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Grundsatz zum Artenschutz

eBay engagiert sich für den Schutz von gefährdeten und bedrohten Arten. Aus diesem Grund dürfen Produkte, die aus Teilen von gefährdeten oder bedrohten Arten bestehen, nicht angeboten werden. Die Bestimmungen dieses Grundsatzes sind in vielen Fällen strenger als die gesetzlichen Bestimmungen.

Was besagt der Grundsatz?

Der Handel mit Produkten von bedrohten oder gefährdeten Arten ist auf eBay weltweit verboten.

Folgende Artikel dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen angeboten werden:

  • Produkte von Arten, die:
    • im Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES), Anhang II aufgeführt oder durch das Bundesnaturschutzgesetz streng oder besonders geschützt  (und nicht in CITES Anhang I) aufgeführt sind in der (WISIA Datenbank des Bundesamt für Naturschutz – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet Einstufung als „WA II“ oder BG „s“ oder „b“ gekennzeichnet ) dürfen nur angeboten werden, wenn
      • der Verkäufer über die erforderliche behördliche Genehmigung verfügt und den legalen Erwerb nachweisen kann,
      • Angaben zur behördlichen Genehmigung oder zu sonst vorhandenen Dokumenten sowie bei Tierpräparaten genaue Angaben über die Art des Tieres und die Herkunft des Präparats in der Artikelbeschreibung aufgeführt sind,
      • kein internationaler Versand angeboten wird.
  • Geschützte Pflanzenarten sind nur erlaubt, wenn sie künstlich vermehrt wurden. Die Artikelbeschreibung muss in diesem Fall hierüber klar und deutlich informieren.
  • Kaviar vom Stör (z. B. „Ossetra“, „Beluga“, „Sevruga“) darf nur angeboten werden, wenn dem Verkäufer eine entsprechende Genehmigung des Bundesamtes für Naturschutz oder eine CITES-Genehmigung vorliegt und diese in der Angebotsbeschreibung deutlich lesbar zu erkennen ist. In der Angebotsbeschreibung sind zudem die Ausfuhrangaben, Einfuhrnummer, Einfuhrdatum und Importeur zu nennen. Ein Weiterverkauf von Kaviar, der nur zum privaten Verzehr erworben werden durfte, ist verboten.

Voraussetzung für die Nutzung von eBay ist, dass dieser eBay-Grundsatz, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay und alle geltenden Gesetze befolgt und die Rechte Dritter geachtet werden. Wenn Aktivitäten diese Anforderungen nicht erfüllen, kann eBay in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und den eBay-AGB geeignete Maßnahmen ergreifen. Unter Umständen sind diese Maßnahmen gesetzlich vorgeschrieben. Dabei kann es sich unter anderem um die folgenden Maßnahmen handeln: Entfernen von Angeboten oder anderen Inhalten, Verwarnungen, Beschränkungen von Aktivitäten oder Sperrung des eBay-Kontos.

Hilfreiche Links

Tipp
Wenn Sie Hilfe zu eBay-Grundsatzverstößen benötigen, besuchen Sie unser Portal für Verkäufer-Anfragen – wird in neuem Fenster oder Tab geöffnet. Dort finden Sie alle notwendigen Informationen, um Ihr Anliegen schnellstmöglich zu lösen.

Warum hat eBay diesen Grundsatz?

Dieser Grundsatz spiegelt unser Engagement für den Schutz von Tieren und gefährdeten und bedrohten Arten wider und sorgt dafür, dass unsere Nutzer wichtige gesetzliche Vorschriften befolgen.

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