Einkommensteuererklärung 2011/2012 von Hans-Günter Christoffel und Wolfgang Geiss (2011, Taschenbuch)

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Über dieses Produkt

Produktinformation

Der Ratgeber und die millionenfach bewährte Software TAXMAN spezial garantieren Ihnen zum besten Preis-/Leistungsverhältnis maximale Steuerersparnis. Mit den wertvollen Profi-Tipps der beiden Steuerexperten Christoffel und Geiß verschenken Sie garantiert keinen Cent an das Finanzamt.§INHALT:§- Einfache Schritt-für-Schritt-Anleitungen führen Sie durch die Steuererklärung 2011. So behalten Sie stets den Überblick und denken an alle wichtigen Details.§- Sie erhalten die aktuellsten Steuerspartipps mit Beispielen und Erläuterungen.§- Außerdem finden Sie alles zur vereinfachten Steuererklärung für Arbeitnehmer.§AUF DVD::§- Die millionenfach verkaufte Software TAXMAN SPEZIAL: Damit füllen Sie Ihre Steuerformulare mit sämtlichen Anlagen einfach am PC aus. Das Programm fragt alle nötigen Angaben ab, überprüft sie auf Vollständigkeit und erstellt dann die versandfertige Steuererklärung.§So schöpfen Sie Ihr Steuerspar-Potential optimal aus.

Produktkennzeichnungen

EAN9783648015391
ISBN3648015397
eBay Product ID (ePID)161712075

Produkt Hauptmerkmale

VerlagHaufe Lexware Gmbh
ProduktartLehrbuch
AutorWolfgang Geiss, Hans-Günter Christoffel
FormatTaschenbuch

Maße

Gewicht720 g

Zusätzliche Produkteigenschaften

SprachausgabeDeutsch
Seiten624 Seiten
Leseprobe3 VORSORGEAUFWENDUNGEN UND ALTERSVORSORGEBEITRÄGE3.1 Basisversorgung und sonstige Vorsorgeaufwendungen (Anlage Vorsorgeaufwand)Die in der Anlage Vorsorgeaufwand aufzuführenden Versicherungsbeiträge werden Vorsorgeaufwendungen genannt. Zusätzlich ist in der Anlage AV anzugeben, ob ein Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge im Zusammenhang mit der Riester-Rente getrennt für den Steuerzahler und seine Ehefrau geltend gemacht wird. Für Vorsorgeaufwendungen wird im Lohnsteuer-Abzugsverfahren eine Vorsorgepauschale berücksichtigt. Diese Vorsorgepauschale deckt bei weitem nicht Ihre gesamten Vorsorgeaufwendungen ab. Tragen Sie daher die tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen in den Vordruck ein.Versicherungsbeiträge, die in unmittelbarem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen, z.B. steuerfreier Arbeitslohn bei einer Auslandstätigkeit, können nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Darüber hinaus sind Ihre Versicherungsbeiträge zu kürzen, wenn Sie hierfür steuerfreie Zuschüsse erhalten habe
AusgabeStand 12. Oktober 2011

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