Nach den französischen Rechtsvorschriften über die Haftung digitaler Plattformen liegt die Verantwortung dafür, dass die Verkäufer auf der Plattform die Umsatzsteuerregelungen einhalten, bei eBay.
Sie sind verpflichtet, in Ihren Angeboten auf der eBay-Website Ihre Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) anzugeben. Dieser Pflicht können Sie nachkommen, indem Sie Ihre Angaben auf der Seite Rechtliche Informationen des Verkäufers - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet aktualisieren.
Wenn Sie Ihren Pflichten in Bezug auf die Umsatzsteuer nicht nachkommen, begehen Sie eine schwere Straftat. Sollten Sie den Anschein erwecken, dass Sie Ihren Verpflichtungen in Bezug auf die Umsatzsteuer nicht nachkommen, kann Ihr Konto für den Verkauf gesperrt und Ihre aktiven Angebote entfernt werden. Damit wir derartige Verkaufseinschränkungen wieder entfernen können, müssen Sie in Ihrem eBay-Konto eine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer hinterlegen und uns kontaktieren.
Verkäufer sind gesetzlich dazu verpflichtet, Einkünfte aus eBay-Verkäufen anzugeben und zu versteuern. Wir empfehlen, sich bezüglich dieser Pflichten an einen Steuerberater zu wenden.
Wer muss in Frankreich Umsatzsteuer bezahlen?
Gewerbliche Verkäufer, die eine der folgenden Bedingungen erfüllen, müssen möglicherweise eine französische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben, die mit dem eBay-Verkäuferkonto verknüpft ist:
- Der Verkäufer hat seinen Sitz in Frankreich.
- Der Verkäufer verkauft Artikel, die in Frankreich gelagert werden.
- Der Verkäufer hat seinen Sitz in der EU und verschickt aus einem anderen EU-Land Artikel an Verbraucher oder nicht-gewerbliche Käufer in Frankreich und
- der Umsatz aus grenzüberschreitenden Verkäufen des Verkäufers innerhalb der Europäischen Union beläuft sich für alle Verkaufskanäle zusammengenommen auf über EUR 10.000 pro Jahr, oder
- die Artikel des Verkäufers werden aus einem EU-Land verschickt, das nicht dem EU-Land entspricht, in dem der Verkäufer seine einzige Niederlassung betreibt, oder
- der Verkäufer hat mehrere Niederlassungen in der EU;
- der Verkäufer hat sich für den OSS-Prozess oder für die UStId-Registrierung in Frankreich entschieden.
Wenn Sie eine der oben genannten Bedingungen erfüllen, gilt Folgendes:
- Prüfen Sie, ob Ihr Unternehmen sich für die Umsatzsteuer in Frankreich registrieren muss oder ob Sie den One Stopp Shop (OSS) - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet -Prozess (Seite in englischer Sprache verfügbar) nutzen können.
- Wenn Sie sich bei den französischen Steuerbehörden registrieren und eine französische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anfordern, fügen Sie diese bitte Ihrem eBay-Konto hinzu, damit diese wie gesetzlich vorgeschrieben in Ihren Angeboten bei ebay.fr erscheint.
- Wenn Sie den OSS-Prozess verwenden, vergewissern Sie sich bitte, dass Sie eBay dies mitgeteilt haben.
Wenn Sie in Frankreich von der Umsatzsteuerbefreiung profitieren und noch keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer haben, müssen Sie uns bestätigen, dass Ihr Umsatz für die vorangegangenen Kalenderjahre und für das laufende Kalenderjahr unter den von den Steuerbehörden festgelegten Schwellenwerten - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet (Seite in französischer Sprache verfügbar) und dass Sie keine Umsatzsteuer berechnen oder abführen müssen.
Wenn Sie von der Umsatzsteuerbefreiung profitieren, bestätigen Sie dies bitte auf dieser Seite: https://www.ebay.fr/spr/sbdeclaration - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet.
Von den französischen Steuerbehörden bereitgestellte Informationen
Weitere Informationen zum Thema Umsatzsteuer in der EU finden Sie auf unserer Hilfeseite Ihre Pflichten im Vereinigten Königreich und in der EU bezüglich der Umsatzsteuer.
eBay arbeitet bei der Bekämpfung von Steuerbetrug mit den Steuerbehörden in den einzelnen Ländern zusammen. Gemäß Artikel 283 des französischen Steuergesetzbuches (Code général des impôts – CGI) - wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet (Seite in französischer Sprache verfügbar) können die französischen Steuerbehörden jeden Verdacht auf Umsatzsteuerbetrug an eBay melden und von eBay verlangen, Maßnahmen gegen die entsprechenden Verkäufer einzuleiten.
Jahresumsatzbericht
Frankreich hat die EU-Richtlinie DAC7 (Richtlinie 2021/514 des Europäischen Rates vom 22.3.2021) als Artikel 1649b A bis 1649b E des französischen Steuergesetzes eingeführt. Die DAC7-Verordnung verpflichtet digitale Plattformen, die von Nutzern der digitalen Plattform generierten Einnahmen zu melden, wenn diese Nutzer festgelegte Werte erreichen („zu meldende Verkäufer“).
Aus diesem Grund muss eBay den zuständigen Steuerbehörden ausreichende Informationen zu den zu meldenden Verkäufern zur Verfügung stellen, damit die lokalen Behörden sie identifizieren können. Dies umfasst folgende Angaben:
- Vollständiger Name des Verkäufers,
- primäre Adresse,
- Betriebsstätte,
- die Steueridentifikationsnummer und die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer sowie die Handelsregisternummer von gewerblichen Verkäufern,
- Informationen zum Bankkonto,
- Summe des Umsatzes, den zu meldende Verkäufer über die Plattform eingenommen haben sowie
- andere relevante Informationen.
Wenn ein Verkäufer für ein bestimmtes Jahr gemeldet wird, teilt eBay dem Verkäufer spätestens am 31. Januar des darauf folgenden Jahres die oben aufgeführten Informationen mit, die an die Steuerbehörden übermittelt werden.
Darüber hinaus sind alle in Frankreich tätigen Online-Marktplätze verpflichtet, den zuständigen Steuerbehörden die Informationen mitzuteilen, die in den Jahresumsatzberichten aller gewerblichen Verkäufer mit umsatzsteuerpflichtigen Transaktionen in Frankreich enthalten sind.
Weitere Informationen finden Sie auf unserer Hilfeseite EU DAC7 und das Plattformen-Steuertransparenzgesetz - Meldepflichten.
Die oben aufgeführten Informationen sind nicht allumfassend und stellen in keiner Weise eine Rechtsberatung dar. Daher empfehlen wir Ihnen, einen Steuerberater oder die französischen Finanzbehörden zu konsultieren, falls Sie weitere Informationen zu Ihren Verpflichtungen bezüglich Steuern und Sozialversicherungsabgaben in Frankreich benötigen.