leitenden Angestellten und Organe der Fa. Aurofix.
II. Aufrechnung
1.1. Aufrechnungsrechte stehen dem Vertragspartner nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Kunden nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
III. Verjährung
1.1. Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln aus Lieferungen bzw. Leistungen – gleich aus welchem Rechtsgrund – beträgt vorbehaltlich nachfolgend Ziff. 1.3 ein Jahr.
1.2. Die Verjährungsfrist nach Ziff. 1.1. gilt auch für sämtliche Schadensersatzansprüche gegen die Fa. Aurofix.
1.3. Die Verjährungsfrist nach Ziff. 1.1 gilt generell nicht im Fall des Vorsatzes. Sie gilt auch nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels oder bei einer Garantie für die Beschaffenheit der Ware.
1.4. Die Verjährungsfrist nach Ziff. 1.1. gilt nicht für Schadensersatzansprüche in den Fällen der schuldhaften Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit. Insoweit gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
1.5. Soweit nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn, die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.
IV. Datenschutz
1.1. Mit der Übersendung/Übergabe von Ware zum Ankauf oder beim Verkauf von Waren erteilt der Kunde der Fa. Aurofix die Berechtigung zur Erhebung und der Verarbeitung der vom Kunden mitgeteilten Daten. Rechtsgrundlage für die Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 DSGVO. Weitere Einzelheiten zum Datenschutz, den Widerrufsrechten des Vertragspartners findet sich unter: www.altgoldankauf.de/datenschutz.
V.Geldwäsche-Compliance
1.1. Bei allen Bargeldgeschäften mit einem Wert ab 10.000,00 Euro ist die Fa. Aurofix nach dem Geldwäschegesetzes verpflichtet, eine Identifizierung des Vertragspartners vorzunehmen. In diesem Fall bedarf es der Vorlage des gültigen Personalausweises oder Reisepasses im Original. Bei Firmen als Vertragspartner kann von der Fa. Aurofix ein Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister oder aus einem vergleichbaren amtlichen Register anzufordern werden, aus dem sich der Berechtigte und Vertreter des Unternehmens ergibt. Die Fa. Aurofix ist berechtigt, Kopien der zur Identitätsprüfung vorgelegten Dokumente zu anzufertigen und nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften aufbewahren und nach rechtlich legitimierter Anforderung durch Behörden an diese weiterzugeben.
VI. Sonstiges
1.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationaler Bestimmungen, insbesondere des UN-Kaufrechts (CISG), auch wenn die Zusendung der Ware oder Versendung von oder zu einem Ort außerhalb des deutschen Rechtsgebietes erfolgt.
1.2. Einer Streitbeilegung gemäß § 36 VSBG stimmen wir nicht zu.
1.3. Änderungen, Ergänzungen sowie die Aufhebung eines Vertrages oder einzelner Regelungen dieser Bedingungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung der vorliegenden Schriftformklausel.