Als Umgehung von Gebühren gilt beispielsweise, wenn vorgeschlagen wird, einen Kauf oder Verkauf außerhalb von eBay abzuwickeln. Wenn Käufer zum Kauf weiterer Artikel verpflichtet werden oder wenn übermäßig hohe Versandkosten berechnet werden, zählt das auch als Umgehung.
Was besagt der Grundsatz?
Alle Aktivitäten, durch die eBay-Gebühren absichtlich oder unabsichtlich vermieden werden, sind Verkäufern verboten. Das gilt für:
- Vorschläge für Käufe oder Verkäufe außerhalb von eBay
- Verknüpfen oder Bewerben von Websites, Artikeln oder Katalogen, die zum Kauf von Artikeln außerhalb von eBay verwendet werden können
- Auflagen für Käufer, zusätzliche Käufe zu tätigen oder Bedingungen zu akzeptieren, die nicht im Angebot beschrieben sind
- Streichen von Geboten oder vorzeitiges Beenden eines Angebots, weil der gewünschte Preis nicht erreicht wurde
- Berechnen überhöhter Versandkosten und zusätzlicher Gebühren, die nicht schon im Artikelpreis enthalten sind, oder das Abwälzen von Verkäufergebühren auf den Käufer
- Ändern der Angebotsdauer nach Ablauf von mehr als 2 Stunden nach dem Senden des Angebots
- Missbrauch der Mindestpreisoption in einem Angebot
- Einstellen von Artikeln außerhalb der zutreffenden Kategorie
- Fälschlicherweise Käufe mit der Begründung „Käufer hat nicht bezahlt“ abbrechen oder Zahlung nach der Beendigung einer erfolgreichen Transaktion verweigern
- Ändern der Informationen in einem Angebot, um einen anderen Artikel zu verkaufen, anstatt einen neuen Artikel einzustellen
- Angebotsoptionen, die wahlweise den Verkauf von vollständig unterschiedlichen Marken, Modellen oder Arten von Artikeln anbieten, wie beispielsweise:
- Verkaufen von verschiedenen Marken oder Modellen (z. B. die Wahl zwischen einem iPhone und einem iPad im selben Angebot)
- Verkaufen von Artikeln in unterschiedlichen Zuständen, z. B. „neue“ und „gebrauchte“ Artikel in einem Angebot
Verkäufer sind für die Zahlung aller Gebühren in Verbindung mit Verkäufen verantwortlich, die unter Verwendung von eBay-Services abgeschlossen wurden. Das zählt auch, wenn die Verhandlung über die Verkaufsbedingungen oder die Zahlung außerhalb von eBay abgewickelt wurde.
Gewerbliche Verkäufer sind verpflichtet, die Verkaufsprovision auch dann zu bezahlen, wenn sie für einen Verkauf außerhalb von eBay ihre Kontaktinformationen anbieten oder auf ihre Kontaktinformationen verweisen bzw. die Kontaktinformationen des Käufers anfordern und der Verkauf letztendlich nicht über eBay erfolgt.
Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.
Tipp
Wenn Sie Hilfe zu eBay-Grundsatzverstößen benötigen, besuchen Sie unser Portal für Verkäufer-Anfragen – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet. Dort finden Sie alle notwendigen Informationen, um Ihr Anliegen schnellstmöglich zu lösen.
Warum hat eBay diesen Grundsatz?
Dieser Grundsatz schützt Käufer und Verkäufer vor Käufen, die nicht durch eBay-Services wie den eBay-Käuferschutz abgedeckt sind.